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FGK begrüßt Annahme der EU-Energieeffizienz-Richtlinie

Bietigheim-Bissingen. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 11. September die EU-Energieeffizienzrichtlinie mit großer Mehrheit angenommen. Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) begrüßt das Votum. Auch wenn ambitioniertere Regelungen wünschenswert und wichtig zur Erreichung der Energieeffizienz-Ziele gewesen wären, sieht der Verband darin einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz insbesondere im Nichtwohnbereich, heißt es in einer Mitteilung.

 

Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Mitgliedsstaaten jährlich 3% der öffentlichen Gebäude, die der jeweiligen Zentralregierung gehören, energetisch sanieren müssen. „Auch wenn die Sanierungspflicht ursprünglich alle öffentlichen Gebäude umfassen sollte, ist es wichtig, dass mit der Richtlinie nun endlich der Blick stärker auf den Nichtwohnbereich gerichtet wird“, so FGK-Geschäftsführer Günther Mertz. „Denn der Großteil der Energie im Gebäudebereich wird in Bürogebäuden, Schulen und Krankenhäusern verbraucht“. Mit dem Einsatz effizienter Raumlufttechnik wie modernen Anlagen zur Wärmerückgewinnung ließe sich ein Großteil dieser Energie einsparen, so Mertz weiter. Gleichzeitig stünden etwa im Rahmen von Energiespar-Contracting attraktive Finanzierungsmodelle zur Verfügung, gerade auch für die öffentliche Hand.

Auch den anderen Regelungen, die zwar im Vergleich zum ursprünglichen Richtlinien-Vorschlag der Kommission abgeschwächt wurden, steht der FGK grundlegend positiv gegenüber. Hierzu zählt etwa das jährliche Einsparziel von1,5 % des Energieverbrauchs der Endkunden, dass nunmehr neben Einsparmaßnahmen der Energieversorger auch durch Alternativmaßnahmen wie Steueranreize oder Förderprogramme erreicht werden kann. Letztere müssten jedoch langfristig, verlässlich und einfach sein, um Wirksamkeit zu erzielen, betont der FGK. Die verpflichtenden Energieaudits für Unternehmen durch beglaubigte Experten werden vom Verband ebenfalls begrüßt. Dass mit relativ einfachen Maßnahmen oftmals sehr große Einsparmöglichkeiten verbunden sind, verdeutlich etwa das Beispiel der regelmäßigen Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV. Würden diese wie vorgeschrieben durchgeführt, ließen sich Schätzungen zufolge bis 2020 etwa 6 Mio. t CO2 /Jahr einsparen.

„Insgesamt bietet die EU-Energieeffizienz-Richtlinie aus Sicht der Klima- und Lüftungsbranche einige interessante Regelungen und Ansatzpunkte, um die großen Energieeinsparpotentiale insbesondere auch im Nichtwohnbereich zu heben“, fasst Mertz zusammen.

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie muss noch formal vom Ministerrat verabschiedet werden und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten bis zu 18 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

www.fgk.de

 


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