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Günstigerprüfung – Bundesfinanzhof muss über Art der Durchführung entscheiden

Mit den Schlagworten Günstigerprüfung, Handwerkerleistung, Altersvorsorge, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabe, Altersvorsorgezulage sowie Steuerermäßigung ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Das höchste Steuergericht muss entscheiden, wie die sog. Günstigerprüfung zwischen der Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen und des Altersvorsorgezulagenanspruchs durchzuführen ist (Abzug der Steuerermäßigung nach § 35a EStG vor oder nach der Hinzurechnung der Altersvorsorgezulage auf die tarifliche Einkommensteuer)? Die Vorinstanz nämlich hatte die bis dato geübte Praxis der Finanzverwaltung bei der sog. Günstigerprüfung infrage gestellt (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: X R 11/21).

 


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