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Beschlossene Sache
Gebäudeeigentümer werden zur Optimierung ihrer (Erdgas)Heizungssysteme verpflichtet. Für das SHK-Handwerk ergeben sich durch diese Pflichten weitere Aufgabenfelder
Die Auftragsbücher im SHK-Handwerk sind prall gefüllt. Freie Kapazitäten sind in vielen Betrieben Mangelware. Und doch wird die SHK-Branche – wenn auch indirekt – in die Pflicht genommen. Die am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getretene Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) sieht unter anderem die Prüfung und Optimierung von mit Erdgas betriebenen Heizungen vor. Gas-Zentralheizungssysteme für Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten sind darüber hinaus hydraulisch abzugleichen. Je nach Stichtag müssen die erforderlichen Maßnahmen bis Ende September 2023 oder bis Mitte September 2024 durchgeführt werden. Ein Überblick.
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