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Zentralverband – Kurz und bündig

Zeitgleich mit dem Erscheinen der neuen TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen) können die Fachbetriebe auch einen Kommentar erwerben. Bild: DVGW

Wenn für eine Heizungsanlage aus dem Jahr 2017 noch ein Antrag auf MAP-Förderung gestellt werden soll, dann endet dafür die Frist am 30. September dieses Jahres. Bild: ZVSHK

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe unter anderem bei der Anschaffung von ausgewählten, gegen Staub wirksamen Produkten mit Prämienzahlungen. Bild: BG Bau

Für die Reduzierung von Barrieren im Wohnumfeld können jetzt wieder Zuschüsse bei der KfW (Förderbank des Bundes) beantragt werden. Bild: KfW

Zum Geschäftsjahr 2017 geben gut 90 Seiten einen interessanten Einblick in die sich verändernden Handlungsfelder des SHK-Fachhandwerks, denn die Digitalisierung gewinnt zunehmend an Einfluss. Bild: ZVSHK

 

Gastechnik

TRGI in Neufassung
Mehr als zehn Jahre nach der letzten Überarbeitung der „Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI) erscheint voraussichtlich im Oktober 2018 die Neufassung. Veränderte baurechtliche Grundlagen, Praxiserfahrungen, Berechnungsgrundlagen und Werkstoffe haben Anlässe dafür gegeben, dass etliche Textpassagen für die Gasinstallation auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden mussten. Doch gibt es nicht allein die TRGI als Regelwerk in neuer Fassung. Für den Praktiker ist es ebenso von großer Bedeutung, dass der Inhalt erläutert wird. Frühzeitig hatten sich deshalb ZVSHK und DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) darauf verständigt, dass zeitgleich mit der TRGI 2018 ein Kommentar herauskommt, der die Regelsetzung verständlich und praxisnah interpretiert.
Und damit sich das Regelwerk mit der Bezeichnung „TRGI 2018 – G 600“ sowie der Kommentar möglichst schnell verbreiten, hat die SHK-Berufsorganisation für die Mitgliedsbetriebe ein preisgünstiges Paket geschnürt: Statt die neue TRGI sowie den Kommentar einzeln zu kaufen, werden Mitgliedsbetriebe beide Teile in einer Hardcoverversion zum günstigen Paketpreis über ihren jeweiligen Landesverband bestellen können. Weitere Infos dazu gibt der entsprechende Fachverband seinen Mitgliedsbetrieben bekannt.
Erste Landesverbände planen, dass Mitgliedsbetriebe bereits ab Oktober an einer Weiterbildung teilnehmen können. SHK-Berufsorganisation und DVGW haben dazu ein einheitliches TRGI-Schulungsangebot ausgearbeitet. Über Details wird der jeweilige SHK-Fachverband informieren.

 

Heizung

MAP-Übergangsfrist endet im September
Wer sich als Endverwender in diesem Jahr für eine neue Heizung entscheidet und eine Förderung durch das Marktanreizprogramm (MAP) in Anspruch nehmen möchte, muss den entsprechenden Antrag noch vor der Auftragsvergabe für den Einbau des Wärmeerzeugers stellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach der Inbetriebnahme. Wissenswertes über das aktuelle Antragsverfahren findet man unter www.zvshk.de (als Suchwort den Quicklink QL72117025 eingeben).
Bis zum 30. September 2018 gilt eine Übergangsregelung für Antragsteller, die ihre Heizungsanlage noch im Jahr 2017 in Betrieb genommen haben: Diese können die MAP-Förderung für ihre Anlage nachträglich bis zum 30. September 2018 online beantragen. Dafür müssen von Antragsteller und Fachunternehmer ausgefüllte Erklärungen gemeinsam mit dem neuen Antragsformular beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht werden.
Die Übergangsfrist gilt allerdings nicht für gewerbliche Antragsteller, für Anträge auf Innovationsförderung einer Solarthermieanlage oder einer effizienten Wärmepumpe (inkl. Prozesswärme) sowie für Anträge auf Förderung einer Visualisierungsmaßnahme.

 

Staubarm bauen

Kostengünstiges Aktionsprogramm
Beim Bauen und Renovieren entsteht Staub. Doch leider herrscht noch viel zu oft der falsche Eindruck vor, dass Stäube zum Alltag der Bauwirtschaft unabdingbar dazugehören würden. So kommt es, dass eigentlich vermeidbare Belastungen für die Gesundheit nicht als Gefährdung wahrgenommen werden. Erfreulicherweise gibt es jedoch für viele Tätigkeiten in der Bauwirtschaft bereits heute bewährte technische Lösungen oder Verfahren, mit deren Hilfe sich die Staubbelastungen wirksam vermindern lassen. Leider sind diese guten Praxislösungen noch viel zu wenig bekannt und werden nur von wenigen Betrieben eingesetzt.
Damit sich dies ändert, wurde von der BG Bau ein Förderprogramm für deren Mitglieder aufgelegt, das unter anderem die Anschaffung staubmindernder Maschinen und Hilfsmittel finanziell unterstützt. Neu ist, dass auch die Anschaffung von Leasinggeräten darunter fällt. Effektive Mittel zur Staubminderung bilden nur ein Kapitel im insgesamt 70-seitigen Katalog, der sich unter www.bgbau.de/staubarm-bauen herunterladen lässt (als Suchwort Arbeitsschutzprämien 2018 eingeben).

 

KfW-Programm

Altersgerecht umbauen wird wieder gefördert
Im August des letzten Jahres waren die Zuschüsse zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bad und im Wohnumfeld (KfW-Programm 455-B) gestoppt worden, da die Haushaltsmittel erschöpft waren. Doch können inzwischen wieder Anträge für barrierereduzierende Maßnahmen gestellt werden. Das BMI (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) und die KfW (Förderbank des Bundes) bewilligen Investitionszuschüsse für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Zur Verfügung gestellt wurden dafür im Sommer 75 Mio. Euro. Die Zuschüsse erlauben älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommen in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Möglich ist ein Zuschuss bis zu 6250 Euro je Wohnung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Dabei ist dringend zu beachten: Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag im KfW-Zuschussportal online stellen und sollen danach unmittelbar eine Förderzusage erhalten.
Das BMI hat zudem die Fördermittel für den Einbruchschutz von 50 auf 65 Mio. Euro erhöht, weil die Nachfrage für diesen Teil im KfW-Programm 455 ebenfalls anhaltend hoch ist. Weitergehende Infos unter www.zvshk.de (als Suchbegriff den Quicklink QL50117103 eingeben).

 

Jahresbericht 2017

Digitalisierung ist Thema im SHK-Handwerk

Die allermeisten Wirtschaftszweige und Branchen in Deutschland – und das gilt auch für das SHK-Handwerk – fangen gerade erst an, sich auf die Folgen einer fortschreitenden Digitalisierung einzustellen. Der Jahresbericht 2017 des ZVSHK dokumentiert, welche Anstrengungen der Zentralverband bereits unternimmt, um die ihm angeschlossenen Betriebe im digitalen Veränderungsprozess zu unterstützen.
In den nächsten Jahren wird die Digitalisierung weiter fortschreiten. Das bedeutet für den Alltag der SHK-Betriebe, dass die Prozesse vom Kundenkontakt über die Auftragsabwicklung, die Materialbeschaffung, die Einsatzplanung bis hin zur Montage digitalisiert ablaufen. Bereits im Berichtsjahr 2017 nutzte eine Vielzahl von Betrieben Trackingsysteme zur Verfolgung von Vorgängen. Ebenso sind in Wärmeerzeugern Sensoren verbaut, die eine notwendige Wartung frühzeitig erkennen und die Nachricht mittels Internetverbindung dem Handwerksbetrieb übermitteln. So kann er die Kommunikation zum Kunden aufbauen, individualisieren und optimieren. Diese unumkehrbare und nicht aufzuhaltende Entwicklung stellt vor allem kleine und mittlere Betriebe vor große Herausforderungen. Es erwachsen allerdings auch enorme Chancen, um Geschäftsprozesse deutlich effizienter zu gestalten, und um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Die Berufsorganisation hat im neuesten Jahresbericht 2017 viele interessante Daten und Fakten zusammengetragen. Auf über 90 ansprechend bebilderten Seiten lässt der Zentralverband bedeutsame Themen und Punkte aus einem ereignisreichen Jahr Revue passieren. Dies reicht vom allgemeinen konjunkturellen Verlauf in der deutschen Wirtschaft über die wichtigen Kennzahlen innerhalb der SHK-Branche bis hin zu den Anstrengungen für die Nachwuchsgewinnung und die politische Arbeit. Die Mitgliedsbetriebe finden im Lesestoff etliche Möglichkeiten, um daraus Nutzen für den eigenen Betrieb zu ziehen.
Der Inhalt lässt sich als Broschüre beim Zentralverband per Telefax (02241 21351) anfordern und steht darüber hinaus unter www.zvshk.de im PDF-Format zum Download bereit (ca. 15 MB, als Suchwort den Quicklink QL3112510 eingeben).

 


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