Wasserschaden?! - Drostes Tipps, Folge 1
Lothar F. Droste ist Vorstand der Deutsche Gütegemeinschaft Immobilienschadenservice AG. In loser Folge gibt er wertvolle Tipps rund um die Wasserschadenbeseitigung durch SHK-Betriebe. Thema diesmal: Wie vermeiden SHK-Betriebe den Haftungsfall bei Wasserschäden?
„Die Nothilfe beim Rohrbruch gehört zum Tagesgeschäft des SHK-Handwerkers. Denn es ist klar, dass er sich bei Stammkunden um die Reparatur der Anlagen nach Rohrbruch oder bei Leckagen kümmert – auch wenn dies nicht zu Kerngeschäft der Firma gehört. Viele Kollegen aus dem SHK-Fachhandwerk leisten im Schadenfall jedoch weitaus mehr als nur die erste Not-Reparatur. Sie nehmen auch Trocknungen vor und trauen sich sogar an vergleichbar komplexe Gewerke wie ,Dämmschichttrocknung‘ heran. Gut für den Kunden, wenn dieses Fachgebiet perfekt beherrscht wird - aber eine böse Fallgrube, wenn man hierzu die Baubiologie und die geltenden Richtlinien nicht im Blick hat.
Bioaktivität im Bodenaufbau durch Wassereintrag
So ist es vielen Fachleuten aus dem SHK-Handwerk zwar klar, dass im Wasser Legionellen vorkommen können; aber von Bioaktivität im Bodenaufbau durch Wassereintrag ist ihnen meist nichts bekannt. Dementsprechend sind die vorgeschriebenen Untersuchungen und Hygienemaßnahmen für Bodenaufbauten ebenso unbekannt. Gleiches gilt auch zur Aufstellung von Raumluftentfeuchtern nach Wasserschaden. Viele Akteure wissen mangels Fortbildung nicht, dass auch Untersuchungen der Raumluft unter bestimmten Rahmenbedingungen verpflichtend vorgeschrieben sind.
Kunden sind kritischer geworden
Das Haftungsrisiko für den Fachbetrieb lauert im Grunde in späteren Reklamationen des Kunden. Diese Vorgänge nehmen stark zu, denn die Medien rund um das Thema ,gesund wohnen‘ leisten dazu ihren Beitrag. Die Kunden sind einfach kritischer geworden. So ziehen sie schon bei leisesten Verdachtsfällen immer häufiger Baubiologen zur Begutachtung heran. Und diese suchen das Verschulden naturgemäß in der mangelhaften Beseitigung des letzten Wasserschadens. Kann dem SHK-Fachbetrieb ein unsachgemäßes Arbeiten nachgewiesen werden, tritt der Haftungsfall ein. Mit oftmals dramatischen Folgen. Beispielsweise wenn nach einem Nachweis von gesundheitsgefährdeten Pilzsporen ein Gewerbebetrieb geschlossen werden muss. Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung reicht bei Fehlverhalten nicht mehr aus. Oft werden hohe Schadensersatzansprüche gegen den SHK-Betrieb fällig.
Der beste Schutz vor unsachgemäßer Schadensbeseitigung ist immer noch: Fachwissen. Liefert der SHK-Betrieb eine vorschriftsmäßige Arbeit ab und hat er dieses dokumentiert, ist er auf der sicheren Seite.
IKZ-Webinar klärt auf
Was bei der Beseitigung von Wasserschäden zu beachten ist und welche Richtlinien anzuwenden sind, das klärt sich im kostenfreien Webinar am 19. November um 10:00 Uhr.
Infos und Anmeldung gibt es hier. Bitte verlinken: https://www.ikz-select.de/ikz-academy/immobilienschadenservice-webinar-top-aufgestellt-bei-wasserschaeden/