Werbung

Hängepartie ist vorbei

Das lange Warten hat ein Ende.

 

Der Bundesrat hatte am 11. Oktober dieses Jahres die Energieeinsparverordnung 2014 mit nicht weniger als 30 Änderungsanträgen, die z.T. aus weiteren Unterpunkten bestehen, an die Bundesregierung zurückgeschickt. Wenige Tage später kam bereits deren Zustimmung: Allen inhaltlichen Korrekturwünschen wurde entsprochen. Es wird damit gerechnet, dass die EnEV im Sommer nächsten Jahres in Kraft tritt.
Viele der neuen EnEV-Inhalte wirken sich mehr oder weniger auf die Heizungsbranche aus. Einige sind positiv, andere eher nicht. Ein für die SHK-Branche wichtiges Element der EnEV betrifft Öl- und Gas-Kessel aus den Jahren vor 1985: Sie müssen ab 2015 gegen neue ausgetauscht werden. Nach 30 Jahren, so die Begründung, wäre eine Wirtschaftlichkeit grundsätzlich gegeben. Aus Sicht des Heizungsbauerhandwerks ist das nur zu unterstreichen.
Weniger spektakulär ist die Einschränkung, dass nur Konstanttemperaturkessel von der Pflicht betroffen sind. Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sind davon ausgenommen. Wenn man bedenkt, dass diese Wärmeerzeuger in den 80er-Jahren vielfach Stand der Technik waren, relativiert sich die EnEV-Maßgabe. Damit nicht genug: Ausgenommen sind auch Wärmeerzeuger in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Rechnet man die Ausnahmen heraus, bleiben nicht mehr viele sanierungspflichtige Altkessel. Der Bundesverband Erneuerbarer Ener­gien hat 11 Mio. Anlagen ermittelt, die nicht betroffen sind. Mit anderen Worten: 2015 erhalten 11 Mio. alte Wärmeerzeuger einen zeitlich unlimitierten Freibrief. Auch wenn diese Wärmeerzeuger noch ihren Dienst verrichten und Abgasgrenzwerte einhalten: Sinnvoll ist es nicht, die Technik aus einem anderen Heizzeitalter weiter zu betreiben.
Das kann nicht im Sinne der von der SHK-Branche propagierten „Energiewende im Wärmesektor“ sein. Ganz im Gegenteil. Die halbherzige Entscheidung unterstreicht eher die Denke der Berliner Politiker, die in der Energiewende den Strom aus Erneuerbaren Energien sehen. Schade. Die Substituierung der Energieträger Öl und Gas hätte mit der neuen EnEV einen gro­ßen Anschub erfahren können.
Im Vergleich dazu kommt die Wärmedämmseite relativ gut davon: Ab 2016 wird der max. Primärenergieverbrauch für Neubauten um 25% gesenkt. Dass hier erst einmal die Gebäudedämmung zum Zuge kommt, liegt auf der Hand. Gleichwohl: Der Gebäudebestand bleibt von weiteren Anforderungen ausgenommen. Es gelten die Vorgaben der EnEV 2009.
Bei Klimaanlagen wird ein Kontrollsystem eingeführt. Stichproben, von unabhängiger Seite durchgeführt, sollen prüfen, ob die in der EnEV vorgeschriebene Inspektion auch tatsächlich durchgeführt wurde. Nicht genutzt wurde leider die Chance, die Inspektionspflicht auf Lüftungsanlagen zu erweitern.
Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass die Hängepartie um die Energieeinsparverordnung beendet ist. Unterm Strich aber bleibt diese Novelle hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Detlev Knecht

stv. Chefredakteur
d.knecht@strobel-verlag.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: