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Praktikum – Anspruch auf Mindest­lohn prüfen (lassen)

Praktikanten haben nicht in jedem Fall Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Absolventen eines Pflichtpraktikums jedenfalls, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, können gegenüber ihrem Praktikumsbetrieb keine derartigen Forderungen geltend machen (Quelle: Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 217/21). 

 


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