Werbung
Neuerungen der BEG-Förderung
Heizen mit Holz: Solarpflicht und Beratungspflicht sind entfallen
Wer bereits erneuerbar heizt und auf eine neue erneuerbare Heizung wechseln möchte, sollte schnell handeln: Ab dem 1. Quartal 2027 werden nur noch vor 2008 installierte Heizungsanlagen gefördert – und dann nur noch mit 25 % der förder fähigen Gesamtkosten. Bild: DEPI
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es beim Heizungstausch einige Änderungen – die Förderstruktur bleibt im Kern jedoch bestehen. Für neue Holz- und Pelletheizungen wurden sogar bürokratische Hürden abgebaut. Zudem wird nicht nur der Wechsel von fossilen Energieträgern unterstützt: Auch der Austausch einer bestehenden erneuerbaren Heizung gegen eine neue erneuerbare Heiztechnik kann gefördert werden – hier ist allerdings eine wichtige Frist zu beachten.
Artikel weiterlesen auf IKZ-select
Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: