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Corona – Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus

Die sog. Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum Jahresende 2021 verlängert. Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % bleiben damit antragsberechtigt. Die Antragstellung obliegt auch für die fortgeführte BMF-Hilfe prüfenden Dritten. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Auch der Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird bis Ende Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Sie können, sofern der Umsatz durch die Pandemie weiter eingeschränkt ist, für das 4. Quartal zusätzlich bis zu 4500 € Unterstützung erhalten (Quelle: BMF).

 


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