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Neuordnung der Filterklassen nach DIN EN 779:2012

Was bedeutet das für die Planung von RLT-Anlagen?

Bild: Christian Wolf

 

Die Qualitätskriterien für die Klassifizierung von Partikel-Luftfiltern für RLT-Anlagen waren in den letzten Jahren des Öfteren Anlass für heftige Debatten. Im Oktober 2012 erschien die deutsche Version der DIN EN 779, in der die Filterklassen neugeordnet wurden und ein weiteres Prüfkriterium eingeführt wurde. Diese Änderungen sind für den Planer von direkter Relevanz.
Mit dem Erscheinen der neuen DIN EN 779 liegen die Änderungen des europäischen Regelwerks für die „Bestimmung der Filterleistung“ von „Partikelfiltern für die Raumlufttechnik“ nun auch in deutscher Fassung vor. Die Neuheiten wirken im ersten Moment überschaubar, sind an der einen oder anderen Stelle jedoch durchaus bedeutsam. Geändert haben sich u.a. die Einordung der vormals als Filterklassen F5 und F6 bezeichneten Filter. Sie werden seit der Novellierung der neuen Filtergruppe „Mediumfilter“ (M5 und M6) zugeordnet. Eine weitere Neuerung ist die Einführung des Prüfkriteriums „Mindest-Wirkungsgrad“ für die Filterstufen F7 bis F9.

Was bedeutet das für den TGA-Planer?

Bei der Einordnung der Feinfilterklassen F5 und F6 in die neue Rubrik „Mediumfilter“ handelt es sich in erster Linie um eine Umbenennung. Geschuldet ist dieser Schritt dem Umstand, dass die Feinfilter der Klassen F5 und F6 in der Praxis nur eingeschränkte Fähigkeiten zur Filtration von Feinstaub beweisen konnten. Daher ist die Bezeichnung als Feinfilter irreführend. Es geht hierbei hauptsächlich um eine klarere Abgrenzung der Verwendungszwecke. Für Planer und Nutzer bleibt in diesem Punkt alles beim Alten.
Etwas tiefgreifender sind die Änderungen im Bereich der Feinfilterklassen F7 bis F9. Zusätzlich zur Prüfung des „mittleren Wirkungsgrades“ wurde das „Verfahren zur Prüfung der elektrostatischen Entladung“ vom Anhang in den Hauptteil des Normenwerkes verlegt. Bei dieser Prüfung wird ein Filtermedium zuvor mit Isopropanol behandelt und dadurch von seiner elektrostatischen Ladung befreit. Die Filtermedien werden dann einer zusätzlichen Leistungsprüfung unterzogen und der aus der Gesamtheit der Prüfungen resultierende gerings­te Wirkungsgrad wird als „Mindest-Wirkungsgrad“ eingetragen.
Diese Neuerung hat den Hintergrund, dass in der Vergangenheit häufig minderwertige, stark elektrostatisch geladene synthetische Filtermedien verwendet wurden. Sie weisen zwar unter Idealbedingungen eine gute Filtereffizienz auf, konnten jedoch in der Praxis meist den angestrebten Wirkungsgrad nicht erreichen. Vor allem bei hoher Feuchtigkeit der Außenluft oder Belas­tungen mit entladenden Stoffen wie Dieselruß verlieren die Filter sehr schnell einen großen Teil ihrer elektrostatischen Wirkung. Betrachtet man z.B. die im europäischen Wohnungsbau stark verbreiteten Filter der Klasse F7, liegt der tatsächliche Wirkungsgrad im elektrostatisch entladenen Zustand häufig nur bei 5 bis 10%. Tatsächlich entsprechen diese Filter also nur unter Laborbedingungen den Anforderungen ihrer Filterklasse.

Auswirkungen des neuen Prüfverfahrens
Viele der bisher verwendeten synthetischen Filtermedien in den Filterklassen F7 bis F9 können die neuen Anforderungen nicht erfüllen. Somit werden „Billiglösungen“ vom Markt vertrieben. Das neue Prüfverfahren hat aber nicht nur positive Auswirkungen. Ein Nachteil dieser Entwicklung ist der erhöhte Druckverlust in RLT-Anlagen durch den Einbau hochwertiger synthetischer Filter. Dieser zieht einen höheren Energieverbrauch mit sich. Ob angesichts dessen Glasfasertaschenfilter eine sinnvolle Alternative zu synthetischen Filtermedien darstellen, ist umstritten. Nach wie vor sind bestimmte Glasfasermaterialien als gesundheitlich bedenklich einzustufen und weisen zudem weitere Nachteile auf, wie eine erhöhte Feuchteempfindlichkeit.

Fazit
Grundsätzlicher Vorteil der schärferen Anforderungen durch die neue DIN EN 779 ist die Verbannung ineffektiver Filtermedien aus dem Bereich der Feinstaubfilter und die, je nach Anwendungssituation, leicht verbesserten Abscheideleistungen der betroffenen Klassen. So wird in jedem Fall sichergestellt, dass die Filtermedien der F-Klasse auch in besonders ungünstigen Belas­tungssituationen zur Herstellung einer verbesserten Raumluftqualität ausreichen.
Eine Übergangsfrist für die Verwendung von Filtermedien, die nach alter DIN EN 779 geprüft wurden, ist nicht vorgesehen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten in Zukunft nur noch Produkte verwendet werden, die der neuen DIN EN 779:2012 entsprechen. Die Deklarationen des Herstellers müssen in jedem Fall genau studiert und bei Unklarheiten hinterfragt werden.

Autor: Christian Wolf, Referent für Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima

www.zvshk.de
www.beuth.de

 


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