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Nachrüstungspflicht beachten
Digitale Wärmemengen- und Warmwasserzähler sind bis Ende des Jahres auch im Bestand verpflichtend
Das Fristende für die Umrüstung alter Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern rückt stetig näher. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut § 5 der Heizkostenverordnung alle Erfassungsgeräte fernablesbar sein. Deumess, der Verband mittelständischer Mess- und Energiedienstleister, spricht sich darum für ausreichend Tempo bei der Nachrüstung aus und erinnert gleichzeitig daran, dass die moderne Technik nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch eine Chance für mehr Energieeffizienz ist.
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