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Abdichten von Luftleitungen

Bundesförderung für RLT-Anlagen zur Corona-Eindämmung umfasst auch das Leitungsnetz

MEZ-Aeroseal im Einsatz: Aus der „Blackbox“ wird der Dichtstoff in feinsten Teilchen in den Luftstrom eingebracht und mit diesem durch die abzudichtenden Lüftungsanlagen geleitet.

Nach dem Einsatz von MEZ-Aerroseal sind die Undichtigkeiten ohne vorherige Suche abgedichtet.

Verzogene Bauteile.

Falsch angebrachte Gewindeklemme.

Zu großzügig und falsch aufgebrachte Dichtmasse. (Montagefehler, die zu Leckagen und Undichtigkeiten führen können.)

Mithilfe eines Sprühnebels oder einer Seifenlauge lassen sich Leckagen identifizieren.

 

Um der Gefahr einer Ausbreitung des Corona-Virus durch RLT-Anlagen entgegenzuwirken, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Bundesförderung zur Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten verabschiedet. Seit dem 20. Oktober des vergangenen Jahres werden damit Maßnahmen an bestehenden stationären, zentralen RLT-Anlagen finanziell unterstützt. Damit die geförderten Maßnahmen in vollem Umfang wirksam werden und ein optimierter Betrieb von RLT-Anlagen möglich wird, stellen dichte Luftleitungssysteme mit mindestens der Luftdichtheitsklasse C eine Grundlage dar und sind Bestandteil des geförderten Maßnahmenkatalogs.

Seit jeher haben RLT-Anlagen die Aufgabe, Innenräume mechanisch zu lüften und durch einen an die Erfordernisse angepassten Luftwechsel das Innenraumklima sowie die hygienischen Bedingungen in Räumen zu verbessern. Spätestens seit März vergangenen Jahres stehen RLT-Anlagen jedoch vermehrt in der Diskussion: Sie könnten zu einer Verbreitung des Corona-Virus beitragen, haben aber zugleich das Potenzial, das Infektionsrisiko durch virusbeladene Aerosole in unzureichend gelüfteten geschlossenen Räumen zu senken. Damit raumlufttechnische Anlagen möglichst nicht zu Verbreitung, sondern zur Vermeidung und Eindämmung des Corona-Virus beitragen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Bundesförderung für RLT-Anlagen verabschiedet. Weiterhin werden Maßnahmen zur Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von stationären, zentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziell unterstützt.

Förderung für Filter, Regelungstechnik und Begleitmaßnahmen

Vorausgesetzt, die RLT-Anlage versorgt einen Raum, der für größere Personenansammlungen bestimmt ist (Versammlungsraum) und der einen Regelluftvolumenstrom von mindestens 1500 m3/h aufweist, werden neu erworbene Komponenten sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 40 % bezuschusst. Die maximale Förderung pro RLT-Anlage ist auf 100 000 Euro begrenzt. Konkret eingesetzt werden dürfen diese beispielsweise für 

  • den Erwerb und Einbau von hochwertigen Filtern in bestehenden Filterstufen als Virenschutz (bis zu drei vollständige Filtersätze sind förderfähig),
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-/Abluftbetrieb,
  • Umbauten an der RLT-Anlage, etwa den Zubau von Filterstufen oder die Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik,
  • die Erstellung eines Konzepts zum infektionsschutzgerechten Lüften sowie
  • Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können.

Wirkungslose Maßnahmen bei fehlender Dichtheit des Luftleitungssystems

Die geförderten Begleitmaßnahmen sind mannigfaltig. Sie reichen vom Erwerb und Einbau von Lüftungskanalstücken, die mindestens der Dichtheitsklasse B (gemäß DIN EN 1507 [1], DIN EN 15727 [2], DIN EN 12237 [3]) entsprechen über Anpassungen der vorhandenen Steuer- und Regelungstechnik bis hin zu Abdichtungsmaßnahmen der Luftleitungssysteme, die mindestens zum Erreichen der Dichtheitsklasse C führen.

Insbesondere letztere Maßnahme ist von grundlegender Bedeutung. Denn weder zusätzliche Filter(stufen) und eine optimierte Regelung, noch Konzepte für einen maximalen Infektionsschutz sind in vollem Umfang wirksam, wenn das Luftleitungssystem der RLT-Anlage Undichtigkeiten aufweist. Mit durchschnittlichen Leckageraten von 15 % (dies entspricht 2,5 Mal der schlechtesten Dichtheitsklasse A bzw. ATC 6 gemäß DIN EN 16798-3 [4]) und mehr ist dies europaweit aber bei fast allen Lüftungs- und RLT-Anlagen der Fall. Die Folgen sind erhöhte Kosten und hygienische Probleme. So müssen die Ventilatoren den real benötigten Volumenstrom plus den Leckagevolumenstrom fördern. Zudem kann Luft unkontrolliert in oftmals mit Staub und Dreck verschmutze Zwischendecken entweichen, dort zu ungünstigen Druckverhältnissen und dadurch wiederum zum Einbringen von Aerosolen in die Räume selbst sowie in angrenzende Räume führen.

Dichte Luftleitung = gesundes RLT-System

Um dies zu vermeiden, ist die nachträgliche Abdichtung von Luftleitungssystemen bis zum Erreichen von mindestens der Dichtheitsklasse C (dies entspricht einer maximalen Leckagemenge von 0,67 %) die wesentliche Grundlage. Denn nur durch einen definierten Strömungsweg der Zu- und Abluft sowie einer garantierten Lieferung der erforderlichen Luftmengen kann ein sicherer Infektionsschutz und zudem die Wirksamkeit der anderen geförderten Maßnahmen gewährleistet werden. Eine Lösung zur Abdichtung kompletter Luftleitungssysteme bietet ein in den USA entwickelte Aeroseal-Verfahren, das 2015 von der MEZ-Technik GmbH nach Deutschland eingeführt wurde. Anwendbar bei neuen als auch bereits in Betrieb befindliche Lüftungs- und RLT-Anlagen lassen sich mit dem Aeroseal von innen heraus und ohne vorherige Suche der Leckagen abdichten. Bis zu einem Durchmesser von 15 mm werden dabei Undichtigkeiten durch das Einbringen eines den Anforderungen der VDI 6022 [5] entsprechenden hygienisch unbedenklichen Dichtstoffs dauerhaft beseitigt. In der Regel ist dafür nicht einmal ein Eingriff in die Bausubstanz nötig: Die Anlage kann mit Ausnahme des Abdichtungsprozesses – der in einigen Stunden und mit nur ein bis zwei Personen abgeschlossen sein kann – weiter genutzt werden. Ohne vorherige Suche, ohne großen Aufwand, Dreck und Staub kann die beste Dichtheitsklasse D (= 0,22 % Leckagerate) erreicht werden. Die Amortisationszeiten liegen durchschnittlich bei ein bis fünf Jahren.

Eine Maßnahme mit zahlreichen Vorteilen

Eine RLT-Anlage der Dichtheitsklasse C oder D (inklusive weiterer vom BAFA geförderter Maßnahmen) bedeutet einen maximalen Aerosol- und Infektionsschutz. Zudem bedeuten dichte Luftleitungssysteme, dass die RLT-Anlagen wirtschaftlich (gemäß VDI 2067 Blatt 1 [6]) und hygienisch (gemäß VDI 6022 [5]) betrieben werden können. Durch die verbesserte Dichtheit lassen sich zudem minimale Betriebskosten erzielen. Denn es muss nur noch die Luftmenge aufbereitet und von den Ventilatoren transportiert werden, die in den Räumen wirklich benötigt wird.

Mehrfach förderfähig

Dies zeigt auch die Tatsache, dass der Einsatz des Aeroseal-Verfahrens in Bestandsgebäuden zur Verbesserung der Dichtheit von Luftleitungssystemen förderfähig ist, wenn er zu einer energetischen Aufwertung der Lüftungs- oder RLT-Anlage führt. So kann über ein Förderprogramm für Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden die Erstinstallation oder Erneuerung einer Anlage subventioniert werden, wenn durch die Erneuerung oder Instandsetzung mindestens eine mit einer Messungen nachgewiesene Dichtheitsklasse B (gemäß DIN 1507 [1] bzw. DIN 12237 [3]) erreicht wird. Konkret werden bis zu 20 % Tilgungszuschuss auf einen Kredit der KfW (Förderbank des Bundes) gewährt.

Und auch über die am 17. Dezember verabschiedete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind Förderungen im Wohn- und Nichtwohnbereich möglich. Im Bereich der Prozesslüftungstechnik ist über das technologieoffene Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ eine Förderung von bis zu 40 % möglich. Auch hier gilt die Dichtheitsklasse B als Maßgabe. Als Anhaltspunkt für die Förderrate werden die erwarteten CO2-Einsparungen, die einer Ener gieeinsparung gleichgesetzt werden, gegenüber dem Bestand herangezogen.

Bilder: MEZ-Technik

Literatur:

DIN EN 1507: Lüftung von Gebäuden – Rechteckige Luftleitungen aus Blech; Anforderungen an Festigkeit und Dichtheit

DIN EN 15727: Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen und Luftleitungsbauteile; Klassifizierung entsprechend der Luftdichtheit und Prüfung

DIN EN 12237: Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen; Festigkeit und Dichtheit von Luftleitungen mit rundem Querschnitt aus Blech

DIN EN 16798-3: Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden; Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme

VDI 6022-1: Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte

VDI 2067-1: Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen – Grundlagen und Kostenberechnung

www.mez-technik.de

 


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