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Fortlaufende Nummerierung der Ausgangsrechnungen erspart Ärger

Als Unternehmer weiß man, dass sich Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung im Regelfall nicht vermeiden lassen. „Dabei ist die fortlaufende Nummerierung der Ausgangsrechnungen ein Problem, das einheitlich bei allen Betriebsprüfungen auftaucht“, weiß Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert. Denn Ausgangsrechnungen müssen bestimmte Formalien erfüllen. Eine ist die fortlaufende Rechnungsnummer.

 

Die Software der Betriebsprüfer gibt es her, dass bei Einspielung der digitalen Buchhaltungsdaten innerhalb von Minuten festgestellt werden kann, welche Rechnungsnummern fehlen und welche doppelt vergeben wurden. Wenn die Auswertung Differenzen ausgemacht hat, dürfte der Betriebsprüfer unterstellen, dass manche Rechnungen keinen Eingang in die Finanzbuchhaltung gefunden haben. „Bei derartigen Feststellungen ist man direkt im Bereich der leichtfertigen Steuerverkürzung bzw. der Steuerhinterziehung“, macht Roland Franz deutlich. Die weitere Vorgehensweise beschreibt der Steuerberater: „Man bekommt von dem Betriebsprüfer eine Aufstellung über die entsprechenden Rechnungsnummern und hat anschließend die mühselige Arbeit, detailliert zu überprüfen, was es mit den fehlenden bzw. doppelten Rechnungsnummern auf sich hat. Dies bedeutet viel Arbeit, viel Klärungsbedarf, etc.“
Sollten sich die Differenzen nicht klären lassen, ist eine Zuschätzung zu erwarten, die sich in den Bereichen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auswirkt. Nochmals Roland Franz: „Bitte denken Sie auch an die Vollverzinsung, die die Finanzverwaltung nach wie vor mit 6 Prozent p. a. durchführt.“ Dies könne sehr teuer werden und auch dazu führen, dass ein Strafverfahren eingeleitet werde. Daher rät er, unbedingt auf die fortlaufende Nummerierung der Ausgangsrechnungen zu ­achten.

 


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