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Außer Betrieb

Was tun, wenn die Trinkwasser-Installation in einem Gebäude wegen Corona kaum genutzt wird?

Für öffentliche Einrichtungen, Restaurants oder große Gebäude sollten für Betriebsunterbrechung, Stilllegung und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen entsprechende Pläne erstellt werden. Bild: AdobeStock – Natalia

Trinkwasserleitungen sind die Lebens adern von Gebäuden. Sie sind von den Verantwortlichen in einem technisch und hygienisch einwandfreien Zustand zu betreiben. Bild: DTS

Eine Option für die Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs ist die Nachrüstung einer automatisierten Spüleinrichtung, wie die Hygienespülung „Rapid“ des Herstellers Geberit. Bild: Geberit

Mögliche Maßnahmen bei vorübergehenden Stilllegungen.

Für vorübergehend stillgelegte Trinkwasser-Installationen ist es empfehlenswert einen Spülplan zu definieren und umzusetzen. Bild: Geberit

Vorgehensweise bei der Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation.

 

Bei allen Ängsten und Sorgen durch die Corona-Pandemie sollte man nicht in Hektik verfallen. Gesunder Menschenverstand ist mehr denn je gefragt. Das gilt auch bei der Trinkwasserversorgung, um die hohe Qualität des Trinkwassers aufrechtzuerhalten oder nach dem Ende des Ausnahmezustands wieder herzustellen.

In der Stellungnahme des Umweltbundesamts (UBA) hieß es schon am 12. März 2020, dass das Trinkwasser sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt sei. Eine Übertragung des Coronavirus sei höchst unwahrscheinlich.

Um die Pandemie einzudämmen, werden Kindergärten und Schulen geschlossen, Veranstaltungsorte werden außer Betrieb gesetzt, Hotels verzeichnen einen Besucherrückgang, Bürokomplexe fahren auf Mindestbesetzung. Das hat Auswirkungen auf die Trinkwasser-Installation.

Genau genommen sind Nutzungsunterbrechungen in Liegenschaften (Gebäuden) eine wiederkehrende Gegebenheit. Ein Beispiel dafür: Die Trinkwasserversorgungsanlagen von Schulen werden während der Ferien stillgelegt – zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen. Doch in dieser Corona-Notsituation besteht auch in anderen Liegenschaften (wie Hotels, Kinos, Restaurants) die Gefahr, dass ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“, so wie er unter Normalbedingungen stattfinden würde, nicht sichergestellt werden kann. Mit anderen Worten: Es wird weniger Wasser verbraucht, sodass eine gewisse Wassermenge zur natürlichen Spülung der Anlage fehlt. In Kombination mit vielleicht überdimensionierten Trinkwasserleitungen reduziert sich die Fließgeschwindigkeit; damit bleibt das Wasser lange in den Leitungen. Die Folge: Mikroorganismen, die sich im Wasser befinden, können sich stark vermehren. Deshalb empfiehlt es sich, für jede betroffene Liegenschaft einen maßgeschneiderten Spülplan zu erstellen.

Wann spricht man von einer Betriebsunterbrechung?

Eine Nichtnutzung von mehr als 72 Stunden stellt eine Betriebsunterbrechung dar. Soweit nachgewiesen werden kann, dass die Trinkwasserbeschaffenheit erhalten bleibt und die Gebäude keinen besonderen Anforderungen unterliegen, darf diese Frist auf maximal sieben Tage verlängert werden. Eine längere Betriebsunterbrechung gilt als ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb. Dann kann die Wasserbeschaffenheit beeinträch tigt werden.

Spülplan

Zur Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs ist mindestens alle 72 Stunden an allen Entnahmestellen (kalt und warm) Trinkwasser zu entnehmen. Gibt es niemanden für diese Arbeiten, sollte ein SHK-Fachbetrieb für das regelmäßige Spülen beauftragt werden. Eine Alternative dazu wäre eine vorübergehend installierte Spülstation.

Wiederinbetriebnahmen nach längerer Unterbrechung

Jede Liegenschaft ist für sich zu betrachten und Maßnahmen darauf abzustimmen. Hier ein paar Beispiele.

Hotels

Hier ist zum einen in Hotels zu unterscheiden, die als Feriendomizil komplett schließen mussten und bei denen der Termin für die Wiederöffnung noch nicht feststeht. Zum anderen gibt es Hotels, die zwar geöffnet haben, aber in denen nur wenige Zimmer belegt sind. Im ersten Fall wäre die Wiederinbetriebnahme-Prozedur angeraten, im zweiten Fall wäre es wohl sinnvoll einen Spülplan zu erstellen.

Bürogebäude

Bürogebäude oder Büroetagen werden teilweise nur noch von wenigen Mitarbeitern benutzt. Sehr selten werden diese Liegenschaften komplett stillgelegt. Deshalb gilt auch hier die Empfehlung, einen Spülplan zu erstellen.

Öffentliche Einrichtungen und große Liegenschaften

Für Schulen, Kitas, Kindergärten, Sporthallen, Sportstätten sowie große Liegenschaft en wie Eventanlagen, Konzert- und Messehallen, sollten entsprechende Pläne aufgrund der ohnehin wechselnden Nutzung bereits vorliegen. Das gilt auch für Fabrikationsgebäude (Werksferien).

Schlusswort

Bei der Trinkwassergüte darf es keine Kompromisse geben: Jeder Verwender muss sich sicher sein können, dass er unbedenkliches Wasser erhält. Aktionismus ist nie ein guter Ratgeber. Man sollte auf bekannte und bewährte Methoden zurückgreifen. Doch neben den einzuleitenden Maßnahmen hat die Aufklärung zum Thema Betriebsunterbrechung, Stilllegung und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen einen hohen Stellenwert. Das wäre ein wichtiger Schritt, um Überreaktionen zu vermeiden.

Autor: Dietmar Stump, freier Journalist

 


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