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Gerichtsverfahren – Fahrgemeinschaft kann nicht vorgeschrieben werden

Schaltet eine Partei neben einem Patentanwalt einen Rechtsanwalt aus derselben Kanzlei/Sozietät einer Stadt ein, müssen die beiden nicht aus Kostengründen gemeinsam zum Verhandlungstermin anreisen.

 

Die unterlegene Partei ist vielmehr verpflichtet, Fahrtkosten sowohl für den im eigenen Kraftfahrzeug anreisenden Patentanwalt als auch für den die Bahn nutzenden Rechtsanwalt zu übernehmen (Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 6 W 91/18).

 


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