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Marktstammdatenregister startet

Am 31. Januar startet das Marktstammdatenregister (MaStR). Von da an müssen Betreiber ausnahmslos alle neuen oder bestehenden netzgekoppelten Erneuerbare-Energien-Anlagen beim MaStR anmelden. In vielen Fällen gibt es aber Übergangsfristen.

Neue Bürokratie-Welle oder Vereinfachung? Die Meinung der Experten geht beim Marktstammdatenregister auseinander. Dem ungeachtet gilt die neue Meldungsordnung ab 31. Januar und man ist gut beraten, sie zu befolgen. Bild: Bundesnetzagentur

 

Der Bundestag hatte 2014 entschieden, mit dem MaStR ein umfassendes Register aufzubauen: Die Informationen und die Meldepflichten sollen gebündelt werden, andere Register vereinfacht oder abgeschafft werden. Nach Vorstellung der Parlamentarier soll so ein Abbau an Bürokratie bei einer gleichzeitigen Verbesserung der Informationslage erreicht werden.

Daten bestätigen und ergänzen
Dennoch kommt im ersten Schritt auf die Betreiber von EEG-Anlagen Arbeit zu: Die Anlagenbetreiber müssen ihre Daten bestätigen, die erstens zwar aus vorhandenen Registern von der ausführenden Bundesnetzagentur (BNetzA) eingepflegt werden, aber sie müssen auch ergänzt werden. Bei Photovoltaik-(PV)-Anlagen sind bspw. nun auch der Neigungswinkel und die Ausrichtung der PV-Module anzugeben.
Es gibt von Fall zu Fall Übergangsfristen von bis zu zwei Jahren. Anlagenbetreiber sollten sich aber nicht zurücklehnen. Sie sind wegen der verschiedenen Fälle gut beraten, die für ihren Fall geltenden Bestimmungen über die BNetzA in Erfahrung zu bringen bzw. über den Netzbetreiber. Das gilt insbesondere für solche Betreiber, deren Meldung in früheren Registrierungen schon längst fällig gewesen wäre.

www.marktstammdatenregister.de/MaStR

 


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