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Heizungstausch mit Erneuerbaren Energien: Auslegungshinweise zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Fördersätze im Rahmen der BEG EM. (BAFA)

Bei Hybridanlagen muss der regenerative Wärmeanteil mindestens 25 % der Heizlast betragen und – wichtig – durch neu errichtete Anlagen erbracht werden. Für die Kombination Gas plus Solar heißt das: bereits vorhandene Solarkollektoren können nicht in die Berechnung einfließen, sie dürfen aber weiterbetrieben werden. (AdobeStock/Hermann)

Entgegen früherer Zeiten ist eine Förderung nach BEG EM unabhängig von der Austauschpflicht eines alten Kessels möglich. (IKZ/Wiesemann)

Die Einstellung der Heizkurve ist eine von vielen Optionen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden. Der Austausch alter Pumpen oder Dämmmaßnahmen an Rohren und Armaturen sind weitere. (IKZ / Wiesemann)

 

Ob Antragsverfahren, Förderbedingungen oder technische Mindestvoraussetzungen – Auslegungsfragen zu den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es viele. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sammelt diese Fragen und stellt sie samt Antworten auf ihrer Homepage zum Abruf bereit1). Wir haben uns gezielt einige Fragen aus dem Bereich der Heizungssanierung herausgesucht.

Im Gegensatz zu den baulichen Einzelmaßnahmen an Fenstern oder Dach ist für den Heizungsaustausch als Einzelmaßnahme die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nicht zwingend erforderlich. Es reicht die Fachunternehmererklärung. In dieser bestätigt der SHK-Fachbetrieb die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes und die voraussichtlichen Kosten.

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