Werbung

Zentralverband - Wie verlässlich sind Qualitätszeichen? - Technische Referenten tauschten sich zu aktuellen Themen aus

Der Rechtsstreit zwischen Fittinghersteller Frabo und dem DVGW rüttelt wach: Will der Handwerker wissen, ob auf ein bestimmtes Produkt Verlass ist, hilft letztlich kein DVGW-Zeichen, sondern nur eine verbindliche Zusage des Herstellers. Auch bei einem weiteren Thema, dem bald geforderten extrem niedrigen Grenzwert für Blei im Trinkwasser, hilft eine Liste des Umweltbundesamtes (UBA) derzeit nicht: Hersteller müssen dem Fachhandwerk transparent machen, wie bleifrei ihre Produkte sind.

Am 3. und 4. September 2013 trafen sich gut 20 Technische Referenten der SHK-Verbandsorganisation in Hennef, um sich über wichtige Branchenthemen auszutauschen.

Alles richtig installiert und dennoch mangelhaft? Ab Dezember gelten wesentlich schärfere Grenzwerte für Blei. Einige Komponenten in der Trinkwasserinstallation sind darauf noch nicht abgestimmt.

Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZVSHK: „Wenn der Handwerker fehlerhaftes Material eingebaut hat, haftet der Fachbetrieb bis zu fünf Jahre.“

 

Jahrzehnte hat sich das SHK-Fachhandwerk auf Zeichen verlassen, die Qualität und Sicherheit ausstrahlten. Kein Verwender hat ernsthaft angezweifelt, dass ein DVGW-Zeichen auf einem Produkt Anlass für Bedenken geben könnte. Die Faustregel hieß: Wo DVGW drauf ist, ist Qualität drin. Auch der ZVSHK und alle anderen deutschen SHK-Institutionen sowie die Fachpresse waren davon überzeugt. Nun steht seit einigen Monaten dieses Top-Image des Branchen-Zertifizierers in der Diskussion.
Zunächst waren es „nur“ vom DVGW zugelassene Produkte für die Trinkwasserinstallation, die die Verarbeiter spätes­tens ab Dezember 2013 in Schwierigkeit bringen könnten. Dann nämlich gelten wesentlich schärfere Grenzwerte für Blei, und so kann es durchaus sein, dass zum Zeitpunkt der Abnahme Bleiwerte gemessen werden, die nicht mehr zulässig sind. Der Härtefall: Auch wenn der Fachhandwerker alles richtig gemacht und Produkte verwendet hat, die ein DVGW-Zeichen tragen, kann das Ergebnis zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft sein.

Wie bleifrei ist das Produkt?

Bislang hat das DVGW-Zeichen stets Verlässlichkeit vermittelt, doch in diesem Fall ist es für den Fachhandwerker nicht zielführend. Das Problem: Der Handwerker kann ein Produkt einbauen, das zwar den Aufdruck eines Branchenzertifizierers trägt, dessen Legierung jedoch (ab Dezember 2013) zu viel Blei ins Trinkwasser abgeben könnte. Um das auszuschließen, müsste sich der Handwerker vom Hersteller zusichern lassen, dass er ein bestimmtes Produkt unbedenklich einsetzen kann. Diese Praxis wird sich im SHK-Betrieb nicht konsequent verwirklichen lassen. Für Juristen ist die Sache klar: Die Hersteller sind verantwortlich dafür, dass sie ihre Produkte zum einen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, zum anderen konform mit den gesetzlichen Bestimmungen in den Markt bringen.
Wie soll sich der Handwerker verhalten? Diskutiert wird eine Lösung, die aber keine ist: Rechtlich verbindlich wird die im Dezember in Kraft tretende UBA-Liste mit ihren zugelassenen Werkstoffen erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren. Bis dahin hat sich die Lagerware im Großhandel längst umgeschlagen. Dann sind die Hersteller auch so weit, Armaturen, Leitungen und weitere Komponenten mit unbedenklichem Blei-Anteil zu liefern.
„Falle!“ – warnen die Juristen in der SHK-Verbandsorganisation. Denn wenn der Handwerker zum Zeitpunkt der Abnahme fehlerhaftes Material eingebaut hat, haftet der Fachbetrieb laut Werkvertrag fünf Jahre. Da nutzt die zweijährige Übergangsfrist der UBA-Liste nichts.

Haftungsübernahme hilft

Die SHK-Verbandsorganisation sieht dennoch einen Ausweg: in der Haftungs­übernahmevereinbarung (HÜV) zwischen ZVSHK und etlichen Herstellern. Allerdings bringt diese nur Mitgliedsbetriebe in eine vergleichsweise komfortable Verhandlungsposition. In dieser HÜV verpflichtet sich jeder Hersteller dazu, seine Produkte regelkonform in den Markt zu bringen. Das allein senkt natürlich noch keinen erhöhten Bleiwert, lässt den Fachbetrieb aber nicht im Regen stehen, wenn er Produkte von HÜV-Partnern eingebaut hat.

Frabo ist HÜV-Partner

Brennpunkt Nr. 2: Im Rechtsstreit mit Fitting-Hersteller Frabo kommt das Oberlandesgericht Düsseldorf zu einem Urteil, dass in der SHK-Branche wie eine Bombe eingeschlagen hat. Schon im letzten Heft war dies Thema.
Hier nochmals die Zusammenhänge: Frabo hatte vor einigen Jahren zu Pressfittings DVGW-Zertifizierungen beantragt und für die Bereiche Gas und Wasser erhalten. Auf Beschwerde von Frabo-Wettbewerbern setzte der DVGW die Zertifizierung jedoch für den Fachbereich Wasser wieder aus. In der Nachfolge veränderte er die ursprünglichen Verfahrensregeln. Insbesondere wurde der 3000-Stunden-Test als Anforderung für die Zertifizierung im Fachbereich Wasser neu eingeführt. Weil Frabo unter anderem diese zusätzliche Hürde nicht erfüllen mochte, entzog der DVGW das zunächst ausgesetzte Zertifikat zum 14. Juni 2005. Während eine erste Klage von Frabo gegen das DVGW-Verhalten vor dem Landgericht Köln keinen Erfolg hatte, entschied das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 14. August 2013 anders: Die DVGW-Cert hat für das Produkt „Frabopress“ das DVGW-Zertifizierungszeichen Wasser sowie das DVGW-Zertifizierungszeichen Gas/Wasser (Mischzertifikat) zu erteilen.
Aus der Begründung des OLG lässt sich ein Punkt herauslesen, der für das Gericht von besonderer Bedeutung ist: Indem Frabo das Zert-Zeichen verweigert wurde, hat der DVGW unzulässigerweise die europäische Warenverkehrsfreiheit beschränkt.

Hersteller sind in der Pflicht

Der Hersteller steht in der Verantwortung, seine Produkte zum einen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, zum anderen konform mit den gesetzlichen Bestimmungen in den Markt zu bringen – dies ist keine andere Rechtslage als die bereits im Zusammenhang mit der UBA-Liste genannte. Deshalb ist für Mitglieder der SHK-Organisation wichtig zu wissen: Der organisierte Innungsbetrieb ist über die vom ZVSHK mit Frabo abgeschlossene HÜV abgesichert, wenn eine Zertifizierung für Frabo-Pressfittings fehlt oder das Produkt nicht den geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprechen sollte. Mitgliedsbetriebe finden über www.zvshk.de (Quicklink: QL2021599) eine Auflistung der Hersteller, mit denen eine HÜV besteht – darunter sind natürlich auch alle Partner der Handwerkermarke.

Schlussbemerkung

Zwei Brennpunkte – eine Gemeinsamkeit: Stets muss ein Hersteller dafür sorgen, dass seine Produkte marktkonform sind. Dazu gehört es, dass allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Das Zeichen eines Branchen-Zertifizierers? Dies stellt nicht sicher, dass die Produkte den Anforderungen für die Verwendung im Gebäude gemäß den Bauordnungen entsprechen.
Die für den Mitgliedsbetrieb alltagstaugliche Lösung? Möglichst darauf achten, dass Produkte von HÜV-Partnern eingebaut werden. Kommt es dann zu Auseinandersetzungen über die Verwendbarkeit, wie sie in den zwei Brennpunkten beschrieben sind, hat der Fachbetrieb ein Rückgriffsrecht auf den Hersteller. Denn eine HÜV setzt voraus, dass es sich stets um marktkonforme Produkte handelt. TD

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: