Werbung

Aufklärung ist Dienst am Kunden

 

Die messtechnische Erfassung und Abrechnung von Wärme und Wasser ist hierzulande gesetzlich geregelt. Die Anforderungen an die Gerätetechnik sind hoch, Messtoleranzen gering. Sofern Wärme- oder Wasserzähler also korrekt dimensioniert und an geeigneter Stelle montiert wurden, sind Messfehler kaum zu erwarten – so zumindest die Theorie. Bei Wasserzählern zeichnet die Praxis allerdings ein anderes Bild. Durch Luftblasen oder Vibrationen können bei Nassläufern in seltenen Fällen sogenannte Rollensprünge ausgelöst werden. Dabei wird beim Drehen der ersten Zahlenrolle eine beliebige andere Zahlenrolle durch Reibungskräfte der Dreh­achse, die mit der ersten sich am schnellsten drehenden Zahlenrolle fest verbunden ist, unzulässiger Weise mitgedreht. Der Zähler misst also zu viel, was zu unbegründeten Regressforderungen gegenüber Verbrauchern führt. Es geht mitunter um viel Geld – die Versorger hüllen sich gern in Schweigen.1)
Im Streitfall sind die Erfolgsaussichten für die betroffenen Verbraucher alles andere als rosig. Denn zum einen wird die technische Zuverlässigkeit eines Messgerätes von den Gerichten vorausgesetzt. Zum anderen findet die bei einem angezweifelten Mehrverbrauch gesetzlich vorgesehene Befundprüfung des Rollenzählwerkes unter Umgebungsbedingungen im Prüfinstitut statt und nicht unter den Betriebsbedingungen im Objekt. Die Folge: In der Regel bestehen die Wasserzähler die Befundprüfung, weil Plausibilitäten vor Ort nicht berücksichtigt werden.
Absolut vermeidbar sind Rollensprünge bisher allerdings nicht, wie die Praxis zeigt. Es empfiehlt sich daher eine regelmäßige Kontrolle sowie monatliche Aufzeichnung der Zählerstände. Ebenfalls wichtig: Wenn Erschütterungen beispielsweise durch Bauarbeiten in der Umgebung des Wasserzählers auftreten, dann sollten die Zählerstände davor und danach unbedingt notiert werden. Bei einem Mehrverbrauch ist der Wasserversorger umgehend zu informieren.
Klingt simpel, ist es auch. Aber dafür muss der Kunde zunächst informiert und sensibilisiert werden. Das kann etwa bei der Wartung oder im Zuge einer Kleinreparatur durch den Chef ebenso wie durch verantwortliche Mitarbeiter geschehen. Aufklärung ist Dienst am Kunden und zeugt von Kompetenz. Und dafür steht das Handwerk.
Übertrieben? Vielleicht. Wir sprechen hier von einem Dutzend bekannt gewordener Fälle mit Streitwerten zwischen 10000 und 35000 Euro. Aber die Frage darf erlaubt sein: Wie groß ist die Dunkelziffer und wie häufig werden Rollensprünge gar nicht bemerkt, weil sie eben gerade noch an der Schwelle liegen, wo die Überhöhung nicht auffällt. Weil sich eben nicht das 1000er-Zählrad mitgedreht hat, sondern vielleicht nur ein 100er. Der Verbraucher zahlt brav, weil er zum einen nicht einschätzen kann, ob der überhöhte Wasserpreis gerechtfertigt ist, und zum anderen davon ausgeht, dass der Zähler korrekt misst. Eines darf man bei alledem  nicht vergessen: Wir alle sind letztlich Verbraucher.

Markus Sironi
Chefredakteur und Handwerksmeister
m.sironi@strobelmediagroup.de

1) Siehe Bericht „Ohne Befund und dennoch mangelhaft“, ab Seite 28 in dieser Ausgabe.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: