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Pfändungsfreigrenzen für Arbeits­einkommen – Neue Tabelle ab 1. Juli 2021

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (bmjv) hat eine neue Broschüre herausgegeben. Aus den dort abgedruckten Tabellen ergeben sich die vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 geltenden (erhöhten) Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Sie sind jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/ die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet. Als Arbeitseinkommen ist dabei das jeweilige Nettoeinkommen des Schuldners/der Schuldnerin zu verstehen. (Quelle: bmjv.de).

 


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