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Brandschutz & Schallschutz in der Gebäudeinstallation [Seite 2 von 2]

Neun häufige Fragen zur Materialwahl von Abflussrohren

Eine Situation wie man sie im Altbau vorfinden kann: Alte gusseiserne Muffenrohrsysteme, hier bereits in Verbindung mit Kunststoffrohren. Brandschutztechnisch und vom Anschluss her lassen sich die alten Gussrohre ohne größere Probleme mit neuen Gussrohren kombinieren. Die hier vorgefundene Mischinstallation mit Kunststoff wird jedoch für Probleme beim Brandschutz sorgen. (Saint-Gobain Pam Building)

Die existierende Wanddurchführung sollte unverändert erhalten bleiben: Um den Brandschutz nicht zu gefährden, wurde hier eine reine Gussinstallation angeschlossen. So kann ein Gussrohr mit einfacher Mineralwollstopfung oder gar ein direkt einbetoniertes altes Gussrohr nach den Erleichterungen der MLAR durch eine F90-Wand/Decke geführt werden. (Saint-Gobain Pam Building)

Tabelle 1: Kategorisierung nach deutschen und europäischen Baustoff- bzw. Brandklassen. (DIN 4102, EN 13501.)

Für Rohrleitunen bis zu einem Außendurchmesser von 160 mm gestattet die MLAR sogenannte Erleichterungen: einfache Formen der Wand- und Deckendurchführung anstelle von komplexen – mit einem definierten Feuerwiderstand geprüften und zugelassenen – Abschottungen. (Saint-Gobain Pam Building)

Bei Sanierungen findet man häufig Installationen aus am Markt nicht mehr verfügbaren Rohrsystemen vor, sodass deren Komponenten nicht eins zu eins ersetzt werden können. Es ist aber sinnvoll, bei Teilumbauten immerhin denselben Werkstoff – in diesem Fall Gusseisen – zu verwenden wie bisher. Brandschutztechnisch und vom Anschluss her lassen sich die alten Gussrohre ohne größere Probleme mit neuen Gussrohren kombinieren. (Saint-Gobain Pam Building)

Kellerdecke statt Bodenplatte: Hier können Rohrleitungen aus nicht brennbaren Materialien wie Gusseisen problemlos in Fluchtund Rettungswegen offen verlegt werden. (Saint-Gobain Pam Building)

Wird eine Sammelanschlussleitung durch eine F90-Decke geführt und unterhalb der Decke an eine liegende Gussleitung angeschlossen, stellt diese Leitungsführung bereits eine Abweichung von der Zulassung dar, die jedoch je nach Abschottungslösung durchaus als nicht wesentlich gelten kann. Eine wesentliche Abweichung ist jedoch die Tatsache, dass hier der SVB-Brandschutzverbinder innerhalb der Decke platziert wurde. Die Lösung wäre, die Gussleitung bis über die Decke zu führen (inklusive 88°-Bogen) und den SVB unterhalb der Decke zu platzieren sowie Kunststoff- und Guss-Rohr mittels Konfix-Verbinder vor dem Bogen (in Fließrichtung gesehen) zu kombinieren. (Saint-Gobain Pam Building)

Tabelle 2: Empfohlene Schallschutzwerte gegenüber fremden Wohnungen für gebäudetechnische Anlagen. (VDI 4100)

Tabelle 3: Die VDI 4100 empfiehlt Schallschutzwerte, die von eigenen gebäudetechnischen Anlagen stammen. Sie gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser. (VDI 4100)

Da falsche Ausführungen zu immensen Brandschutzmängeln führen können, ist laut der Prüfungsordnung des DIBt aktuell kein Materialwechsel zwischen Guss und Kunststoff in einem offenen I90-Schacht möglich. Folglich sind bei Abwasser-Mischinstallation Deckenabschottungen erforderlich. (Saint-Gobain Pam Building)

 

5. Was ist zu tun, wenn eine Abwasser-Mischinstallation vom Verwendbarkeitsnachweis abweicht?

Es kommt vor, dass die Ausführung einer Abwasser-Mischinstallation nicht den vom Hersteller geprüften Einbauvarianten der Brandschutzlösung entspricht. Um zu gewährleisten, dass Abwasser-Mischinstallationen in diesem Fall nicht wesentlich von der Zulassung des DIBt abweichen, müssen Fotos und/oder Skizzen für eine Unbedenklichkeitseinschätzung beim Hersteller eingereicht werden. Nicht wesentliche Abweichungen sind entsprechend zu dokumentieren. Bei bedenklichen Einbausituationen informieren die Hersteller über Anpassungen, die für die Bestätigung einer „nicht wesentlichen Abweichung“ der Bauart nötig sind.

6. Was ist im Sanierungsfall beim Brandschutz des Entwässerungssystems zu beachten?

Werden Gebäude saniert oder erweitert, wird in den meisten Fällen auch das Entwässerungssystem angepackt. Dabei ist unbedingt neben der Funktionalität auch der Brandschutz zu beachten. Denn jede Veränderung an Bestandsleitungen mit bestehenden Brandabschottungen ist hinsichtlich Brandschutzanforderungen erneut zu prüfen:

  • Sind die Abschottungen nach dem aktuellen Stand der Technik noch zugelassen?
  • Lässt sich die bestehende Brandabschottung weiter nutzen, wenn neue Rohranbindungen erfolgen?

Wichtig: Bei Abschottungssystemen für nicht brennbare Rohrleitungen aus Guss ist ein Materialwechsel in der Hauptleitung nicht abnahmefähig (auch nicht in der Sammelleitung), da es aktuell keine Prüfgrundlage durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) für Abwassermischinstallationen in der durchlüfteten Hauptleitung gibt.

7. Welche Rolle spielt die Materialwahl bei der Gebäudeentwässerung für den Schallschutz?

Ob das erforderliche bzw. vereinbarte Schallschutzniveau erreicht wird, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Es reicht nicht aus, die einzelnen Komponenten fachgerecht zu planen, sondern diese müssen auch als Gesamtkonzept funktionieren. Vor allem die Körperschall anregung der Bauteile ist rechnerisch schwierig zu erfassen und erfordert viel praktische Erfahrung. Zwei wichtige Faktoren sind das Material des Entwässerungssystems und seine Befestigung. Grauguss wirkt wegen seines hohen Flächengewichts schalldämpfend und gibt auch wenig Luftschall ab. Mit speziell auf Gussrohrsysteme abgestimmten Montagesystemen kann folglich der Schall fast vollständig von der Wand entkoppelt werden, sodass die in der VDI-Richtlinie 4100 [7] geforderten Werte für die Schallschutzstufe SSt III weit unterschritten werden.

8. Ist ein erhöhter Schallschutz der Haustechnik einklagbar?

Schallschutz ist von enormer Bedeutung für die Wohnqualität. Damit stellt sich auch die Frage, wie laut sanitär- und haustechnische Geräusche sein dürfen und welche Rechte Bauherren diesbezüglich haben. Die baurechtliche Norm DIN 4109 [8] definiert Mindestanforderungen, die für den Gesundheitsschutz der Bewohner notwendig und deshalb bauordnungsrechtlich verbindlich sind. Ein erhöhter Schallschutz kann nach der strengeren VDI-Richtlinie 4100 im Werkvertrag vereinbart werden, mit den definierten Schallschutzstufen SSt I, SSt II und SSt III.

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass ein erhöhter Schallschutz unter bestimmten Voraussetzungen sogar dann eingeklagt werden kann, wenn er nicht ausdrücklich im Werkvertrag verankert wurde. Die Begründung: Der Schallschutzanspruch steigt mit der Wertigkeit des Wohnraums. Beispielsweise können für Einfamilien-Doppelhäuser und Einfamilien-Reihenhäuser deutlich höhere Schallschutzwerte eingefordert werden als für Mehrfamilienhäuser. Entsprechend muss auch bei der Planung und Ausführung der haustechnischen Gewerke akribisch auf den baulichen Schallschutz geachtet werden (Tabellen 2 und 3).

9. Wie beeinflussen Brand- und Schallschutzsysteme die Gebäude-Zertifizierung als „Green Building“?

Für Nachhaltigkeitszertifikate fließen die Ökobilanzen aller Baumaterialien in die Bewertung ein. Es ist deshalb empfehlenswert, Baustoffe mit einer Umwelt-Produktdeklaration (EPD Environmental Product Declaration) zu verwenden – auch für Brandschutz- und Schallschutzlösungen. Wichtige Aspekte neben der Ökobilanz und Ungefährlichkeit des Materials sind unter anderem die Vermeidung von Sonderkonstruktionen und Bekleidungen, die Vermeidung von Abfällen, eine einfache Demontage und die Recyclingfreundlichkeit mit dem Ziel des zirkulären Bauens. Vorteil von Entwässerungssystemen aus Guss: Sie können einen Recyclinganteil von 99 Prozent in der Produktion und 100 Prozent bei der Entsorgung haben.

[1] DIN 4102-1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

[2] DIN EN 13501-1: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten

[3] DIN EN ISO 1182: Prüfungen zum Brandverhalten von Produkten – Nichtbrennbarkeitsprüfung

[4] DIN EN ISO 1716: Prüfungen zum Brandverhalten von Produkten – Bestimmung der Verbrennungswärme (des Brennwerts)

[5] DIN EN ISO 11925-2: Prüfungen zum Brandverhalten – Entzündbarkeit von Produkten bei direkter Flammeneinwirkung – Teil 2: Einzelflammentest

[6] DIN 4102-2: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

[7] VDI 4100: Schallschutz im Hochbau - Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz

[8] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau

Autor: Daniel Schulz, Leiter Technik & Marketing, Saint-Gobain Pam Building Deutschland GmbH

Bilder: Saint-Gobain Pam Building

www.pambuilding.de

 

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