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Nachrüstungspflicht beachten

Digitale Wärmemengen- und Warmwasserzähler sind bis Ende des Jahres auch im Bestand verpflichtend

Die Nachrüstfrist betrifft Heizkostenverteiler, aber auch Wärmemengen- und Warmwasserzähler. (Deumess)

Hersteller Allmess hat eine Austauschbroschüre speziell zu modularen Kalt- und Warmwasserzähler (auch für Fremdfabrikate) herausgegeben. Sie erleichtert die Identifizierung des Wasserzählers im Bestand und zeigt Produkte, die im Austausch eingesetzt werden können. (Allmess)

Datensammler ermöglichen den Datentransfer direkt aus dem Erfassungsgerät in eine Abrechnungs- oder Analysesoftware (Deumess)

Die rechtzeitige Planung einer Umrüstung sichert die ausreichende Verfügbarkeit moderner Erfassungsgeräte. (Deumess)

 

Das Fristende für die Umrüstung alter Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern rückt stetig näher. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut § 5 der Heizkostenverordnung alle Erfassungsgeräte fernablesbar sein. Deumess, der Verband mittelständischer Mess- und Energiedienstleister, spricht sich darum für ausreichend Tempo bei der Nachrüstung aus und erinnert gleichzeitig daran, dass die moderne Technik nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch eine Chance für mehr Energieeffizienz ist.

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