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Stromerzeugung – Umsatzsteuerliche Besonderheiten kennen

Der von dem Betreiber einer Kraft-Wärmekopplungsanlage erzeugte und selbst (dezentral) verbrauchte Strom wird umsatzsteuerlich nicht an den Stromnetzbetreiber geliefert. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Daher sind auch die Voraussetzungen für eine Rücklieferung dieses Stroms durch den Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber nicht gegeben (Quelle: Finanzgericht Köln, Az.: 9 K 1260/19; Revision anhängig unter Az.: XI R 18/21).

 


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