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Verhärtete Positionen zur Enthärtung

 

Verkalkte Kaffeemaschinen, verstopfte Strahlregler oder weiß belegte Armaturen in Küche und Bad gehören in Gebieten mit harten Wässern zum Alltag. Viele Verbraucher ärgert das. Eine Enthärtung des Trinkwassers kann Abhilfe schaffen und ist in solchen Gegenden regelmäßig das Mittel der Wahl. Eine Tendenz zum vermehrten Einbau von Enthärtungsanlagen wollen die Stadtwerke München erkannt haben. Deren Wasser gilt mit 16,8 °dH als „hart“. In einem Rundschreiben an Installateure und Planer spricht sich der Versorger nun offensiv gegen eine generelle Wasseraufbereitung aus - und sorgt damit für Irritationen in der Branche (ausführlicher Bericht im Heft). Dabei machen die Stadtwerke München keinen Unterschied zwischen klassischer Enthärtung (Ionenaustausch) und chemiefreien Kalkschutzgeräten.

Kritisch aus Sicht des Handwerks dürfte die Forderung des Versorgers sein, dass die Installation einer Trinkwasser-Enthärtung oder eines Kalkschutzgerätes grundsätzlich im Kaltwasserzulauf zur Warmwasserbereitungsanlage zu erfolgen hat. Eine anderslautende Mitteilung aus dem Normenausschuss Wasserwesen, wonach die Aufbereitung von kaltem und warmem Trinkwasser DIN-konform ist, verfügt nach Auffassung der Stadtwerke München nicht über den rechtswirksamen Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik.

Über rechtliche Konsequenzen für Handwerksbetriebe, die im Münchener Versorgungsgebiet Enthärtungsanlagen für Kalt- und Warmwasser installiert haben, kann derzeit nur spekuliert werden. Ebenso darüber, ob andere Versorger dem Münchener Beispiel folgen. Zweifelsohne aber sorgt ein derartiges Verhalten für Verunsicherung bei Endverbrauchern, Planern und dem Fachhandwerk gleichermaßen und birgt außerdem ein großes Konfliktpotenzial für deren Vertragsverhältnisse. Da ändert es auch wenig, dass die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) in einer jüngst veröffentlichten technischen Mitteilung den Standpunkt vertritt, dass der Einsatz von Enthärtungsanlagen für die gesamte Trinkwasser-Installation in Gebäuden ab einer Wasserhärte von 8,4 °dH „zweifelsfrei normativ und gesetzlich zulässig ist“.

Fachbetrieben sei angeraten, bei Enthärtungsprojekten stets eine umfassende Beratung/ Aufklärung des Auftraggebers durchzuführen. Ein unterschriebenes Protokoll vermeidet Haftungsprobleme, wenn der Versorger im Nachhinein ein Mangelschreiben an den Kunden verschickt. Dass grundsätzlich anerkannt zertifizierte Produkte (z. B. DVGW) eingesetzt werden sollten, versteht sich bei einem derart sensiblen Thema von selbst.

Markus Sironi Chefredakteur IKZ-Medien m.sironi@strobelmediagroup.de

 

Update: Seit der Veröffentlichung dieses Beitrags hat sich einiges getan. So hat die Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH eine einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke München erwirkt. Hintergründe dazu lesen Sie hier.

 


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