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Die neue VOB/B 2006 - Neuerungen - Inhalt - Beispiele

Für die regelmäßige Überarbeitung der VOB, deren Urfassung aus dem Jahr 1929 stammt, ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) zuständig. Am 27. Juni letzten Jahres war der Zeitpunkt wieder gekommen, und der DVA verabschiedete einen Beschluss zu Änderungen an der VOB/B. Mit der Anpassung der Vergabeverordnung (VgV) und deren Veröffentlichung Mitte Oktober 2006 im Bundesanzeiger erhielt die neue VOB/B Anfang November dieses Jahres ihre Rechtsgültigkeit für öffentliche Aufträge.

 

RA Dr. jur. Hans-Michael Dimanski

Für die regelmäßige Überarbeitung der VOB, deren Urfassung aus dem Jahr 1929 stammt, ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) zuständig. Am 27. Juni letzten Jahres war der Zeitpunkt wieder gekommen, und der DVA verabschiedete einen Beschluss zu Änderungen an der VOB/B. Mit der Anpassung der Vergabeverordnung (VgV) und deren Veröffentlichung Mitte Oktober 2006 im Bundesanzeiger erhielt die neue VOB/B Anfang November dieses Jahres ihre Rechtsgültigkeit für öffentliche Aufträge.

Eine Vielzahl von Bauverträgen wird seit Jahren auf der Grundlage der VOB/B abgeschlossen. Die VOB/B bleibt auch in Zukunft privilegiertes Klauselwerk, d.h. die Einbeziehung der VOB/B in Bauverträge wird sowohl von der Auftraggeber-, von der Auftragnehmerseite und von den Gerichten als probates Mittel zur Vertragsgestaltung angesehen. Allerdings gilt dies nur, wenn die VOB/B als Ganzes einbezogen wird.

 


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