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Mit oder ohne Rückstauschleife

Schutz für gefährdete Ablaufstellen trotz überlasteter Kanalisation

Ist bei einer Überlastung der Kanalisation die Kapazität der Kanalschächte erschöpft, fließt das Wasser in die umliegenden Gebäude zurück.

Kellerablauf „Junior“ mit Rückstauverschluss für fäkalienfreies Abwasser – zum Einbau in die Bodenplatte. Die Rückstausicherung kann Teil eines Kellerablaufs sein, die Abwasserzuführung kann über den Rost oder auch über einen seitlichen Zulauf erfolgen.

Passiver Rückstauschutz mittels Rückstauverschluss. Die Anforderungen an Rückstauverschlüsse für Gebäude sind in der DIN EN 13564 definiert.

Kellerablauf „Junior“ mit Rückstauverschluss für fäkalienfreies Abwasser – zum Einbau in die Bodenplatte. Die Rückstausicherung kann Teil eines Kellerablaufs sein, die Abwasserzuführung kann über den Rost oder auch über einen seitlichen Zulauf erfolgen.

Der neue Rückstauverschluss „Triplex“, hier Typ 2 mit DN 50, besitzt 2 Pendelklappen und einen zum Patent angemeldeten Notverschluss: Er liegt im geöffneten Zustand auf dem Gehäusedeckel auf und wird zum Verschließen nur hochgezogen.

Ist unterhalb der Rückstauebene eine Toilette angeschlossen, kommt der Rückstauautomat „Quatrix-K Typ 3F“ zum Einsatz, hier freiliegend in der Rohrleitung verbaut.

 

Eine kanalindizierte Überflutung ist die sichtbare Folge eines Starkregenereignisses. Auch wenn es nicht zu einer Katastrophe wie in diesem Sommer kommt, richtet in Keller und Erdgeschoss flutendes Abwasser in jedem Gebäude große Schäden an. Daher müssen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau gesichert sein.

Stadtentwässerungsnetze sind nicht für Starkregenereignisse ausgelegt. Daher können diese, ebenso wie Vorkommnisse im Kanalnetz wie Verstopfungen, Rohrbrüche oder Pumpenausfälle, dazu führen, dass das Abwasser im Kanalrohr aufgestaut wird und in die Schächte und angeschlossenen Leitungen drückt. Dabei kann es nur bis zu einer bestimmten Höhe ansteigen – bis zur Rückstauebene. Durch das Prinzip der kommunizierenden Röhren steigt es in allen angeschlossenen Leitungen gleichhoch, und würde durch ungesicherte Ablaufstellen in die Gebäude strömen.

Für die Grundstücksentwässerung und die öffentliche Kanalisation bis zum Klärwerk ist die DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ maßgeblich. Für die Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen gelten die DIN EN 12056 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ von Januar 2001 und die zuletzt im Dezember 2016 überarbeitete deutsche Restnorm DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“. In beiden Normen ist der Schutz gegen Rückstau eine Muss-Bestimmung. Letztere fordert „vorbeugende Maßnahmen gegen den Rückstau aus der Kanalisation durch Installation von Abwasserhebeanlagen oder (…) Rückstauverschlüsse genauso in die Planung mit einzubeziehen, wie die Prüfung, ob Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene zwingend erforderlich sind.“

Die Rückstauebene wird immer mit örtlichem Bezug ermittelt. Sie ist meist in der Ortssatzung der Kommune definiert. Hat der Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes sie nicht anders definiert, gilt die Höhe der Straßenoberfläche an der Anschlussstelle an den Kanal als maßgeblich. Im Gebäude sind Ablaufstellen, deren Wasserspiegel im Geruchsverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, an einen Rückstauschutz anzuschließen, der die Verbindung zur Grundleitung bzw. zum öffentlichen Abwasserkanal unterbrechen kann. Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene hingegen dürfen keinesfalls an eine Hausleitung mit Rückstauschutz angeschlossen werden. Gemäß DIN EN 12056 müssen sie mit freiem Gefälle hinter der Rückstausicherung an die Hausanschlussleitung angeschlossen werden.

Passiver oder aktiver Rückstauschutz

Gegen Rückstau sind technische Barrieren erforderlich. Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene sind gemäß DIN EN 12056 und DIN 1986-100 durch Abwasserhebeanlagen oder mittels Rückstauverschluss zu sichern. Aktive Rückstausicherungen, also automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife, sind hierbei der beste Schutz. Passive Rückstausicherungen, die sogenannten Rückstauverschlüsse, sind gemäß DIN EN 12056-4 nur sehr eingeschränkt zulässig. Damit entsprechende Lösungen überhaupt in Frage kommen, müssen alle vier folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Das Abwasser muss im natürlichen Gefälle abgeführt werden können.
  • Die Räume sind von untergeordneter Nutzung, d. h. weder wesentliche Sachwerte noch die Gesundheit von Bewohnern dürfen bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden (Hier ist zu bedenken, dass nicht nur der Raum mit der Ablaufstelle betrachtet werden sollte, sondern auch angrenzende Räume, in die eindringendes Kanalwasser von dort aus fließen kann.).
  • Der Benutzerkreis muss klein sein, und diesem muss ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen.
  • Bei Rückstau kann auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden.

Rückstauverschlüsse müssen der DIN EN 13564 entsprechen. Die Norm beschreibt in Teil 1 die „Anforderungen“, in Teil 2 die „Prüfverfahren“. Rückstauverschlüsse werden darin nach den Kriterien Verwendung, Anwendungsbereich und Anzahl der vorhandenen selbsttätigen Verschlüsse und Notverschlüsse unterschieden und demnach einer Typenbezeichnung (Tabelle 1) zugeordnet. Zu beachten ist, dass in Deutschland die Typen 0 und 1 für Regenwassernutzungsanlagen zugelassen sind. Für fäkalienfreies Abwasser („Grauwasser“) sind die Typen 2, 3 und 5 zugelassen. Bei fäkalienhaltigem Abwasser muss zwingend der Typ 3 mit Kennzeichnung „F“ verwendet werden.

Keine Planeraufgabe, aber eine wichtige Information für die Kunden stellt der Umstand dar, dass gemäß DIN 1986-3 alle technischen Barrieren gegen Rückstau regelmäßig zu warten sind. Besonders heikel wäre ein Defekt an einem Rückstauverschluss, der erst im Ernstfall entdeckt wird. Dann ist an der betroffenen Anschlussstelle keinerlei Schutz vorhanden. Hingegen bietet eine Abwasserhebeanlage bei einem Defekt weiterhin Schutz gegen eindringendes Kanalabwasser, obgleich das hauseigene Abwasser nicht abgepumpt werden kann.

Die planerische Aufgabe für den Rückstauschutz besteht in der Berechnung der Rückstauebene und in der Dimensionierung von Fall- und Sammelleitungen samt Be- und Entlüftungsleitungen, sowie in der Auswahl der zum Gebäude und der Einbausituation passenden Rückstaulösung. Die Systeme unterscheiden sich nicht nur nach aktivem bzw. passivem Rückstauschutz, sondern auch hinsichtlich der zu transportierenden Abwässer (fäkalienhaltig, fäkalienfrei), hinsichtlich der Verschlusstechnik (Schieber, Klappe, Quetschventil oder Pumpe in einer Hebeanlage) und nicht zuletzt durch die Einbausituation. Die Produkte können im Gebäude freiliegend oder in die Bodenplatte versenkt eingebaut werden, oder sie werden draußen in einem Hausanschlussschacht installiert.

Lösungen je nach erforderlichem Rückstauschutz

Die Hersteller halten ihre Produktinformationen möglichst aktuell. So hat ACO Haustechnik im Prospekt „Schutz vor Rückstau. Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen“ Auswahlhilfen und Installationshinweise zu Rückstauverschlüssen und Hebeanlagen zusammengestellt.

Hinsichtlich der Unterscheidung nach Abwässern sei betont, dass für die Auswahl immer das durchfließende und nicht das rückstauende Abwasser ausschlaggebend ist. Bei fäkalienhaltigem Abwasser empfiehlt der Hersteller ACO seinen Rückstauverschluss „Quatrix-K“ in den Nennweiten DN 100, 125 und 150 zum Einbau in die Bodenplatte oder in freiliegende Rohrleitungen. Bei fäkalienfreiem Abwasser ist der Kellerablauf „Junior“ mit integriertem Rückstauverschluss besonders geeignet, bzw. als Doppelrückstauverschluss der „Triplex“. Er ist werkzeuglos bedienbar und in den Nennweiten DN 50, 70, 100, 125 und 150 sowie als Typ 0, 1 und 2 verfügbar. Welche Rückstauverschlüsse auch immer installiert werden, sie müssen jederzeit zugänglich sein. Ein Schild mit Bedienhinweisen ist in unmittelbarer Nähe deutlich sichtbar anzubringen.

Aktiver Rückstauschutz durch Abwasserhebeanlagen

Für den Einbau von Abwasserhebeanlagen ist genügend Raum einzuplanen. Mindestens 60 cm neben und über allen zu bedienenden Teilen sind gemäß DIN EN 12056-4 erforderlich. Bei fäkalienhaltigem Abwasser dürfen die Sammelbehälter nicht baulich mit dem Gebäude verbunden sein, ein einfacher Pumpensumpf reicht hier also nicht aus. Der Zulauf zur Hebeanlage ist durch einen Absperrschieber zu schützen, der Ablauf durch einen Rückflussverhinderer und einen weiteren Absperrschieber. Die Druckleitung der Hebeanlage muss mit der Sohle der Rückstauschleife über die Rückstauebene geführt werden, wobei eine Handbreit Toleranz hinzugegeben werden sollte. Liegt die Rückstauebene oberhalb des Erdgeschossbodens, kann die Rückstauschleife auch in einer Wand versteckt werden.

Gemäß EN 12056-4 ist eine Hebeanlage mit einer zweiten Pumpe (Duo-Hebeanlage, Doppel-Anlage) mit gleicher Leistungsfähigkeit auszustatten, wenn eine Unterbrechung der Abwasserableitung nicht eintreten darf, etwa in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebauten. Solche „Duo-Hebeanlagen“ oder „Doppel-Anlagen“ werden so betrieben, dass die Pumpen immer wechselseitig arbeiten und dadurch gleichmäßig beansprucht werden.

Nicht zuletzt bieten die Hersteller weiterführende Unterstützung an, beispielsweise in Form von Schulungen. ACO Haustechnik hat zudem ein Auslegungstool für die nötigen Berechnungen entwickelt, sowie Informationen und Videoanleitungen unter askACO, dem Wissensportal hinterlegt.

Autorin: Katrin Kropp,
Produktmanagerin bei ACO Haustechnik

Bilder: ACO Haustechnik

www.aco-haustechnik.de

 


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