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Beschlossene Sache

Gebäudeeigentümer werden zur Optimierung ihrer (Erdgas)Heizungssysteme verpflichtet. Für das SHK-Handwerk ergeben sich durch diese Pflichten weitere Aufgabenfelder

Die am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getretene Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen sieht unter anderem die Prüfung und Optimierung von mit Erdgas betriebenen Heizungen vor. Gas-Zentralheizungssysteme für Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten sind darüber hinaus hydraulisch abzugleichen. (Bundesregierung / IKZ)

Auch kleine Heizungsanlagen versprechen Einsparpotenzial. (L. Wiesemann)

Die Anpassung der Heizkurve ist ein wesentliches Element einer Heizungsoptimierung. Ein anderes ist der Einsatz moderner Hocheffizienzpumpen. (L. Wiesemann)

Dämmung? Fehlanzeige! Hier lassen sich mit geringem Aufwand spürbare Energieeinsparungen realisieren. (L. Wiesemann)

Walter Weil. (IKZ-Archiv)

 

Die Auftragsbücher im SHK-Handwerk sind prall gefüllt. Freie Kapazitäten sind in vielen Betrieben Mangelware. Und doch wird die SHK-Branche – wenn auch indirekt – in die Pflicht genommen. Die am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getretene Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) sieht unter anderem die Prüfung und Optimierung von mit Erdgas betriebenen Heizungen vor. Gas-Zentralheizungssysteme für Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten sind darüber hinaus hydraulisch abzugleichen. Je nach Stichtag müssen die erforderlichen Maßnahmen bis Ende September 2023 oder bis Mitte September 2024 durchgeführt werden. Ein Überblick.

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