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Neuerungen der BEG-Förderung

Heizen mit Holz: Solarpflicht und Beratungspflicht sind entfallen

Wer bereits erneuerbar heizt und auf eine neue erneuerbare Heizung wechseln möchte, sollte schnell handeln: Ab dem 1. Quartal 2027 werden nur noch vor 2008 installierte Heizungsanlagen gefördert – und dann nur noch mit 25 % der förder fähigen Gesamtkosten. Bild: DEPI

Automatisch beschickte Holzheizungen müssen ein Pufferspeicher-Volumen von mind. 30 l/kW Nennleistung haben, bei einem handbeschickten Kessel sind es 55 l/kW. Bild: Ökofen Heiztechnik

 

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es beim Heizungstausch einige Änderungen – die Förderstruktur bleibt im Kern jedoch bestehen. Für neue Holz- und Pelletheizungen wurden sogar bürokratische Hürden abgebaut. Zudem wird nicht nur der Wechsel von fossilen Energieträgern unterstützt: Auch der Austausch einer bestehenden erneuerbaren Heizung gegen eine neue erneuerbare Heiztechnik kann gefördert werden – hier ist allerdings eine wichtige Frist zu beachten.

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