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Zwei Energien aus Erdgas

Strom und Wärme mit einem Gerät – Update Brennstoffzellen: von Abgasabführung bis Zuschuss

Brennstoffzellen-Heizgerät, fertig installiert in einem Gebäude. Bild: Hexis

Sogar in denkmalgeschützten Gebäuden lassen sich Brennstoffzellen-Heizgeräte installieren. Bild: Vaillant

Das Kompaktgerät von Viessmann integriert Brennstoffzelle, Brennwertgerät und Pufferspeicher. Bild: Viessmann

Die Modulbauweise ermöglicht auch die Einbringung in beengten Verhältnissen. Bild: Buderus

Beistellgeräte wie dieses hier ergänzen ein bestehendes Heizsystem. Bild: Solidpower

Entweder werden Vollheizsysteme als Kompaktgeräte oder als separate Einheiten geliefert. Bild: Senertec

 

Brennstoffzellen sind im Heizungsmarkt angekommen. Die Bundesregierung fördert die innovativen Anlagen mit satten Zuschüssen um die 10.000 Euro. Hersteller und Handwerker stehen in den Startlöchern, um die neue Gastechnologie mit der Effizienzklasse A++ zu etablieren. Die wesentlichen Punkte rund um Brennstoffzellen hat die „Initiative Brennstoffzelle“ hier zusammengefasst.

Geräteangebot für viele ­Anwendungsfälle
Grundsätzlich gibt es Brennstoffzellen-Vollheizsysteme, die eine alte Heizungsanlage komplett ersetzen oder im Neubau installiert werden. Es gibt aber auch Beistellgeräte.
Vollheizsysteme sind immer mit einem Brennwertgerät kombiniert, das entweder kompakt integriert oder zusätzlich installiert wird. Außerdem kommt ein Pufferspeicher zum Einsatz. Auch dieser kann in Modulbauweise Teil eines Kompaktgeräts sein. Anlagen solchen Typs haben zum Beispiel Buderus, Junkers und Viessmann im Programm. Senertec, Vaillant und Hexis (eine Tochterfirma von Viessmann), liefern Brennwertgerät und Pufferspeicher als separate Einheiten.
Sogenannte Beistellgeräte, z.B. von Solid­power, ergänzen eine bestehende Heizungsanlage. Die Erweiterung des Systems um einen Pufferspeicher ist dabei i.d.R. auch notwendig.

Vielfältige Einsatzfelder
Brennstoffzellen-Heizgeräte erfüllen die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung und sind somit im Neubau ohne zusätzliche Nutzung regenerativer Energieerzeuger zugelassen. Die traditionellen Hersteller empfehlen den Einsatz bei einem Wärmebedarf ab 10.000 kWh/a1). Dies entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch im Gebäudebestand von Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland.
Die einzelnen Modelle der verschiedenen Hersteller haben eine unterschiedliche Wärmeleistung und liefern auch unterschiedlich viel Strom. Bei der Planung spielt neben dem Wärmebedarf auch die Zahl der Personen im Haushalt, der Warmwasserverbrauch und die Menge genutzten Stroms eine Rolle. Für Gewerbebetriebe, die einen höheren Strombedarf haben, steht die elektrische Leistung der Anlage im Vordergrund. Beistellgeräte zielen schwerpunktmäßig auf solche Bedarfssituationen ab.

Installation will gelernt sein
Da Brennstoffzellen-Heizgeräte vibrations- und geräuscharm arbeiten, lassen sich die Geräte vielseitig installieren. Für die Einbringung sind die Anforderungen zu erfüllen, die auch bei anderen Gasheizsystemen in Standbauweise gelten.
Kompaktmodelle werden in Modulbauweise geliefert, sodass sie auch bei beengten Wegen und Räumlichkeiten transportiert werden können. Das Elektrohandwerk ist einzubinden, da ein zweiter Stromzähler für den eingespeisten Strom installiert werden muss oder alternativ ein Kombizähler.
Die Anlagen benötigen einen Internetanschluss. Das ist vorteilhaft, um aus der Ferne die Anlage überwachen bzw. Status- und Fehlermeldungen auslesen zu können.
Falls das Brennstoffzellen-Heizgerät in einem Altbau installiert wird, ist möglicherweise die Abgasabführung zu erneuern. Denn oft ist der alte Durchmesser der Abgasanlage nicht mit der neuen kompatibel. Hierfür werden z.B. Kunststoffrohre angeboten.
Ein hydraulischer Abgleich ist in jedem Fall durchzuführen, ob bei einer Neu- oder Altanlage. Nur so ist sichergestellt, dass das nachgeschaltete Heizungsnetz hinsichtlich der Wassermenge und -temperatur sauber arbeitet.
Alle Hersteller sorgen dafür, dass die Installation von Brennstoffzellen-Heizgeräten nur von geschulten Fachhandwerkern durchgeführt wird. Ohne eine Schulung wird derzeit keine Anlage verkauft. Entsprechende Seminare haben die Anbieter im Programm. Diese Vorgehensweise dient der Qualitätssicherung der Installation zu Beginn der Markteinführung. Teilweise haben die Hersteller die Anlagen bereits ins reguläre Programm aufgenommen, teilweise ist damit erst zur ISH zu rechnen, die vom 14.-18. März 2017 in Frankfurt am Main stattfindet.
Eine Liste der Ansprechpartner für den Bezug der Geräte gibt es bei der Initiative Brennstoffzelle unter Freecall 0800 1011447 oder per E-Mail info@ibz-info.de. Ansprechpartner sind auch die bekannten Vertriebsmitarbeiter der Hersteller.

Anspruchsvolle Wartung
Die Hersteller von Brennstoffzellen-Heizgeräten bieten ihre Modelle nur mit Vollwartungsverträgen an. Diese werden auch von der KfW (Förderbank des Bundes) gefordert, wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird. Der Austausch eines defekten Stacks (Brennstoffzellenstapel) ist Bestandteil des Wartungsvertrags. Entsprechend besteht für Kunden Investitions- und Betriebssicherheit über einen langen Zeitraum.
Wie eine Wartung durchgeführt wird, ist Bestandteil der Schulung. So ist zum Beispiel zu beachten, dass Hochtemperaturbrennstoffzellen länger abkühlen müssen, um die notwendigen Wartungsarbeiten durchführen zu können. Dies lässt sich mittels Fernzugriff per Internet am Vortag durchführen. Die Hersteller halten grundsätzlich alle Ersatzteile des Brennstoffzellen-Heizgeräts vor.

Förderung und weitere Formalitäten
Von der KfW (Förderbank des Bundes) gibt es im Rahmen des Programms 433 Zuschüsse. Diese bestehen aus einem Grundbetrag und einem leistungsabhängigen Zuschuss. Auf der Homepage www.ibz-info.de ist der Förderbetrag für jedes Gerät ausgewiesen. In Summe gibt es je nach Gerät zwischen 8750 und 12.450 Euro vom Staat dazu. Antragsberechtigt sind Hauseigentümer, deren Objekt über maximal zwei Wohneinheiten verfügt, aber auch private Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Vorab muss seitens des Antragsstellers ein Energie­effi­zienzexperte zurate gezogen werden. Das KfW-Merkblatt sowie den Link zur Energieeffizienzexperten-Datenbank gibt es in der Rubrik „Förderung“ unter www.ibz-info.de.
Alternativ steht die Förderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur Verfügung, die auch gewerblichen Zielgruppen offensteht. Allerdings betragen die Zuschüsse hier ungefähr ein Viertel der KfW-Beträge. Über weitere Formalitäten wie die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber informieren die Hersteller im Rahmen ihrer Schulungen.

Quelle: Initiative Brennstoffzelle

www.ibz-info.de

1) 10.000 Kilowattstunden pro Jahr

 


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