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Drei Zäsuren in 2023

 

Gleich drei SHK-marktprägende Anpassungen auf gesetzes- und verordnungsrechtlicher Ebene kommen in nächster Zeit auf die Branche zu. Die eine dürfte bekannt sein: Ab 2024 sollen Wärmeerzeuger, die eingebaut werden, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.

Das Gebäudeenergiegesetz, in dem diese Vorgabe ihren Niederschlag findet, muss noch das Prozedere im Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Hier könnte es noch Korrekturen geben. Auch ist denkbar, dass das GEG – aus welchen Gründen auch immer – aus dem zeitlichen Gesetzgebungsverfahren läuft. Doch damit ist kaum zu rechnen. Daher zeichnet sich ab, dass ab dem 1. Januar 2024 eine Wende in der Beheizung von Gebäuden eintritt: Gas- und Öl-Kessel dürfen dann nur noch unter bestimmten Bedingungen eingebaut werden. Dabei ist es unerheblich, ob die neue Anlage in einem Neubau – was relativ einfach zu bewerkstelligen ist – oder in einem Altbau installiert wird. Hier wird sich die ganze Kompetenz des TGA-Planers und des SHK-Handwerksbetriebs zeigen.

Eine andere, in der TGA/SHK-Branche weniger verfolgte Entwicklung, betrifft die künstlichen Kältemittel, wie sie auch in Wärmepumpen oder Split-Klimaanlagen verwendet werden: Ende März stimmte das EU-Parlament für eine novellierte F-Gase-Verordnung. Sie hat das Ziel, klimaschädliche Kältemittel (F-Gase) gegen jene mit niedrigerem Treibhauspotenzial zu ersetzen. Im Kern bedeutet dies einen Wechsel hin zu natürlichen Kältemitteln. Eines der bekanntesten ist Propan. Nach dem aktuellen Fahrplan tritt die F-Gase-Verordnung noch dieses Jahr in Kraft – mit Übergangsfristen für bestimmte Kältemittel.

Neben der F-Gase-Verordnung dürfte auch das PFAS-Beschränkungsverfahren durch die EU-Chemikalienverordnung den Einsatz von F-Gasen künftig erschweren bzw. sogar unmöglich machen. F-Gase enthalten i.d.R. PFAS, per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“. Um ihre Verbreitung einzudämmen, sollen diese Kältemittel gänzlich verboten werden. Und zwar schon in den nächs ten Jahren. Das PFAS-Beschränkungsverfahren hat damit sogar das Potenzial, die F-Gase-Verordnung in den Schatten zu stellen, was das Verbot bestimmter Kältemittel angeht.

Unterm Strich bleibt eine Erkenntnis hängen: Die TGA/SHK-Branche steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Und die IKZ wird über alle wichtigen neuen Nachrichten berichten.

Detlev Knecht
stv. Chefredakteur und Techniker
d.knecht@strobelmediagroup.de

 


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