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Nummer sicher ist planbar und kein Hexenwerk

Bekanntes und Neues zum Thema Befüllen, Lagern, Lagerbau und Entnahme von Holzpellets

Pelletheizungen müssen sich im Wettbewerb gegenüber anderen Heizsystemen auch über Komfort und Betriebssicherheit bewähren. Mit der Installation des Kessels allein ist das noch nicht getan. Bild: DEPI

Das Standardwerk für die Holzpelletlagerung ist seit vielen Jahren die Lagerbroschüre des DEPV/DEPI, z. B. für Schrägbodenlager. Bild: DEPI

Die Lagerbroschüre kann kostenlos beim DEPI als PDF heruntergeladen oder für einen kleinen Unkostenbeitrag auch im Shop bestellt werden: www.depi/lagerbroschuere. Bild: DEPI

Dieser Anblick freut keinen Pelletlieferanten: tief in einem Schacht angebrachte Befüllstutzen. Das Regelwerk empfiehlt max. 25 cm unter der Geländeoberkante. Bild: Dittmar Koop

Nach einer ausführlichen Beratung muss der Heizungsbauer dem Kunden ein Übergabeprotokoll für sein Pelletlager aushändigen. Bild: DEPI

 

Seit den ersten selbstgebauten Pelletlagern Ende der 1990er-Jahre hat sich viel getan. Insbesondere die Themen Sicherheit, Qualität und Belüftung sind in den Fokus gerückt. Der Sachverständige und Experte für Holzpellets, Hans Martin Behr, stellt in seinem Beitrag für IKZ-Energy den aktuellen Stand der Entwicklung vor.

In Zeiten der Wärmewende und dem vermehrten Austausch von fossilen gegen erneuerbare Heizungen sind Komfort und Betriebssicherheit der entscheidende Faktor, mit dem Pelletheizungen heute punkten müssen. Ein reibungsloser Heizungsbetrieb und die daraus folgende Kundenzufriedenheit hängen von vielen Faktoren ab, u. a.: Vom Brennstoff, der im Regelfall von zertifizierten Produzenten und Händlern in der Qualität ENplus A1 stammt. Vom Einblasvorgang, der möglichst schonend erfolgen soll. Das wird von ENplus-zertifizierten Händlern gewährleistet. Und insbesondere vom Pelletlager inkl. Befüllleitungen und Austragssystemen.

Seit 2005 ein Standardwerk

Das Pelletlager ist ein komplexes System, indem viele Komponenten ineinandergreifen. Ein gut gebautes Pelletlager erfüllt folgende Anforderungen:

  • Erhalt der Pelletqualität bis zur Feuerung,
  • sichere Handhabung, sodass die Vorgaben an Zugänglichkeit, Brand- und Explosionsschutz sowie die Lagerbelüftung eingehalten werden.

Damit das Kundenlager fachgerecht ausgeführt wird, veröffentlicht der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) seit 2005 eine Informationsbroschüre, die laufend aktualisiert wird. „Lagerung von Holzpellets“ richtet sich vor allem an Heizungsinstallateure, Planer sowie Ingenieure und Architekten. Die Broschüre gilt mittlerweile als „Stand der Technik“. Die Anforderungen an das Pelletlager aus der Anfang des Jahres erschienenen Norm DIN EN ISO 20023 werden in der neu erschienenen Lagerbroschüre des DEPV umfassend aufbereitet und anhand vieler Beispiele und Skizzen dargestellt.

Schwerpunktwandel im Laufe der Zeit
Ein kleiner Rückblick: In den ersten Ausgaben lag das Hauptaugenmerk noch auf der baulichen Konstruktion des Lagers, d. h. auf Statik, Größe, Schrägen, Einblasweg und brandschutzrechtlichen Anforderungen aus der Musterfeuerungsverordnung. 2010 gab es dann vom DEPV die ersten Sicherheitsaufkleber für Pelletlager, die 2015 mit dem Erscheinen der VDI-Richtlinie 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher“ Eingang in die Normung fanden. Dementsprechend wurde die Belüftung des Lagers aufgrund der Freisetzung von Kohlenmonoxid und flüchtiger Kohlenwasserstoffe auch in der Lagerbroschüre aufgearbeitet.
Anfang 2019 wurde die deutsche Übersetzung der DIN EN ISO 20023 „Sicherer Umgang und Lagerung von Holzpellets in häuslichen und anderen kleinen Feuerstätten“ veröffentlicht. Sowohl die VDI 3464 als auch die ISO behandeln Lager bis 100 t Kapazität. In der internationalen Norm wurden u. a. vertiefende Anforderungen für Aufstellräume von Gewebesilos getroffen und statt einer einzelnen Lüftungsleitung werden nun eine Zu- und eine Abluftleitung gefordert.
Die Anfang des Jahres grundsätzlich überarbeitete Lagerbroschüre des DEPV fasst die Anforderungen aus der ISO 20023 und der VDI 3464 zusammen und wird um die Erfahrungen des DEPV und seiner Mitgliedsunternehmen mit Pelletlagern ergänzt.

Anforderungen zur Lage

Ein wesentliches Thema ist die Zugänglichkeit. Pelletlager müssen auf kurzen Wegen und arbeitssicher erreichbar sein. Die Einblasstrecke sollte maximal 30 m betragen. Händler übernehmen keine Gewähr für die Qualität der Ware, wenn die Länge überschritten wird, da die Menge an Feinanteil und Bruch steigt.
Die Befüll- und der Absaugstutzen müssen sicher erreichbar und deshalb nicht höher als 2 m angebracht sein. Sind die Stutzen außerhalb der Reichhöhe, muss es eine sichere Aufstiegshilfe geben. Geeignet sind beispielsweise Podeste oder Rampen. Auch in die Tiefe, in Schächten, muss eine sichere Einstiegshilfe vorgehalten werden. Zudem sollte der Befüllstutzen im Lichtschacht im 45°-Bogen nach oben ansteigend ausgeführt sein, sodass der Fahrer bequem und ohne Stauchungen den Schlauch anschließen kann. Der Abstand von der Geländeoberfläche nach unten in den Schacht sollte max. 25 cm betragen.

Anforderungen an die Statik
Besonders zu beachten sind auch die statischen Anforderungen an das Lager, da es dem Gewichtsdruck und den Druckspitzen standhalten muss, die beim Kammerwechsel im Silofahrzeug oder bei sogenannten Stopfern auftreten können. Diese Druckspitzen können sich bis zu 0,03 bar kurzzeitig aufbauen, was einer Horizontallast von 3 kN/m entspricht. Berücksichtigt man den Gewichtsdruck, so sollte die Wand bei einer normalen Raumhöhe von 2,1 bis 2,5 m 11 bis 15 kN/m standhalten. Sind Schrägen an der Wand angebracht, kann sich dieser Wert noch erhöhen. Die Wände müssen fest mit Boden und Decke verbunden sein. Aber auch die Lagertür und die Einlegebretter müssen den Anforderungen gewachsen sein.

Schrägböden und Schallschutz
Speziell für Schrägbodenlager wurden einige Anforderungen spezifiziert. Neu ist, dass bei Schrägen aus dauerhaft reibungsarmen Oberflächen, wie beispielsweise Laminat oder der glatten Seite von Siebdruckplatten, ein Winkel von mind. 35 ° notwendig ist. OSB-Platten sind kein geeignetes Material für Schrägbodenlager. Beim Bau ist auf die Druckentlastung der Austragung und die Statik der Schrägen zu achten. So hat sich eine Kombination von Winkelträgern mit stabilen Kanthölzern bewährt.
Neu sind Empfehlungen zum Schallschutz bei Entnahmeschnecken. Für die Schallentkopplung werden Gummiauflagen oder Schwingungspuffer an den Befes­tigungsstellen empfohlen.

Keine Flachbodenlager mit Saugsonden
Erstmals spricht sich der DEPV gegen Flachbodenlager mit Saugsonden aus. Der Grund: Immer wieder bleiben zwischen den Saugsonden Restmengen zurück. Wird das Flachlager nicht regelmäßig komplett entleert, konzentriert sich in den Restmengen der Feinanteil. Dies führt zu steileren Schüttwinkeln und zu steigenden Restmengen, die nicht automatisch ausgetragen werden können. Dadurch erhöht sich der Feinanteil im Lager weiter und es steigt das Risiko von Störungen im Heizungsbetrieb.

Neuerungen zum Thema Belüftung
Ein weiteres Dauerthema für den Gesundheitsschutz im Pelletlager ist die Belüftung. So definiert die DIN EN ISO 20023 Anforderungen an luftdurchlässige Gewebesilos: Bis 15 t Kapazität muss der Aufstellraum eine Lüftungsöffnung von 15 cm²/t haben oder mind. das Vierfache Volumen des Gewebesilos, wenn er nicht gleichzeitig auch der Heizraum ist.
Eine weitere Neuerung betrifft die vormals separate Lüftungsleitung, die jetzt als Zu- und Abluftleitung konzipiert werden muss, sodass ein natürlicher Luftaustausch gewährleistet ist. Die optimale Belüftung kann individuell über ein neues Online-Tool des Deutschen Pelletinstituts (DEPI), den Lagerkonfigurator (www.depi.de/lagerkonfigurator), berechnet werden. Die Planungsskizzen zeigen auch die optimale Position der Stutzen und der Prallmatte.

Beratungspflicht des Installateurs
Ein Übergabeprotokoll war bereits zuvor sowohl in der Lagerbroschüre als auch im Anhang der VDI 3464 enthalten. Durch die Aufnahme in die internationale Normierung hat es aber einen Bedeutungszuwachs erfahren. Es sollte – verbunden mit der impliziten Beratungspflicht des Heizungsinstallateurs bei Übergabe einer jeden neugebauten Heizungsanlage mit Pelletlager, auch wenn das Lager vom Eigentümer selbst gebaut wurde – beidseitig unterzeichnet und dem Kunden übergeben werden. Dabei sollte der Heizungsbauer das Lager prüfen und über Sicherheitshinweise (Belüftung, Vermeiden von Zündquellen) und die mindes­tens alle zwei Jahre stattfindende Komplettentleerung bzw. Reinigung informieren. Das Übergabeprotokoll hilft im Fall von Störungen oder Reklamationen.

Ein Ausblick
Als nächstes steht die Überarbeitung der VDI 3464 bzgl. der Übernahme der Neuerungen aus der ISO 20023 an. Zudem wird an der ISO 20024, der Norm für Lager über 100 t Fassungsvermögen, gearbeitet, die derzeit als Entwurf vorliegt. Hier ist eine Gefährdungsbeurteilung des Lagers bzgl. Brand- und Explosionsschutz sowie Gesundheitsschutz zentraler Bestandteil.
Schaut man auf die Gesamtheit der Pelletlager in Deutschland, bleibt festzustellen, dass sich der Anteil an „guten“ Lagern, insbesondere auch bei den Fertiglagern, erhöht hat. Das liegt sicherlich auch an der wachsenden Zahl von kompetenten Heizungsbauern, dem Engagement der Kesselhersteller und der DEPI-Qualifizierung zum Pelletfachbetrieb.

Autor: Hans Martin Behr, von der Industrie- und Handelskammer Hellweg-Sauerland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzfeuerungsanlagen bis 2 MW

 


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