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Für ausreichend Durchfluss sorgen

Für die Einhaltung der Trinkwasserhygiene ist ein regelmäßiger und vollständiger Wasserwechsel unabdingbar

Wasser muss fließen, und zwar an jeder Entnahmestelle. Dieser Grundsatz gilt generell ab dem Zeitpunkt, wo die Installation mit Trinkwasser befüllt wird. Also beispielsweise auch schon nach einer „nassen“ Druckprobe oder bei einer trockenen Dichtheits- und Belastungsprobe nach dem ersten Befüllen. Bild: Sanha

Neuinstallationen sollten so spät als möglich mit Trinkwasser befüllt werden, denn es können erhebliche Aufwendungen entstehen, wenn regelmäßig alle Entnahmestellen eines Gebäudes bis zur Übergabe vom Fachbetrieb gespült werden müssen. Bild: Wieland Werke

 

Mikrobielle oder chemische Grenzwertüberschreitungen kommen selbst in fachlich korrekt ausgelegten und handwerklich sauber erstellten Trinkwasser-Installationen vor. Oft liegt es an den Betriebsbedingungen, die unmittelbar nach der Fertigstellung vorgelegen haben. Stehendes Wasser – im Fachjargon Stagnation genannt – fördert bekanntlich Bakterienwachstum und den Eintrag von Metallionen durch die Rohrleitung in das Trinkwasser. Dem gilt es vorzubeugen.

Wasser muss fließen, und zwar an jeder Entnahmestelle. Dieser simple Grundsatz gilt generell ab dem Zeitpunkt, wo die Installation mit Trinkwasser befüllt wird. Also beispielsweise auch schon nach einer „nassen“ Druckprobe oder bei einer trockenen Dichtheits- und Belastungsprobe nach dem ersten Befüllen. Das Wasser wieder abzulassen ist keine Lösung. Die in der Trinkwasser-Installation verbleibenden Restwässer führen in Verbindung mit dem eindringenden Luftsauerstoff zu verschiedensten Korrosionsformen am Rohr oder den Verbindern – selbst bei Edelstahl. Und auch Bakterien vermehren sich in diesen „Feuchtigkeitsnestern“.
Es ist daher dem Fachhandwerker anzuraten, so spät wie möglich die Installation mit Trinkwasser zu befüllen, denn es können erhebliche Aufwendungen entstehen, wenn seine Mitarbeiter regelmäßig alle Entnahmestellen eines Gebäudes bis zur Übergabe spülen müssen. Das ist in der Tat erforderlich, denn erst nach der Übergabe ist der Betreiber (und später der Nutzer) für den bestimmungsgemäßen Betrieb verantwortlich.

Was ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb?

Die VDI-Richtlinie 6023 sieht einen bestimmungsgemäßen, hygienischen Betrieb als gegeben an, wenn alle 72 Stunden ein vollständiger Wasserwechsel in der Trinkwasser-Installation über alle Entnahmestellen – vom Ausgussbecken bis hin zum WC – erfolgt. Also alle drei Tage. Dabei müssen grundsätzlich alle Leitungsabschnitte vom Keller bis zur Dachzentrale erfasst und der Wasserinhalt vollständig und mit ausreichend hoher Fließgeschwindigkeit ausgetauscht werden. Mal eben eine Zapfstelle aufzudrehen reicht also nicht.
Nur wenn nachweislich einwandfreie mikrobiologische Bedingungen vorliegen, kann dieser Wasseraustausch auch erst nach 7 Tagen erfolgen. So wird die Brücke zur DIN EN 806-5 geschlagen, die weniger strenge Vorgaben macht. Die Europäische Norm fordert einen Wasserwechsel spätestens alle 7 Tage.
Bei hygienisch sensiblen Anlagen hat sich der vorsorgliche Einbau von Spülstationen etabliert, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung einen regelmäßigen Wasserwechsel gewährleis­ten sollen. Doch am Ende einer Versorgungsleitung angebracht, reicht das in der Regel eben nicht aus, um den Erhalt der Wassergüte im Gebäude zu gewährleisten. Armaturen mit Spülautomatik bieten sich an, doch sie müssen dann auch bereits betriebsbereit sein, wenn die Roh-Installation mit Wasser befüllt wird. Beim manuellen Spülen dagegen stellt sich die Frage, ob wirklich alle Zapfstellen ausreichend lange und intensiv gespült werden? Diese Frage wird wohl in den meisten Fällen mit einem „Nein“ beantwortet werden.
Unabhängig von der sanitärtechnischen Ausstattung gilt die Forderung: Wenn eine neu erstellte Immobilie nicht komplett genutzt wird, ist ein Wasserwechsel in den unbewohnten Wohn- oder Nutzungseinheiten notfalls manuell herbeizuführen. Die Praxis sieht indes leider anders aus. Das ist bekannt. Bekannt ist aber auch, dass es ohne Wasserwechsel keine (schützende) Deckschichtbildung gibt und sich Keime und Bakterien dauerhaft im Rohrsystem ansiedeln können.

Was tun, wenn?
Kommt es zu Grenzwertüberschreitungen, ob mikrobiell oder chemisch, so stellt sich die Frage nach den Ursachen – und wer sie zu verantworten hat. Der Nutzer, weil er die Installation nicht bestimmungsgemäß genutzt oder zumindest vollumfänglich gespült hat? Oder der Planer, weil er falsch dimensioniert oder ungeeignete Werkstoffe ausgeschrieben hat? Oder gar der Fachhandwerker, weil er abweichend von den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert hat? Möglicherweise hat aber auch die Industrie Schuld, weil mikrobiologisch kontaminierte Bauteile wie Wasserzähler, Druckerhöhungsanlagen oder Armaturen ausgeliefert wurden. Im Nachgang stellt sich die Ursachenforschung als teures und langwieriges Unterfangen dar. Nicht zu vergessen die finanziellen Schäden durch Nutzungsausfall oder Mietminderungen. Das gilt es zu vermeiden.

Hygienestandards vertraglich fixieren
Experten empfehlen deshalb, zum einen bereits in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis oder im Angebot die vom Auftraggeber gewünschten Hygienestandards in Sachen Installation und Inbetriebnahme aufzunehmen. Dazu gehört auch die Aufklärung über den geforderten bestimmungsgemäßen Betrieb. Zum anderen sollten sämtliche Leistungen in diesem Zusammenhang, also beispielsweise eine trockene Dichtheits- und Belastungsprüfung oder die mikrobiologische Untersuchung bei der Übergabe der Trinkwasser-Installation, gesondert ausgeschrieben und mit einem festen Zeitfenster versehen werden. Nur so wird dem SHK-Fachbetrieb als Auftragnehmer eine seriöse Kalkulation dieser je nach Anlagenumfang und Gebäudegröße mitunter sehr aufwendigen Leistungen ermöglicht. Auch der Abschluss eines Wartungsvertrags sollte bereits von Beginn an mit aufgenommen werden. Der Auftraggeber hat dadurch von Anfang an volle Kostentransparenz und die Sicherheit, dass die Trinkwasser-Installation optimal betreut wird. 

 


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