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DIN 4040-100 im Lichte der Bauproduktenverordnung: neue Anforderungen an Fettabscheider

Fettabscheider trennen Abwasserbestandteile unter Ausnutzung ihrer unterschiedlichen spezifischen Dichten voneinander. Dieser Prozess verläuft ohne maschinelle Hilfe, lediglich durch die hydraulischen bzw. strömungstechnischen Verhältnisse im Abscheiderbehälter.

Die Installation des Fettabscheiders erfolgt im Idealfall so nah wie möglich am Anfallort des fetthaltigen Abwassers. Sind also Räumlichkeiten für die Fettabscheideranlage vorhanden, empfiehlt es sich, diese entsprechend zu nutzen.

Tabelle 1: Zulässige Rohrmaterialien nach DIN 4040-100 für Lüftungs- bzw. Zulaufleitungen.

Beispiel für eine Fäkalienhebeanlage gem. DIN EN 12050-1. Dieses Modell (Muli Pro-PE-K Duo von ACO Haustechnik) kann hinter Fettabscheidern bis NS 20 aufgestellt werden.

Fertigpumpstation „Powerlift-P“ (ACO Haustechnik) in der Ausführung Belastungsklasse B 125 (Auftriebssicherheit bei Grundwasserständen von bis zu 0,5 m unter der Geländeoberfläche).

Tabelle 2: Zusatzanforderungen nach DIN 4040-100 für Hebeanlagen hinter Fettabscheidern.

 

Europäische Verordnungen sind geltendes Recht. Im Gegensatz dazu haben Europäische Richtlinien nur Empfehlungscharakter. Die im Dezember 2016 veröffentlichte Neufassung der DIN 4040 Teil 100 wirft nun die Frage auf, welche Rolle die am 1. Juli 2013 in Kraft gesetzte Bauproduktenverordnung der Europäischen Union spielt.

Das Ziel der Bauproduktenverordnung (abgekürzt „BauPVO“) ist die Beseitigung von technischen Hemmnissen durch harmonisierte technische Spezifikationen und die Verbesserung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt. Die Bauproduktenverordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt uneingeschränkt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Änderungen durch die einzelnen Mitgliedsstaaten sind grundsätzlich nicht möglich.
Die BauPVO verweist auf eine Liste von harmonisierten Europäischen Produktnormen, kurz „hEN“. In deren Anhängen (ZA) finden sich die Produktanforderungen, die die jeweils betreffenden Produkte erfüllen müssen. Europäische Anwendungsnormen (beispielsweise DIN EN 1825-2) sind davon unberührt.
Konkret bestehen durch die BauPVO für Hersteller von Produkten folgende Pflichten:

  • Existiert eine hEN, muss jeder Hersteller dieses Bauprodukts nach den Vorgaben der jeweils gültigen EN fertigen und die geforderten Prüfungen aus dem zugehörigen Anhang ZA vornehmen. Die nationalen Behörden dürfen keine weitergehenden Prüfungen fordern.
  • Jeder Hersteller ist verpflichtet, das Produkt mit dem Zeichen „CE“ zu kennzeichnen und eine Leistungserklärung bereitzustellen, in der nochmals die Einhaltung der Maßgaben der jeweiligen Produktnorm bestätigt wird.
  • Zusätzlich zu einer CE-Kennzeichnung sind keine weiteren Kennzeichnungen zulässig.
  • Zum Nachweis der Verwendbarkeit des Produkts darf nur noch die Leistungserklärung herangezogen werden.


Hinzu kommt jedoch, dass die Bauminis­terkonferenz der Länder bereits in den 1990er-Jahren festgestellt hat, dass zahlreiche harmonisierte europäische Produktnormen (hEN) in wesentlichen Merkmalen nicht den Grundanforderungen der Bauregellisten des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für Bauwerke in Deutschland entsprechen – z. B. DIN EN 1825-1 für Fettabscheider. Für deren Verwendbarkeit in deutschen Bauwerken wurden dementsprechend mittels der Bauregelliste B zusätzliche Anforderungen gestellt: die Produktanforderungen aus DIN 4040-100. Das heißt: Nach harmonisierten europäischen Normen gefertigte Produkte mussten zusätzlich speziell für den deutschen Markt geprüft werden.
Infolge einer Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Oktober 2014 wiederum geurteilt, dass die in den Bauregellisten des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) enthaltenen technischen Zusatzanforderungen an bereits harmonisierte Bauprodukte Handelshindernisse darstellen und den freien Warenverkehr behindern (Rs C-100/13). Daraufhin wurden die deutschen Sonderreglungen der Bauteilregeliste B vom DIBt am 15.10.2016 zurückgezogen. Es dürfen also von Behörden oder anderen Interessengruppen keine bauaufsichtlichen Zulassungen (die „Z“-Nummern) mehr verlangt werden. Die Vorlage der Leistungserklärung muss ausreichen. Ausgenommen sind Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich harmonisierter Normen fallen, z. B. der Brandschutz, und daher vom EuGH-Urteil nicht erfasst werden. Anträge für Neuzulassungen bzw. Erneuerungen von Zulassungen für Fettabscheider hat das DIBt nur noch bis zum 31. Januar 2016 angenommen. Alle daraus resultierenden Zulassungen haben nur noch eine Laufzeit bis zum 10. April 2020.
Und so stellt sich nun die Frage, wie die neue DIN 4040-100 mit der BauPVO verbunden werden kann. Die Antwort ist einfach: DIN EN 1825 ist bezüglich der Standsicherheit unvollständig harmonisiert. Daher greifen hier nationale Regelungen. Bei DIN 4040-100 handelt es sich um eine Anwendungsanforderung mit neuen und zusätzlichen Bestimmungen zur Wartung, Inspektion und zur Installation von Fettabscheidern. Die Beachtung dieser Anwendungsvorschriften kann in Deutschland verlangt werden. Alle anderen Produktanforderungen (außer der Standsicherheit), die in der letzten Ausgabe von DIN 4040-100 festgelegt wurden, sind unzulässig und müssen nicht befolgt werden.
Mit ihren zusätzlichen Anforderungen und Bestimmungen für die Planung, den Betrieb und die Wartung hat die Neufassung von DIN 4040-100 großen Einfluss auf die Auswahl und die Installation der Fettabscheider, auf die zugehörigen Hebeanlagen und auf die Anschlussrohre. Die Auswirkungen und Neuerungen sind hier zusammengefasst.

Rohrleitungen
Die fachgerechte Auswahl und Montage der zu einer Abscheideranlage gehörenden Rohrleitungen nimmt in der aktuellen Ausgabe von DIN 4040-100 einen breiten Raum ein. Ziffer 4.1 verweist explizit darauf, dass alle Leitungen, einschließlich der Lüftungsleitungen, gegen tierische und pflanzliche Fette, Reinigungsmittel und hohe Temperaturen beständig sein müssen. Die zulässigen Materialien sind in Tabelle 1 zusammengetragen.
Die Eignung der Rohre kann durch die Erfüllung normativer Anforderungen erfolgen: Gusseiserne Rohre nach DIN EN 877 müssen zusätzlich RAL-GZ-698 erfüllen, PE-HD Rohre nach DIN EN 1519-1
die Anforderungen entsprechend CEN/TS 1519-2 (DIN SPEC 91196) und DIN EN 12666-1. Gemäß Ziffer 9.3 ist weiterhin darauf zu achten, dass die Rohrverbindungen den Anforderungen von DIN 4060 entsprechen: Die verwendeten Dichtungen müssen gegen die im Abwasser enthaltenen Inhaltsstoffe beständig sein.

Rückstauschutz
Laut DIN EN 1825 sind Abscheideranlagen, deren Ruhewasserspiegel unterhalb der Rückstauebene liegt, über eine nachgeschaltete Abwasserhebeanlage mit zwei Pumpen (Doppelpumpen) zu entwässern. Die zu installierenden Hebeanlagen müssen je nach Anwendung entweder DIN EN 12050-1 (Hebeanlagen für Schwarzwasser) oder DIN EN 12050-2 (Hebeanlagen für Grauwasser) entsprechen. Maßgeblich für diese Vorauswahl ist die Überlegung, ob an die zu verwendende Hebeanlage zusätzlich noch Abwasser von Toiletten zugeführt werden soll. Gereinigtes Abwasser aus Fettabscheidern gilt als Grauwasser. Unabhängig von den in DIN EN 12050 geforderten Anforderungen müssen Hebeanlagen, die hinter Fettabscheidern verbaut werden, gemäß DIN 4040-100, Ziffer 9.5, zahlreiche weitere Kriterien erfüllen (Tabelle 2).
Diese Anforderungen gelten auch für Pumpstationen im Erdeinbau nach DIN EN 752. Bei Hebeanlagen nach DIN EN 12050-2 sind alle genannten Anforderungen für Hebeanlagen DIN EN 12050-1 zu beachten, der Kugeldurchgang muss mindestens 30 mm betragen, die Druckdichtheit darf bei freier Aufstellung des Sammelbehälters 0,5 kPa nicht unterschreiten und die Be- und Entlüftung muss über das Dach erfolgen. Darüber hinaus sind alle Abwasserhebe- und Pumpanlagen mit einer netzunabhängigen Warneinrichtung auszurüsten, die dem Betriebspersonal die Unterbrechung des Abwasserabflusses optisch und akustisch signalisiert.
Die Bemessung der Anlage muss entsprechend DIN EN 12056-4 erfolgen. Für den Schmutzwasserabfluss des Abscheiders ist der Wert QS (maximaler Schmutzwasserabfluss) nach DIN EN 1825-2 anzusetzen. Falls Fettabscheider und die zugehörigen Pumpanlagen, die vor Erscheinen von DIN 4040-100 im Dezember 2016 installiert wurden, den neuen Anforderungen nicht standhalten, muss die Zulässigkeit der Installation mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.

Nenngröße
Für die Bestimmung der Nenngröße kann gemäß DIN EN 1825-2 der maximale Schmutzwasserabfluss zum Fettabscheider berechnet werden. Dabei wird u.a. die Anzahl der täglich produzierten Essens­portionen (M) berücksichtigt. DIN 4040-100 schränkt die Verwendung dieser Berechnungsmethode nun ein, falls das Ergebnis bei M < 50 zu einer Nenngröße bis einschließlich NS 1 führt. In diesen Fällen muss die Festlegung der Nenngröße also zwingend durch Messung (Ziffer 6.2.1 a) oder über die Einrichtungsgegenstände der Küche erfolgen (Ziffer 6.2.1 b). Falls sich keine dieser Methoden anwenden lässt, sind fallspezifische Berechnungen vorzunehmen und mit der für die Genehmigung zuständigen Behörde abzustimmen.

Installation
DIN 4040-100 rät generell davon ab, Abscheideranlagen in überflutungsgefährdeten Bereichen zu betreiben. Denn die ungehinderte Zugänglichkeit der Anlage ist dann nicht gegeben. Die Abdeckungen für Fettabscheider nach DIN EN 1825 müssen daher nur tagwasserdicht ausgeführt werden. Das heißt, dass über den Deckeln kein Wasseraufstau berücksichtigt werden muss. Da es dazu in den zugehörigen Fettabscheider-Normen keine Anforderungen gibt, sind in solchen Fällen die eventuell vorhandenen behördlichen Regelungen zu beachten. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass über dem Fettabscheider bauseits ein weiteres überflutbares Deckelsystem installiert werden muss. Die Möglichkeiten der Abdichtung dieser Deckelsysteme zum Fettabscheider hin sind von den Herstellern der Deckelsysteme zu bewerten. Darüber hinaus gilt es bei der Planung zu beachten, dass eine mögliche längerfristige Überflutung des Abscheiderdeckels auch mit Blick auf die Statik des Behälters zu beurteilen ist.

Schlussbemerkung
Die neuen und zusätzlichen Bestimmungen zur Wartung, Inspektion und Installation von Fettabscheidern gemäß DIN 4040-100 sind Anwendungsanforderungen, die in Deutschland verlangt werden können. Alle anderen Produktanforderungen (außer Standsicherheit) der neuen DIN 4040-100 sind unzulässig und müssen nicht befolgt werden.

Autor: Alexander Leser, Produktmanager ACO Haustechnik, Stadtlengsfeld

Bilder: ACO

www.aco-haustechnik.de

 


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