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Enthärtungsanlagen: eigensicher mit DVGW-Zertifikat

Höchstädt a. d. Donau.  Um die Frage, ob Enthärtungsanlagen zum Schutz des Trinkwassers extra abgesichert werden müssen oder nicht, gab es immer wieder Diskussionen. Wie der Hersteller Grünbeck Wasseraufbereitung berichtet, wurde unlängst in einem DVGW-Positionspapier eindeutig auf diese Thematik eingegangen. Unter anderem heißt es darin: „Enthärtungs- und Kalkschutzanlagen in der Trinkwasser-Installation mit aktuell gültigem DVGW-Zertifikat sind bereits eigensicher und bedürfen daher keiner zusätzlichen Absicherung.

Enthärtungsanlagen der Baureihe „softliQ“ von Grünbeck sind DVGW-zertifiziert – und gelten damit als eigensicher. Bild: Grünbeck Wasseraufbereitung

 

Die eingesetzten Materialien und Werkstoffe müssen der Trinkwasserverordnung inklusive der entsprechenden Bewertungsgrundlagen und UBA-Leitlinien und -Empfehlungen entsprechen.“
Grünbeck weist darauf hin, dass seine Enthärtungsanlagen, die im Trinkwasserbereich eingesetzt werden, DVGW-zertifiziert und somit eigensicher seien. Es müssten keine zusätzlichen Sicherungseinrichtungen vorgeschaltet werden. „Gerade bei Preisvergleichen sollte man diesen Aspekt auf keinen Fall aus den Augen verlieren“, so der Wasseraufbereiter abschließend.
Hintergrund: Die Trinkwasserverordnung fordert zum Schutz vor Verunreinigungen in § 17 Absatz 6, dass Trinkwassersysteme nicht mit Systemen mit Wasser unbekannter Herkunft, also Nichttrinkwasser, verbunden werden dürfen. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen entsprechende Sicherungseinrichtungen verwendet werden, um ein Rückfließen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserversorgung – und damit eine Verunreinigung des Trinkwassers – zu verhindern.

www.gruenbeck.de

 


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