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Gartenhaus – Dauerhaftes Bewohnen beendet Steuerfreiheit

Schrebergartenglück, das bedeutet Ruhe, gärtnern und selbst gezogene Früchte genießen. Was aber passiert, wenn das Kleingartengrundstück verkauft wird, der Gewinn ist doch steuerfrei oder? 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Nicht unbedingt: Wird das Gartenhaus auf Dauer ohne Baugenehmigung bewohnt, stellt das eine baurechtswidrige Nutzung dar, so dass die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht (mehr) erfüllt sind. In einem Finanzgerichtsverfahren war das Gartengrundstück zunächst für einen Betrag von 60.000 Euro und einem Miteigentumsanteil zu 2/47 erworben worden. Der spätere, als privates Veräußerungsgeschäft angedachte, Verkauf erbrachte 152.000 Euro und eine Einkommensteuerforderung des Finanzamts (Quelle: Finanzgericht München, Az.: 2 K 1316/19).

 


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