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Reisekosten 2022 – Steuerliche Behandlung wird unverändert fortgesetzt
Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt.
Die für das Jahr 2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort (Quelle: Bundesministerium der Finanzen).
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