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Hygieneaspekte von RLT-Anlagen im Sekundärluftbetrieb - Vorgaben der VDI 6022 für Planung, Installation und Wartung

Hygiene in Klimaanlagen – ein Thema, das oft für Diskussionsstoff sorgt. Die Ursache dafür liegt nicht nur in entsprechenden Nachrichten begründet, sondern auch in den Normen und Richtlinien, beispielsweise der VDI 6022. Ursprünglich als Regelwerk für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) bewertet, lässt sich der Einsatzbereich bis hin zu Split-Klimageräten im Sekundärluftbetrieb (Umluftbetrieb) ausdehnen. Demzufolge müssen die Vorgaben bei der Planung, Installation und Wartung von Klimageräten aber auch von VRF-Anlagen beachtet werden.

Zu einer Hygieneinspektion gehört eine Sichtprüfung der RLT-Anlage auf hygienische Schwachstellen und Problemzonen.

Die halb- bzw. ganzjährig vorgeschriebenen Wartungsintervalle sollten durch Fachunternehmen umgesetzt werden.

Im Rahmen der Inspektion werden mikrobiologische Proben auf Oberflächen entnommen - sogenannte Kontaktkulturen.

Bei Untersuchungsserien des Hygieneinstituts Gelsenkirchen an RLT-Geräten haben Kontaktkultur- und Abstrichproben aus der Kondensatwanne und dem Kühlregister gezeigt, dass 63% der überprüften Anlagen überraschend schlechte Befunde u.a. mit Schimmelpilzen hatten.

„Die Wartung wird oft genau dann vernachlässigt, wenn sie sich nur unter erheblichen Anstrengungen realisieren lässt“, so Michael Lechte, Manager Marketing bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems.

„Lossnay“-Lüftungsgeräte dienen in erster Linie zur Abdeckung des erforderlichen Außenluftanteils im Raum.

 

Luft ist und bleibt lebensnotwendig. Durchschnittlich alle drei bis vier Sekunden holt ein erwachsener Mensch Luft. Das geschieht in unserer Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft immer mehr in Innenräumen, die auf eine RLT-Anlage angewiesen sind. Dabei steht und fällt in puncto Hygiene alles mit den Faktoren Planung, Ausführung und Wartung – auch von dezentralen Geräten. Zwar sind die meisten Risiken hauptsächlich in Anlagen mit Außenluftanteilen und Luftbefeuchtung beheimatet, aber auch bei Split-Klima- und VRF-Anlagen sind die Regeln der VDI 6022 einzuhalten. Das wird in der Praxis oft vernachlässigt.

Hygiene als Hauptaugenmerk

Bereits in der Planung sollte deswegen bei allen klimatechnischen Geräten – egal ob mit oder ohne Außenluftanteil – besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hygienevorschriften und -bedingungen gelegt werden. Dabei stehen zunächst die Produkte an sich im Fokus. Welche Materialien sind eingesetzt worden? Können diese eine langfristige Hygiene garantieren? Liegen Prüfungsunterlagen, beispielsweise Baumusterprüfungen zu Materialien, Einzelkomponenten oder dem Gesamtgerät vor? Lässt sich der Filter leicht entnehmen und tauschen? Könnten aus den Bauteilen eventuell gesundheitsgefährdende Emissionen austreten? Ist durch die eingesetzten Materialien ausgeschlossen, dass diese Feuchtigkeit aufnehmen können?
Unter hygienischen Gesichtspunkten sollte ebenfalls die einfache Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der Klimageräte im Vordergrund der Planung stehen. „Die Wartung wird oft genau dann vernachläs­sigt, wenn sie sich nur unter erheblichen Anstrengungen realisieren lässt“, so Michael Lechte, Manager Marketing bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems. „Sind beispielsweise nur schlecht erreichbare Revisionsöffnungen bei Deckengeräten vorhanden, dann werden die Hygienevorschriften erfahrungsgemäß nur unzureichend umgesetzt.“ Darüber hinaus muss in jedem Fall die ordnungsgemäße und sichere Ableitung des anfallenden Kondensats sichergestellt werden.
Auch bei der Installation ist Sauberkeit ein unumgängliches Thema. Bereits mit der Lagerung der Geräte auf der Baustelle kann das Fundament für eine nachhaltige Hygiene gelegt werden. Hierzu sollten die Geräte erst kurz vor dem Einbau ausgepackt werden. Darüber hinaus sollten sie nicht im direkten Einflussbereich von stark stauberzeugenden Arbeiten etc. gelagert werden. „Nach unseren Erfahrungen können insbesondere temporäre Einträge innerhalb der klimatisierten Räume Probleme verursachen“, berichtet Lechte dazu. „Zum Beispiel bei Bauarbeiten im Gebäude oder anderweitigem, deutlichem Schmutzeintrag sollten die relevanten Teile des Klimagerätes dringend geprüft und ggf. gereinigt und desinfiziert werden.“

Welche Grundregeln müssen für den Betrieb von dezentralen Klimageräten beachtet werden?

Einfache Monosplit-Klimaanlagen für den Privatanwender bieten nur wenig Potenzial für eine mangelnde Hygiene, wenn die Wartungsintervalle eingehalten werden. Insbesondere wichtig ist der regelmäßige Filterwechsel oder im einfachsten Fall die kontinuierliche Filterreinigung. Gleichzeitig sollten auch das Kühlregister und die Kondensatwanne regelmäßig geprüft und im Bedarfsfall gereinigt werden. Diese Arbeiten dienen gleichzeitig dem Geräteschutz, denn je mehr Luftinhaltsstoffe das Kühlregister verunreinigen, umso geringer ist die Effizienz. Gerade die Verstopfung des Abflusses der Kondensatwanne durch einen Biofilm kann dazu führen, dass Kondensat an nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt. Problematisch kann insbesondere die Vermehrung von Schimmelpilzen werden, dessen Sporen dann wiederum in die Raumluft gelangen können.
Die oftmals zusammen mit RLT-Anlagen im Brennpunkt stehenden Legionellen können in VRF- und Split-Klimaanlagen mit Sekundärluftbetrieb und ohne Luftbefeuchtung nicht auftreten. Bei dem in einfachen Split-Klimaanlagen anfallenden Wasser handelt es sich durchweg um Kondensat, das – anders als jedes Frischwasser – von Natur aus frei von Legionellen ist.
Um hygienische Missstände auf Dauer nicht zu einem Problem werden zu lassen, schreibt die VDI 6022 eine Hygiene­inspektion auch bei dezentralen Klimageräten ohne Luftbefeuchtung vor. Alle drei Jahre müssen diese mikrobiologisch durch die Entnahme von Kontaktkulturproben an relevanten Stellen überprüft werden. Wie stellt sich diese Hygieneinspektion gerade bei VRF-Großanlagen mit oft mehreren Hundert Geräten dar – z.?B. im Hotel oder einem großen Bürogebäude? Hier können laut VDI 6022 bei gleichen Gerätetypen ab 20 Einheiten stichprobenartige Inspektionen durchgeführt werden. Diese Arbeiten müssen durch Fachunternehmen vorgenommen werden, deren Mitarbeiter eine Hygieneschulung A absolviert haben.

Wartung und Instandhaltung

Besondere Bedeutung kommt der Hygiene-Erstinspektion bei allen Klimaanlagen bei. Sie wird in der VDI 6022, Blatt 1.1 empfohlen und ist hier genau definiert. Sie endet mit einer Prüfbescheinigung nach VDI 6022 für die RLT-Anlage, die wiederum durch VDI-geprüfte Raumluftqualitäts-(RLQ-)Fachingenieure auszustellen ist. Diese neue Qualifikation bzw. Fortbildung* wird erst seit Mitte 2012 angeboten und beansprucht einen einwöchigen Schulungszeitraum.
In puncto Wartung können die einfachen Sichtprüfungen nach VDI 6022 durch den Haustechniker oder entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden. Nur die halb- bzw. ganzjährig vorgeschriebenen Wartungsintervalle sollten durch SHK-Fachunternehmen umgesetzt werden.
Wie wichtig regelmäßige Wartung und Reinigung bei einfachen Klimageräten sind, zeigt eine Untersuchung des Hygiene­institutes im Ruhrgebiet in Gelsenkirchen. Bei entsprechenden Kontaktkultur- und Abstrichproben aus der Kondensatwanne und dem Kühlregister wiesen 63?% der überprüften Anlagen überraschend schlechte Befunde u.?a. mit Schimmelpilzen auf, sodass eine intensive Nachbehandlung und Reinigung mit Desinfektionsmitteln notwendig wurde.

Problemfall: Einhaltung der Außenluftrate

Die Vorschriften der VDI 6022 treffen für alle Räume oder Aufenthaltsräume in Gebäuden zu, in denen sich bestimmungsgemäß mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden täglich Personen aufhalten. Besonders im beruflichen Alltag gilt darüber hinaus, dass der Arbeitgeber oder z.?B. der Betreiber eines Ladengeschäftes, einer Praxis oder einer Kanzlei alles nach dem Stand der Technik mögliche tun muss, um eine Gefährdung der Gesundheit seiner Angestellten bzw. Besucher durch technische Geräte auszuschließen. Doch wie wird bei Klimageräten mit Sekundärluftbetrieb der notwendige und oft auch gesetzlich vorgeschriebene Außenluftanteil in die Räume eingebracht? In großen Geschäfts- und Büroeinheiten erfolgt dies in der Regel über Zentrallüftungsgeräte. In kleineren Geschäfts- und Bürobereichen bietet sich zusätzlich zum Split- bzw. VRF-Gerät z.?B. das „Lossnay“-Lüftungsgerät von Mitsubishi an. Hierbei handelt es sich um ein Lüftungsgerät, das sowohl den sensiblen als auch latenten Wärmeanteil in der Luft zurückgewinnt. Es dient in erster Linie zur Abdeckung des erforderlichen Außenluftanteils.
Diese Konstellation von Lüftungsgeräten kann einen Sonderfall in der VDI 6022 hervorrufen. Er entsteht immer dann, wenn eigentlich für den Sekundärluftbetrieb vorgesehene Klimageräte an die Außenluftversorgung über ein Zentrallüftungsgerät angeschlossen werden. In diesem Fall gelten auch für die Split- oder VRF-Geräte die Vorgaben für RLT-Anlagen mit Frischluftzufuhr. Gerade bei einem nachträglichen Aufschalten der RLT-Geräte an ein Zentralgerät sollte genau geprüft werden, welche Einheiten betroffen sind. Für sie könnten dann höhere Anforderungen an die Ausstattung wie den Luftfilter gelten. Auch eine intensivere Wartung könnte erforderlich werden.

Fazit

Kaum im Bewusstsein verankert, aber laut VDI 6022 eine Maxime ist auch die hygienegerechte Planung, Installation und Wartung von Klimageräten und VRF-Anlagen im Sekundärluftbetrieb. Sowohl den Fachplaner als auch Fachhandwerker und Betreiber treffen hier entsprechende Bestimmungen, die einzuhalten und regelmäßig umzusetzen sind. Dazu gehören u.?a. auch im dreijährlichen Rhythmus durchzuführende Hygieneinspektionen, die bei Großanlagen stichprobenartig durchgeführt werden können. Gerade im kleineren Laden-, Büro oder Kanzleibereich sollte der notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Außenluftanteil durch Lüftungsgeräte gedeckt werden, die über einen hohen Wärmerückgewinnungsgrad verfügen.


*) RLQ-Schulungen werden durch verschiedene Institute wie dem TÜV zusammen mit dem IAG – Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung angeboten. Ansprechpartner sind ebenfalls der VDI und die Hygieneinstitute.


Bilder: Mitsubishi Electric Europe B.V.
www.mitsubishi-les.de

 


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