Zur Wartung und Instandhaltung kommt nun die Optimierung
Das Gebäudeenergiegesetz fordert in § 60 die Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen sowie von Heizungsanlagen im Bestand – was ist zu tun?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält eine Reihe von Vorgaben und Anforderungen, die neu sind und nach dem Inkrafttreten im Januar 2024 beachtet werden müssen. Das betrifft unter anderem die Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen für Wohngebäude oder die Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand, beides ab sechs Wohneinheiten. Auch wird der hydraulische Abgleich in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten verpflichtend. Wir schauen uns die relevanten Anforderungen, die sich im § 60 finden, genauer an.
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