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FAQs zu Flüssiggasanlagen

Fragen und Antworten zur Planung und Installation von mit Flüssiggas betriebenen Heizungsanlagen

Meist kommt ein 1,2-t-Flüssiggasbehälter bei Privatkunden zum Einsatz.

In Regionen mit hohem Grundwasserspiegel sorgt eine Betonplatte dafür, dass der Behälter bei Hochwasser nicht an die Oberfläche treibt.

Die Versorgungsleitung besteht oft aus einem isolierten Kupferrohr mit mindestens 15 mm Durchmesser oder einem Kunststoffrohr (Polyethylen) mit einem Außendurchmesser von 32 mm.

Nach Montage des Gaszählers und der Leitungsanlage wird der vorgeschriebene Druck sowie die Dichtheit am Gaszähler als auch am Druckregelgerät geprüft.

Noch bevor die Flüssiggasanlage ihre Arbeit aufnimmt, erfolgt die Sicherheitsabnahme (SA) der neu erstellten Rohrleitung, die auf die Dichtigkeit und regelkonforme Verlegung abzielt.

Mit der Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI) wird die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Anlage festgestellt.

Bei Flüssiggasbehältern müssen im Gegensatz zu Öltanks keine Vorschriften zum Gewässerschutz eingehalten werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass eine Schutzzone mit einem Radius von 3 m rund um den Domschacht einzuhalten ist.

 

Seit über 25 Jahren veranstaltet der Flüssiggasversorger Progas im gesamten Bundesgebiet Fachseminare für das SHK-Handwerk. Bisher haben sich über 39 000 Teilnehmer aus über 22 000 Unternehmen bei den Veranstaltungen über Flüssiggasanlagen, Regelwerk und technische Neuerungen informiert. Thomas Heumann, Verkaufsleiter bei Progas, und Progas-Verkaufsingenieur Gunnar Schenke beantworten Fragen, die bei den Seminaren häufig gestellt werden.


Gibt es behördliche Einschränkungen für die Vorsehung einer Flüssiggasanlage (z. B. bei der Aufstellung in Wohn- oder Wasserschutzgebieten)?
Für Flüssiggasbehälter mit einer Lagerkapazität bis 3 t gibt es keine behördlichen Einschränkungen, solange die allgemeinen Sicherheitsaspekte eingehalten werden. Ab einem Tankvolumen von 5 m³ muss nach dem Baurecht einzelner Bundesländer eine vereinfachte Baugenehmigung gestellt werden. In Nordrhein-Westfalen liegt zurzeit ein Gesetzesentwurf vor, diese Regelung aufzuheben.

Was muss im Rahmen einer Anlagenplanung (erste Schritte) beachtet werden?
Zunächst muss geklärt werden, welche Leistungsabnahme für das Vorhaben des Kunden erforderlich ist. Wie groß werden die Spitzenlasten? Vor allem bei gewerblichen Kunden spielt die benötigte Leistung eine wichtige Rolle. Für Hotels z. B. sind Spitzenlastkessel in Verbindung mit einem Blockheizkraftwerk oft eine rentable Lösung. Daher sollte bereits früh in der Planungsphase geklärt werden, ob die gasförmige Entnahme für die benötig­te Leistung der Verbrauchsgeräte ausreichend ist. Ab einer Leis­tung von 200 kW ist eine Verdampfungsanlage vorzuschalten. Diese wandelt das Flüssiggas vor der Verbrennung in den gasförmigen Zustand um.

Besteht die Gefahr von Lieferengpässen?
Flüssiggas machte 2014 nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) e.V. etwa 3 % der in Deutschland verbrauchten Primärenergie aus. Da dieser Wert seit vielen Jahren ungefähr gleichbleibend ist und auch die Produktion nicht gesunken ist, sind ernsthafte Engpässe nicht zu befürchten. Anders als beim Erdgas wird Flüssiggas nicht durch Pipelines transportiert und ist somit nicht an Verträge mit Transitländern gebunden. Bundesweite Versorgungsunternehmen sowie regionale Händler lagern den Brennstoff regelmäßig und ausreichend an verschiedenen Standorten in Deutschland. So ist ständig für den nötigen Nachschub gesorgt.

Welche Sicherheitsaspekte sind rund um die Planung und den Bau einer Anlage zu beachten?
Bei Flüssiggasbehältern müssen im Gegensatz zu Öltanks keine Vorschriften zum Gewässerschutz eingehalten werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass eine Schutzzone mit einem Radius von 3 m rund um den Domschacht einzuhalten ist. Dieser Bereich muss bei der Befüllung des Behälters von Zündquellen und Kanaleinläufen freigehalten werden ist. Beim oberirdisch gelagerten Tank wird der Abstand ab einem Radius von 1 m über dem Mittelpunkt des Schachtes gemessen. Beim erdgedeckten Tank beginnt der Abstand ab 1 m oberhalb des Domschachtrandes.

Welche Regler und Leitungen sind notwendig?
Die Anschlüsse der Armaturen und der Leitungen übernimmt im Regelfall der SHK-Monteur. Eine zweistufige Druckregelung sorgt dafür, den Druck des gasförmigen Flüssiggases im Behälter auf den erforderlichen Anschlussdruck von 50 mbar zu reduzieren. Bei größeren Entfernungen zwischen Behälter und Heizgerät oder bei einer höheren Heizleistung empfiehlt es sich, zunächst einen Regler mit 0,7 bar am Behälter zu installieren. Erst kurz vor oder nach der Hauseinführung sorgt dann ein zweiter Niederdruckregler für den Betriebsdruck von 50 mbar. So kann die Verlegung von großen Rohrdimensionen umgangen und Investitionskosten gespart werden.

Was ist bei der Leitungswahl und -installation zu beachten?
Die Versorgungsleitung besteht entweder aus einem isolierten Kupferrohr mit mindestens 15 mm Durchmesser oder einem Kunststoffrohr (Polyethylen) mit einem Außendurchmesser von 32 mm. Die Hauseinführung ist auszugssicher und thermisch erhöht belastbar. Diese Vorkehrung verhindert im Brandfall oder bei Schäden an der Leitung unkontrollierten Gasausfluss.
Im nächsten Schritt wird der Gaszähler angebracht und mit der Versorgungsleitung verbunden. Danach wird sowohl am Gaszähler als auch direkt an dem Druckregelgerät der vorgeschriebene Druck und die Dichtheit geprüft. Nach einer Einweisung des Kunden durch den Monteur oder durch den Versorger ist die Flüssiggasanlage einsatzbereit.

In welchen Zeitabständen sind Flüssiggasanlagen einer technischen Überprüfung zu unterziehen? Und was ist Inhalt dieser Tätigkeit?
Noch bevor die Flüssiggasanlage ihre Arbeit aufnimmt, erfolgt die Sicherheitsabnahme (SA) der neu erstellten Rohrleitung, die auf die Dichtigkeit und regelkonforme Verlegung abzielt. Hinzu kommt die Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI) für die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation. Letztere ist einmalig, muss aber wiederholt werden, wenn die Anlage verlegt wird. Alle zwei Jahre muss die Äußere Prüfung (AP) die Funktionsfähigkeit von Ausrüstung und Behälter feststellen.
Die ausführlichere Innere Prüfung (IP) findet alle zehn Jahre statt und kontrolliert die Sicherheit der Ausrüstung, die richtige Aufstellung und den Gesamtzustand der Flüssiggasanlage (Sicherheitsventile, Isolation etc.). Ebenfalls alle zehn Jahre werden zudem durch die Rohrleitungsprüfung (RLP) Dichtigkeit, Fes­tigkeit und Konformität zum Regelwerk festgestellt. Werden an der Anlage Änderungen vorgenommen, muss die RLP erneut vorgenommen werden.

Wer kann die Prüfung einer Flüssiggasanlage durchführen?
Für die meisten der Prüfungsabnahmen sind „Befähigte Personen“ nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) berechtigt. Diese müssen über ein besonderes Fachwissen über Gasanlagen verfügen, das entweder durch eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium oder durch einschlägige Berufserfahrung im Umgang mit Flüssiggasanlagen erlangt wurde. Zu den „Befähigten Personen“ gehören z. B. fachkundige SHK-Experten (Technische Regel für Betriebssicherheit 1203).
Die Innere Prüfung allerdings erfolgt durch Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS), zu denen u. a. die Dekra, die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und die deutschen Tochter­unternehmen der Société Générale de Surveillance (SGS) gehören. Die ZÜS gibt die praktische Umsetzung der Prüfung an Spezialfirmen weiter.

Bilder: Progas

www.progas.de

 

Produkte und Komponenten zur Installation von Flüssiggasanlagen auf der ISH

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