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Zentralverband – Ölheizung – wann, wenn nicht bald erneuern?

Technische Referenten diskutierten Klimaschutzprogramm 2030

Tagung der Technischen Referenten aus den Landesverbänden und dem ZVSHK: Zukünftige Restriktionen gegen das System Ölheizung standen im Fokus.

Auch ölbeheizte Gebäude können für den Klimaschutz einen Beitrag leisten: Bereits jetzt durch die Einbeziehung regenerativer Energien und langfristig beispielsweise durch synthetisch hergestellte Energieträger.

 

Zeitgleich mit der Tagung der Technischen Referenten am 9. und 10. Oktober 2019 beschloss das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030. Das überragende Thema auf der Tagung und für die gesamte Heizungsbranche: Ursprünglich bestand die Überlegung, spätestens ab dem Jahr 2026 das System Ölheizung komplett zu verbieten. Doch diese Forderung erwies sich auf der politischen Seite nicht als mehrheitsfähig. Die SHK-Verbandsorganisation ist überzeugt, dass es vor allem im ländlichen Raum oft an einer realisierbaren bzw. wirtschaftlich vertretbaren Alternative zur Ölheizung mangelt. Die Meinungsbildung unter den Technischen Referenten war klar: Um beim System Ölheizung auf Nummer sicher zu gehen, sollten betagte Anlagen möglichst bald durch zeitgemäße und effiziente Technik ersetzt werden.

Als das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung am 20. September 2019 in ersten wichtigen Punkten publik wurde, kam von politischer Seite auch gleich die Botschaft, dass man in den beteiligten Ministerien mit Hochdruck an der Ausarbeitung von Details arbeite. Das hat sich inzwischen bewahrheitet.
Am 9. Oktober hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 in ausführlicher Form beschlossen. Und der Zeitdruck bleibt aufrechterhalten, denn alle gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms sollen noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Hat die Ölheizung Zukunft?
Was aber bedeutet dies für die Ölheizung? Dazu finden sich im Klimaschutzprogramm im Kapitel 3.4.2.2 Angaben, die allerdings nicht eindeutig formuliert sind, sondern Interpretationen zulassen. Es geht dort um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einschließlich einer Austauschprämie für Ölheizungen. Im Wortlaut heißt es: „Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird eine Austauschprämie mit einem Förderanteil von bis zu 40 % für ein neues, effizienteres Heizsystem in die BEG integriert werden. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig EE einbinden, zu geben. Die Bundesregierung wird zudem eine gesetzliche Regelung vorlegen, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist. Im Neubau und Bestand sind Hybridlösungen auch künftig möglich.“
Nach Einschätzung des ZVSHK lassen diese Ankündigungen gegenwärtig folgende Interpretationen zu:

  • Ölheizungen (Bestandsanlagen) können ohne Beschränkungen auch über das Jahr 2026 hinaus weiter betrieben werden.
  • Bis Ende 2025 kann ein alter Ölheizkessel gegen ein neues Öl-Brennwertgerät problemlos ausgetauscht werden.
  • Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts (Modernisierung) soll noch bis mindestens Ende 2019 staatlich gefördert werden. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Öl-Brennwertheizungen voraussichtlich weg.
  • Ob und in welcher Form „hybride Ölheizungen“ in Neubauten oder im Bestand ab 2026 weiter zulässig sind, ist derzeit noch in der politischen Beratung. Als wahrscheinliche Lösung zeichnet sich ab, dass die Neu-Installation einer Ölheizung zulässig bleibt, wenn sie als Hybridheizung Erneuerbare Energien einbindet.

Ölheizung in moderner Technik-Kombination
Der ZVSHK wird sich bei den anstehenden Beratungen dafür aussprechen, dass Hybridlösungen mit Heizöl immer dort möglich sein müssen, wo kein Gasnetz vorhanden ist, bzw. ein vollständiger Umstieg auf regenerative Heizungen wirtschaftlich nicht zu vertreten wäre. Wenn es um hybride Ölheizungen geht, zählen nach Auffassung des ZVSHK unter anderem folgende Systeme dazu:

  • Öl-Brennwert mit Bio-Heizöl,
  • Öl-Brennwert mit Solarthermie,
  • Öl-Brennwert mit Photovoltaik,
  • Öl-Brennwert mit Einzelfeuerstätte (auch mit Pufferspeicher),
  • Öl-Brennwert mit Wärmepumpe (Grundlast),
  • Öl-Kraft-Wärme-Kopplung.

Konsens bei maßgeblichen Verbänden
Die weitere politische und öffentliche Positionierung des ZVSHK in Sachen Ölheizung ab dem Jahr 2026 erfolgt in enger Abstimmung mit der Ölwirtschaft und der Heizungsindustrie unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der avisierten Maßnahmen. Von großer Bedeutung ist dies insbesondere in ländlichen Regionen ohne verfügbares Gasnetz.
Für das dort ansässige SHK-Handwerk bedarf es einer gerechten und wirtschaftlich ausgewogenen Ausarbeitung von Investitionsanreizen, um für das jeweilige Gebäude die passende Art der Modernisierung empfehlen zu können. Dabei darf es nicht dazu kommen, dass ein hohes Investment ausschließlich auf den Bürger verlagert wird und dadurch soziale Härten entstehen. Momentan sind dazu noch keine Details bekannt.
Bei der Förderung bzw. bei Modernisierungsanreizen muss zu erkennen sein, dass es vor allem darum geht, Energieträger auf einen möglichst hohen ökologischen Stand zu bringen. Zudem muss stets bei der energetischen Sanierung als Ziel zu erkennen sein, dass klimaschädliche CO2-Emissionen verringert werden und auf dem Weg dorthin Technologieoffenheit gewahrt bleibt. TD

 


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