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Praktikum – Anspruch auf Mindestlohn prüfen (lassen)
Praktikanten haben nicht in jedem Fall Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Absolventen eines Pflichtpraktikums jedenfalls, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, können gegenüber ihrem Praktikumsbetrieb keine derartigen Forderungen geltend machen (Quelle: Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 217/21).
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