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Thema: Betrieb von Feuerstätten mit raumluftabsaugenden Anlagen

Legende: 1 Entlüftungsventilator (WC, Bad)

 

Der Traum einer jungen Familie, in das eigene Haus umzuziehen und glücklich zu leben, endete nach drei Jahren tragisch. Die 27-jährige Frau und Mutter wurde im Hausarbeitsraum tot aufgefunden. Als Ursache wurde eine „Abgasvergiftung“ (CO) ermittelt. Ursache: eine raumluftabhängige Feuerstätte.

Der Auslöser für den Unfall war jedoch ein neu aufgestellter Luftwäschetrockner. „Eine tödliche Mischung“, war der Kommentar des zuständigen Schornsteinfegers. Eine Überprüfung der Gesamtanlage hatte ergeben, dass die Sicherheitseinrichtungen für den gleichzeitigen Betrieb der Küchen-Dunstabzugshaube mit der Feuerstätte ordnungsgemäß vorhanden und betriebsbereit waren. Für die Aufstellung des Wäschetrockners bedurfte es keiner Genehmigung. Das Gerät hatte der Hauseigentümer und Ehemann aufgestellt und angeschlossen. Obendrein wurde er wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Sowohl der Heizungsbauer als auch der Schornsteinfeger mussten als Zeuge die unangenehme Frage, ob bzw. warum sie den Anlagenbetreiber nicht auf derartige Gefahren hingewiesen hätten, beantworten. Da jedoch die ursprüngliche Gesamtanlage vorschriftsmäßig ausgeführt und betriebsbereit war, konnte ihnen keine Mitschuld angelastet werden. In der Aufstellungsanleitung des Wäschetrockners war jedoch auf derartige Gefahren hingewiesen worden. Diese Hinweise hatte der Ehemann nicht beachtet.

Wie kann es zu solchen Unfällen kommen?
Raumluftabhängige Feuerstätten entziehen dem Aufstellungsraum die erforderliche Verbrennungsluft. Die Verbrennungsgase werden über die Abgasanlage ins Freie abgeführt. In dem Aufstellungsraum entsteht so ein Unterdruck, der durch nachströmende Luft ausgeglichen werden muss. Wenn keine Luft nachströmt, wird die Ableitung der Abgase gestört. Ist der Auftrieb der Abgase geringer als der im Raum entstehende Unterdruck, können die Abgase zurück in den Verbrennungsraum sowie in den Aufstellungsraum gelangen.
Die in den Brennraum zurückströmenden Abgase behindern die Verbrennung bzw. den ungehinderten Zutritt von Verbrennungsluft zum Brennstoff. Es kommt so zu einer unvollkommenen Verbrennung mit sehr hohem Kohlenmonoxidausstoß (CO).
Dieser Vorgang läuft meist pulsierend ab. Ist der Druck ausgeglichen, zieht es die Abgase wieder in die Abgasanlage. Es bildet sich wieder ein Raumunterdruck – Rückstrom der Abgase in die Feuerstätte und den Aufstellungsraum ist die Folge. Der gleiche Vorgang wird auch durch mechanische Abluftanlagen bzw. -geräte erzeugt, die dem Aufstellungsraum selbst oder in angrenzenden Räumen Luft „absaugen“. Da Kohlenmonoxid schwerer als Luft ist, sinkt es zu Boden.

Welche Geräte führen zu Raumunterdruck?
Alle Geräte mit Ventilatoren, die dem Raum Luft entziehen, müssen in Zusammenhang mit raumluftabhängigen Feuerstätten kritisch betrachtet werden. Jegliche motorgetriebene Abluftanlagen führen zwangsläufig zu Raumunterdruck. Bereits Abluftventilatoren, zentrale und dezentrale Wohnraumlüftungen sowie Dunstabzugshauben gehören zu diesen unterdruckerzeugenden Einbaugeräten. Auch Haushaltsgeräte mit ins Freie geleiteten Abluftleitungen (Wäschetrockner, Kleinklimageräte) zählen dazu.
Bereits ein einfacher WC-Raumventilator erzeugt im Aufstellraum einen Unterdruck, der durch Verbindungs- bzw. Zuluftöffnungen den angrenzenden Räumen Luft entzieht und dort einen Unterdruck erzeugt. Über Öffnungen, Türen oder das Treppenhaus kann so Unterdruck in darüber oder darunter liegenden Etagen entstehen (rote Pfeile). Dieser Unterdruck muss durch entsprechende Zulufteinrichtungen ausgeglichen werden (grüne Pfeile).
Auch nicht ordnungsgemäß gewartete Anlagen wie ein verschmutzter Zuluftfilter in einer kontrollierten Wohnraumlüftungsanlage können zu Unterdruckbildung in Gebäuden führen. Durch den Filterwiderstand im Zuluftbereich wird aus den Räumen mehr Luft abgesaugt als tatsächlich zugeführt werden kann.

Wie kann Raumunterdruck vermieden werden?
Alle Räume eines Gebäudes sind zusammen als lufttechnische Gesamteinheit zu beurteilen. Geringe Druckunterschiede führen zu Luftwechsel zwischen den Räumen. Die Luft wird immer in die Räume mit dem geringeren Druck strömen. Zum Druckausgleich sind die abgestimmten Zulufteinrichtungen (grüne Pfeile) vorzusehen.

„Kein Luftentzug ohne Luftnachströmung!“
Diese Grundregel ist unbedingt einzuhalten. Welche Zulufteinrichtungen im Einzelfall eingebaut werden müssen, hängt von der Gesamtsituation ab. Infrage kommen Lüftungsöffnungen, Lüftungsklappen, Vakuumventile, motorisch gesteuerte Zuluftklappen oder motorisch steuerbare Fensteröffnungen. Dunstabzugshauben können auch im Umluftmodus mit Kohlefilter (Geruchsfilter) betrieben werden.

Maßnahmen raumluftabhängiger Feuerstätten
Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die bei gleichzeitigem Betrieb von Feuerstätten mit Abluftanlagen vorzusehen sind. Am sinnvollsten wäre es, raumluftabhängige Feuerstätten durch eine Verbrennungsluftzuführung von außen in den Brennraum zu „raumluftunabhängigen“ Geräten umzurüsten. Hierzu ist eine separate Verbrennungsluftzuführung von außen zum Brennraum erforderlich. Der Querschnitt und die Ausführung (Durchmesser und max. Länge) sind nach Angaben des Feuerstättenherstellers auszuführen. Sowohl die Zuluftleitung als auch die Abgasanlage ist unbedingt dicht auszuführen. Für Neuanlagen bietet sich ein Luft-Abgas-System (LAS) an.

Maßnahmen bei Wohnungslüftungsanlage
Durch den Einbau von Unterdruckschaltern sowie Filterkontrollen wird eine Unterdruckbildung vermieden. Diese schalten im Störfall den Abluftventilator ab bzw. führen zu einer Störabschaltung der Anlage. Bei Störungen des Zuluftventilators wird der Abluftventilator automatisch mit abgeschaltet.
Bei Frostgefahr darf der Zuluftventilator nicht einfach abgeschaltet werden. Der Frostschutz ist mithilfe von Heizregistern auszuführen (Wasserheizregister oder Elektrolufterwärmer) bzw. sicherzustellen.

Maßnahmen bei Dunstabzugshauben
Dunstabzugshauben sollten im Umluftbetrieb mit Aktivkohlefiltern betrieben werden. Ein Fortluftbetrieb ist nur dann möglich, wenn sichergestellt wird, dass der entstehende Unterdruck 4 Pascal nicht überschreitet. Dies kann durch entsprechende Belüftungseinrichtungen wie Fenster, Zuluftöffnungen oder Zuluftventilatoren erfolgen. Durch elektrische Schalteinrichtungen wie Kontakt- oder Verriegelungsschalter und/oder Unterdrucküberwachungen sind die einzelnen Maßnahmen zu steuern, zu sichern und zu überwachen.

Wechselseitiger oder gemeinsamer Betrieb?
Ein wechselseitiger Betrieb liegt dann vor, wenn die eingebauten Geräte gegeneinander verriegelt sind, sodass nur ein Gerät – die Feuerstätte oder z.B. die Dunstabzugshaube – in Betrieb gehen kann. Dies kann elektrisch geschaltet oder elektronisch, z.B. mithilfe von Unterdruck- oder Temperaturmessungen, erfolgen. Entsprechend des Vorranges erfolgt eine Ab- bzw. Zuschaltung der Stromversorgung zu den entsprechenden Geräten.
Ein gemeinsamer Betrieb liegt dann vor, wenn zwei oder mehrere Geräte gleichzeitig eingeschaltet sein können. Während des gemeinsamen Betriebes muss durch eine geprüfte Sicherheitseinrichtung gewährleistet werden, dass kein Unterdruck im Aufstellungsraum bzw. an der Feuerstätte entsteht. Die eingebaute Sicherheitseinrichtung schaltet im Störfall die luftabsaugende Anlage – Ventilator, Dunstabzugshaube, Wäschetrockner oder eine Lüftungsanlage – ab. Alternativ kann auch die schnell regelnde Feuerstätte abgeschaltet werden. Hierbei ist jedoch eine mögliche Frostgefahr zu beachten.

Nachweis der sicheren Funktion
Für den Nachweis der sicheren Funktion ist immer der Ersteller der Anlage verantwortlich. Durch die Verwendung bauaufsichtlich zugelassener Einzelgeräte, geprüfter Schaltpläne, Konzeptionen und Berechnungen ist die Sicherheit zu belegen. Die Gesamtanlage hat u.a. der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuVo) sowie der Feuerungsverordnung (FeuVo) des jeweiligen Bundeslandes zu entsprechen. Es muss gewährleistet sein, dass

  1. ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird,
  2. die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird,
  3. die Abgase der Feuerstätten sicher über die Abgasanlagen abgeführt werden oder
  4. durch die Bauart sowie die Bemessung der luftabsaugenden Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.


Anlagenveränderungen
Nicht gewährleisten kann der Ersteller der Anlage, dass im Laufe der Zeit durch den Betreiber Anlagenänderungen durchgeführt werden. Sei es, dass eine Dunstabzugshaube erneuert wird, deren Abluftleistung sich erhöht oder ein Kaminofen für die Übergangszeit aufgestellt wird. In allen Fällen sollte der Fachmann sowie der Schornsteinfeger zurate gezogen werden. Nur sie können die Sicherheit der feuerungstechnischen Anlagen nach der Änderung beurteilen und deren Sicherheit überprüfen.
Der Fachmann ist unabhängig davon gehalten, bei der Begehung bzw. allen Wartungsarbeiten auf Veränderungen in Gebäuden zu achten, die zu einem Abgaseintrag in Aufenthalts- und Wohnräumen führen können. Auch die simple Frage, ob der Nutzer neue Geräte mit Außenanschluss wie Kleinklimaanlage, Wäschetrockner oder Dunstabzugshaube eingebaut hat, gehört dazu. Das kann Leben retten.

 


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