Werbung

Finanzamt – Recht auf Auskunftsanspruch kennen

 

 

 

Steuerpflichtige haben gegenüber dem Finanzamt einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Er umfasst das Recht auf Ausdrucke oder online zur Verfügung gestellte Daten aus den Datenbanken des Finanzamts, insbesondere die „Grunddaten“ und die „eDaten“, bei den Festsetzungsdaten die Eingabedaten und Berechnungsergebnisse, die Festsetzungsauskunft, die Erhebungsübersicht und die Datenbank Rechtsbehelfe sowie das Erhebungskonto. Dagegen gewährt er keine Auskunft über Kontrollmaterial oder Verdachtsspuren, wie etwa BP-Meldungen, BP-Informationen, das Datenblatt Risikomanagementsystem, die „festsetzungsnahen Daten“, sowie Vermerke zur Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsdokumentation. Nicht erfasst ist auch das Recht auf Einsicht in die Steuerakte (Quelle: Finanzgericht München, Az.: 15 K 118/20).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: