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Berliner Klimaschutzgesetz: Kritik am Referentenentwurf

Berlin. Anfang Juni dieses Jahres hat der Berliner Senat einen Entwurf für das lange angekündigte "Berliner Klimaschutzgesetz" vorgelegt. Das Papier enthält eine Reihe von Vorschriften, durch die teilweise erhebliche Pflichten auf Eigentümer von privaten und gewerblich genutzten Immobilien zukommen. Der Entwurf sieht anteilige Nutzungspflichten für Erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden vor, wenn die installierte Heizungsanlage älter als 20 Jahre ist.

 

 

Der Neuanschluss von elektrischen Direktheizungen und Nachtstromspeicherheizungen mit einer Leistung von mehr als 2 kW Leistung soll ebenso unzulässig sein wie der Neuanschluss von nicht elektronisch geregelten elektrischen Durchlauferhitzern. Verboten werden soll auch der Neuanschluss von Klimaanlagen in bestehenden Wohnräumen, sofern nicht lediglich vorhandene Anlagen ersetzt werden.

Gestärkt werden sollen die Kontroll- und Überwachungspflichten des Bezirksschornsteinfegermeisters zum Vollzug des Gesetzes. "Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger oder Bezirksschornsteinfegermeister ist, soweit er durch dieses Gesetz mit bestimmten Aufgaben betraut wird, in der Funktion eines Beliehenen mit hoheitlichen Aufgaben zuständig", heißt es dazu im Entwurf.

Indes fordern Verbände wie das Fachinstitut Gebäude Klima e.V. (FGK) und die Berliner Wirtschaft Änderungen am geplanten Klimaschutzgesetz. Die Vertreter der Wirtschaft bezweifeln, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Laut FGK entbehre der Referentenentwurf jeglicher Rechtsgrundlage.

 


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