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Verbraucherzentrale knöpft sich Speicherhersteller vor

Die Verbraucherzentrale NRW hat 5 Batteriespeicher-Hersteller bzw. -Anbieter angemahnt, ihre Vertragsbedingungen transparenter zu machen bzw. abzuändern.

Sonnen, Senec, E.on, E3/DC und Solarwatt stehen in der Kritik der Verbraucherzentrale NRW bezüglich ihrer Vertragsgestaltung. Bild: Sonnen

Ein Fokus der Kritik liegt auf der Datensammlung von Verbraucherverhalten ohne dass eine Zustimmung vorliegt bzw. die Garantie wird daran geknüpft. Bild: Pixabay

 

Gegen Solarwatt und E.on wurden in Aussicht stehende Verfahren durch Unterlassungserklärungen abgewendet; gegen Sonnen, Senec und E3/DC wurde Klage eingereicht. Die Garantiebedingungen enthalten nach Auffassung der Verbraucherschützer unzulässige Klauseln.

Ein ganzes Kritikbündel

Dabei geht es um ganze Pakete von Problemen wie einen Online-Zwang, die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten ohne gültige Einwilligung, Kostenabwälzungen auf die Kunden im Schadensfall und generell fehlende Transparenz. Gegen Solarwatt und E.on sind die Verfahren durch Abgabe von Unterlassungserklärungen abgeschlossen. Gegen die Unternehmen Sonnen und Senec wurde Klage wegen mehrerer Klauseln eingereicht, gegen E3/DC wegen einer Klausel. In allen drei Fällen sind die abgegebenen Unterlassungserklärungen aus Sicht der Verbraucherschützer nicht ausreichend.

Worum es eigentlich geht?

„Wenn die Garantie auf einen Stromspeicher davon abhängig gemacht wird, dass das Gerät dauerhaft mit dem Internet verbunden ist, der Hersteller personenbezogene Daten ohne klare Eingrenzung sammeln und nutzen sowie Updates zu nahezu beliebigen Zwecken aufspielen darf, ist das nicht hinnehmbar“, sagt Holger Schneidewindt, Jurist der Verbraucherzentrale NRW. Dennoch komme genau diese Kombination in den Garantiebedingungen von Sonnen vor. Auch Senec und E3/DC machten eine dauerhafte Internetverbindung zur Garantievoraussetzung und sammelten und verarbeiteten personenbezogene Daten nach Ansicht der Verbraucherschützer ohne ausreichende Aufklärung und ohne erforderliche Einwilligung. Die Betreiber der Speicher würden dadurch unangemessen benachteiligt und ihre Rechte gemäß der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht gewahrt.

Abwälzung von Kosten
Andere Kritikpunkte der Verbraucherzentrale NRW sind schon von den Garantiebedingungen zu Solarmodulen bekannt, insbesondere die Abwälzung von Reparatur- oder Transportkosten auf Garantienehmer. Sie fand sich bei allen Unternehmen. Solche Zusatzkosten könnten leicht die Wirtschaftlichkeit der ganzen Anlage bedrohen, so die Verbraucherzentrale.

Grund zur Klage

Des Weiteren gibt es laut Schneidewindt bei der garantierten Batterieleistung Grund zur Klage. So sichere etwa Sonnen selbst in den ersten Monaten und Jahren nach Inbetriebnahme nur 80 % der so genannten Nennkapazität zu, obwohl die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage durch einen 20-prozentigen Kapazitätsverlust erheblich verschlechtert würde. Hinzu kämen etwa zu kurze Meldefristen im Schadensfall und unklare Ausschlussgründe ohne Bezug zum eigentlichen Schaden.

Intransparenz und mangelnde Verständlichkeit

Auch in puncto Verständlichkeit und Klarheit stehen die Garantiebedingungen der Speicherhersteller in der Kritik. „Die Klauselwerke sind zum Teil sehr unübersichtlich und hinterlassen Laien eher ratlos im Hinblick darauf, welche Rechte sie jeweils gegenüber Hersteller und Verkäufer haben“, sagt Schneidewindt. Auch hiergegen gehe man im Fall von Sonnen rechtlich vor.

Nicht auf die leichte Schulter nehmen

„Garantiebedingungen sind alles andere als ein Nebenaspekt“, sagt der Jurist. Sie könnten beim Kauf einer Photovoltaikanlage beziehungsweise eines Speichers ausschlaggebend sein. „Wir empfehlen allen Interessierten an Batteriespeichern: Bringen Sie zum Vergleich von Angeboten zumindest die Basics der Garantiebedingungen vor Vertragsabschluss in Erfahrung“, rät Schneidewindt. Zu den wichtigsten Aspekten zählt er neben der Laufzeit insbesondere folgende Punkte:

  • Übernimmt der Garantiegeber alle Kosten im Rahmen der Garantieabwicklung oder wälzt er Kosten zum Beispiel für Arbeitszeit oder Transport auf den Garantienehmer ab?
  • Ab welchem Leistungsverlust der Batterie greift die Garantie?
  • Informiert der Garantiegeber über die Sammlung und Verwertung personenbezogener Daten?


Wären diese Punkte nicht zufriedenstellend ausgestaltet, spreche die Garantie nicht als Argument für den jeweiligen Anbieter.

 


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