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Dichtheitsprüfung bei Gas-, Heizungs- und Trinkwasser-Installationen

Tipps und Hinweise für die Baupraxis

Dichtheitsprüfungen von Rohrleitungs-installationen sind ein Muss auf jeder Baustelle. Erleichtert werden diese Arbeiten durch entsprechende Rohrleitungssysteme, hier Kupferrohr mit Pressverbindern, die eine Zwangsundichtheit im unverpressten Zustand haben. Bild: DKI

Bei Dichtheitsprüfungen an Trinkwasser-Installationen ist sauberes Arbeiten gefragt: Idealerweise wird mit Inertgas „abgedrückt“. Bild: Viega

Der Einsatz von vorgedämmten Heizkörperanschlussblocks erlaubt die Dichtheitsprüfung ohne die Installation der Heizkörper. Das schützt vor Beschädigungen im weiteren Bauverlauf. Bild: Viega

Für die einfache Belastungs- und Dichtheitsprüfung von Gas-Hausinstallationen stehen Messgeräte mit vollautomatischem Messablauf zur Verfügung. Bild: Wöhler

 

Zur fachgerechten Ausführung von Hausinstallationen für Trinkwasser, Heizung und Gas gehört nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Dichtheits- und Belastungsprüfung vor der Inbetriebnahme. Das Deutsche Kupferinstitut zeigt auf, worauf es dabei ankommt.

Prüfung von Trinkwasser-Installationen
Maßgeblich für die Durchführung der Dichtheits- und Belastungsprüfung von Trinkwasser-Installationen sind die DIN EN 806-4 und das dazu im Januar 2011 veröffentlichte Merkblatt des ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima). Generell ist die Prüfung „trocken“ oder „nass“ möglich. Trocken heißt, dass als Prüfmedium ölfreie Druckluft oder ein Inertgas wie Stickstoff zum Einsatz kommt. Bei einer nassen Prüfung ist gefiltertes Trinkwasser zu verwenden, das frei von Schwebestoffen ≥ 150 μm ist. Heißt für die Praxis: Auf keinen Fall den Bauwasseranschluss nutzen.
Zur Vorbereitung der trockenen Druckprüfung müssen alle Bauteile ausgebaut werden, die nicht dem erforderlichen Prüfdruck standhalten oder deren Volumen die Prüfgenauigkeit beeinträchtigen könnte, beispielsweise Druckbehälter. Im ersten Schritt folgt die Dichtheitsprüfung. Bis 100 Liter Leitungsvolumen muss ein Prüfdruck von 150 mbar mindestens 120 Minuten anliegen. Pro weitere 100 Liter Leitungsvolumen verlängert sich die Prüfzeit jeweils um 20 Minuten. Zu empfehlen sind Druckmanometer mit einer Skalierung von 0,1 bar.
Kommt es zu einem Druckabfall, können die Verbindungsstellen mit einem Lecksuchspray oder einem Seifen-Wasser-Gemisch eingesprüht werden. An der Blasenbildung ist dann eine vergessene Pressverbindung beziehungsweise eine fehlerhafte Löt- oder Schweißverbindung aufzuspüren. Restspuren des Prüfmittels sind im Übrigen wieder zu entfernen; das gilt insbesondere für manche Lecksuchsprays. Hier sind unbedingt die Herstellerhinweise zu beachten.
Die abschließende Belastungsprüfung sollte für Rohrleitungen bis DN 50 mit maximal 3 bar erfolgen, für Durchmesser > DN 50 mit maximal 1 bar. Die Prüfzeit beträgt mindestens 10 Minuten ab Erreichen des Prüfdrucks.
Tipp: Eine höhere Sicherheit ist bei einer trockenen Dichtheitsprüfung gegeben, wenn anstelle ölfreier Druckluft ein Inertgas verwendet wird. So wird eine häufige Ursache für verunreinigte Trinkwasser-Installationen ausgeschlossen: die versehentliche Verwendung von Druckluftkompressoren ohne Ölabscheider.
Auch die nasse Dichtheitsprüfung hat laut DIN EN 806-4 generell in zwei Stufen zu erfolgen. Das Vorgehen im Einzelnen differenziert sich hingegen in die drei Prüfverfahren A, B und C, die sich nach dem installierten Rohrleitungswerkstoff richten. Für Kupfer ist beispielsweise das Verfahren A anzuwenden. Der ZVSHK hat jedoch ein Merkblatt herausgegeben, das in Anlehnung an die DIN EN 806-4 ein modifiziertes Prüfverfahren beschreibt. Es ermöglicht die Druckprüfung mit Wasser unabhängig vom Rohrleitungswerkstoff. Dabei ist die erste Stufe, die Vorprüfung, mit dem verfügbaren Versorgungsdruck von maximal 6 bar auszuführen. Die Prüfzeit dieser Druckprüfung muss mindestens 10 Minuten betragen. Währenddessen darf es zu keinem Druckabfall kommen. Apparate und Bauteile, die nicht für diesen Prüfdruck zugelassen sind, müssen zuvor vom Rohrleitungsnetz getrennt werden.
Die Hauptprüfung erfolgt direkt im Anschluss als zweite Stufe und ist die eigentliche Dichtheitsprüfung. Geprüft wird mit dem 1,1-Fachen des zulässigen Betriebsdrucks von 1 MPa (10 bar). Der Prüfdruck beträgt somit hierbei 1,1 MPa (11 bar). Der Prüfdruck ist bei reinen Kupferrohrinstallationen 15 Minuten aufrechtzuerhalten, bei Mischinstallationen 30 Minuten. Anschließend sollte der geprüfte Abschnitt der Trinkwasser-Installation nach eventuellen Undichtheiten abgesucht werden. Teilweise erfolgt abschließend eine Nachprüfung mit dem 0,5-Fachen Prüfdruck von 0,55 MPa (5,5 bar) über einen Zeitraum von 120 min.
Tipp: Aus hygienischer Sicht ist die trockene Dichtheits- und Belastungsprüfung zu bevorzugen. Denn sobald die Trinkwasseranlage befüllt ist, muss der bestimmungsgemäße Betrieb gewährleis­tet sein. Bis zur endgültigen Abnahme ist dafür der Installateur verantwortlich. Das würde die Umsetzung eines Spülplans erfordern, der den regelmäßigen Wasseraustausch in allen Leitungsabschnitten sicherstellt (alle 3 Tage nach VDI/DVGW 6023 oder spätestens nach 7 Tagen gemäß DIN EN 806).
In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Leistung der Kompressoren zum Aufbau und zur Haltung des geforderten Prüfdrucks im gesamten Rohrleitungsnetz ausreicht. Vor allem in sehr komplexen und weit verzweigten Installationen, beispielsweise von Krankenhäusern, ist das bei im Handwerk üblicherweise eingesetzten Kompressoren nicht unbedingt gewährleistet.

Prüfung von Heizungsinstallationen
Für die Heizungsinstallation hat die Industrie eine Vielzahl an Verbindern und Verbindungstechniken auf den Markt gebracht. Das beschleunigt die Montage. Einfacher im Vergleich zu Trinkwasser-Installationen, weil hygienisch unkritisch, ist hier auch die Dichtheitsprüfung. Sie wird für Heizungsinstallationen nach VOB-DIN 18380 (Punkt 3.4) verlangt. Die Druckprüfung kann mit Druckluft, Inertgas oder Wasser durchgeführt werden. Der Prüfdruck sollte identisch zum Ansprechdruck des Sicherheitsventils sein. Bauteile, die nicht für diesen Prüfdruck geeignet sind, werden erst nach der Druckprobe installiert. Die fehlenden Bauteile sind dafür durch Verbinder, Kappen oder Stopfen zu verschließen.
Tipp: Bei der Verwendung vorgedämmter Heizungsanschlussblocks mit einem nach außen geführten Rohrbogen kann die Druckprobe direkt nach erfolgter Rohrleitungsinstallation vorgenommen werden, ohne die Heizkörper installieren zu müssen.

Prüfung von Gasinstallationen
Gasleitungen für die Hausinstallation sind nach Technischer Regel für Gasinstallationen (TRGI) zu prüfen. Gefordert sind eine Belastungs- und eine Dichtheitsprüfung. Geprüft wird mit Luft oder Inertgas. Im Gegensatz zu Trinkwasser-Installationen ist bei Gasinstallationen erst die Belastungsprüfung und dann die Dichtheitsprüfung vorzunehmen.
Der Druck der Belastungsprüfung beträgt 1 bar und darf über die Prüfdauer von 10 Minuten nicht abfallen. Bauteile wie Gasdruckregler, Gaszähler und Gasgeräte sind dabei abzusperren. Armaturen können, soweit sie für den Prüfdruck ausgelegt sind, mit einbezogen werden.
Ist die Festigkeit der Gasinstallation gegeben, folgt die Dichtheitsprüfung. Dazu werden – ohne angeschlossene Gasgeräte und bei geschlossenen Armaturen – die Rohrleitungen mit einem Druck von 150 mbar geprüft. Um den Temperaturausgleich von Prüfmedium und Umgebungstemperatur herzustellen, ist zunächst eine Anpassungszeit abzuwarten, in der sich der Prüfdruck stabilisiert. Erst dann beginnt die eigentliche Prüfzeit zu zählen. Die Zeiträume richten sich nach dem jeweiligen Leitungsvolumen und sind der DVGW-TRGI 2018 zu entnehmen. Innerhalb der Prüfzeit darf es keinen Druckabfall geben. Das Druckmessgerät muss mit einer Genauigkeit von 0,1 mbar anzeigen können.
Tipp: Belastungsprüfung, Dichtheitsprüfung und die regelmäßige Gebrauchsfähigkeitsprüfung von Gasinstallationen können einfach mit einem digitalen Gasdruckmessgerät durchgeführt werden. Darin integriert ist eine Pumpe, der Messablauf selbst ist voll automatisiert.

Fazit
Um Leckagen durch Installationsfehler auszuschließen, sind Dichtheitsprüfungen vor der Inbetriebnahme von Hausinstallationen zwingend vorgeschrieben. Prüfparameter und -prozesse sind zwar über alle Rohrleitungswerkstoffe hinweg identisch, unterscheiden sich jedoch je nach Prüffall (Heizung, Trinkwasser oder Gas). Die Details der Regelwerke sind entsprechend zu beachten.

www.kupferinstitut.de

www.zvshk.de

 


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