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Zentralverband – Klimaneutral als Nahziel

Bufa SHK diskutierte Auswirkungen des Klimaprogramms

Herbsttagung in Potsdam: Das Klimapaket und die kommenden Aufgaben für die Heizungsmodernisierung und die weitreichende Nutzung regenerativer Energien standen im Vordergrund der Bundesfachgruppe SHK. Bild: Thomas Dietrich

Mieterstrom gewinnt an Bedeutung: Der in eigenen Gebäuden durch PV oder BHKW nachhaltig hergestellte Strom lässt sich am Produktionsort in Wohnanlagen weitgehend direkt verbrauchen. Bild: Thomas Dietrich

 

Ob Energieversorger, Industrieunternehmen oder umweltbewusster Endkunde: Aufgrund der allgemeinen Klimadebatte zeichnet sich ab, dass ein CO2-neutrales Handeln als erstrebenswertes Ziel immer stärker an Bedeutung gewinnt. Welche Beratungsleistung kann da der zukunftsorientierte Heizungsfachbetrieb anbieten? Nur eine von etlichen Fragen, die auf der Sitzung der Bundesfachgruppe SHK für Gesprächsstoff sorgte.

Die öffentliche Debatte um den Klimaschutz hält seit Monaten an. Und es gibt keine Anzeichen, dass das allgemeine Interesse am Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung nachlassen könnte – im Gegenteil. Beim Bürger ist längst angekommen, dass etwas getan werden muss. Nur was?
Zwar sind auch im Februar 2020 noch längst nicht alle Details ausgearbeitet, beispielsweise wie die Modernisierungsrate im Gebäudebestand beschleunigt und wie die Beantragung von finanziellen Förderungen möglichst einfach gestaltet werden kann. Doch Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK, skizzierte bereits auf der Bufa-SHK-Sitzung im November 2019 die Ausgangslage: „Wir bekommen jetzt eine Förderpolitik, die die Modernisierung von Heizungsanlagen durch qualifizierte SHK-Fachunternehmen sehr stark unterstützen wird, um endlich die Klimawende einzuleiten.“
Inzwischen steht fest, dass der Heizungsfachbetrieb bei der Ausarbeitung von energetischen Sanierungsmaßnahmen folgende technische Systeme einplanen kann, weil sie förderfähig sind:

  1. Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden (Fördersatz: 35 %), Luft/Luft-Wärmepumpen werden allerdings nicht gefördert,
  2. Biomasseanlagen wie Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche (35 %),
  3. Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung sowie als Kombination von Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung (30 %),
  4. Gas-Hybridheizungen (30 %), wenn sie eine Kombination bilden aus Gas-Brennwertkessel und einem der oben genannten Wärmeerzeuger,
  5. Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“ (20 %), wenn der Kessel einschließlich Pufferspeicher und planerischer Leistung für den Einsatz von Erneuerbaren Energien vorbereitet ist. Die Nachrüstung der fehlenden Bauteile (z. B. Solarkollektoren) muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

Extra-Bonus bei Systemwechsel
Bei einem Wechsel von einer Ölheizung zu einer der oben genannten Heizformen erhöhen sich die Fördersätze um zusätzlich 10 %. Bei einer Wärmepumpe steigert sich damit der Fördersatz auf 45 %. Dieses Plus soll dem größeren Umfang an Umstellungskosten Rechnung tragen.
Beachtet werden muss, dass noch vor Baubeginn der entsprechende Förderantrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu stellen ist und dass der hydraulische Abgleich als Bestandteil umfassender energetischer Maßnahmen dazu gehört.
Keine Förderung gibt es übrigens für Heizungsanlagen (ohne Einstufung als Heizwert oder Brennwert), die älter als 30 Jahre sind und deshalb gemäß § 10 EnEV nachgerüstet werden müssen.

Steuerliche Absetzbarkeit kommt zurück
Die zuvor genannte Förderung ist jedoch nur ein Teil der beschlossenen Maßnahmen. Beispielsweise kommt noch hinzu, dass die Bundesregierung in diesem Jahr die steuerliche Förderung von Investitionen in die energetische Verbesserung von selbstgenutzten Wohngebäuden einführen wird (z. B. für Heizung, Fenster, Fassade). Dies hatte die SHK-Organisation jahrelang gefordert.
Das neue Steuerkonzept sieht sogar vor, dass Investitionen, z. B. in die Heizungsanlage, nicht als eine Art Werbungskosten (abhängig vom jeweiligen Steuersatz) geltend gemacht werden können. Vielmehr soll die Investitionssumme über drei Jahre verteilt mit insgesamt 20 % steuermindernd gefördert werden. Maximal sollen bis zu 40 000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Klimaneutralität ist das Ziel
Die Modernisierung von Heizungsanlagen und die damit verbundene Effizienzsteigerung markiert allerdings nur eine Wegstrecke über etliche Jahre hinweg, nicht aber das Ziel einer Klimaneutralität. Zu dieser Maximalforderung, die für die Bundesrepublik im Jahr 2050 gelten soll, ist es zwar noch weit, doch dieses Thema ist bei etlichen Bürgern, vielen Produzenten, Energieversorgern und Stadtplanern durchaus präsent.
Wie in der Bufa diskutiert wurde, sehen sich SHK-Unternehmer im Beratungsgespräch zunehmend mit dem Kundenwunsch konfrontiert, dass bei der Planung eines neuen Heizungssystems eine klimaneutrale Lösung erzielt werden soll. „Es herrschen teilweise wilde Vorstellungen, wie die Klimawende betrieben werden kann“, konstatierte Bufa-SHK-Leiter Jakob Köllisch. „Doch wer sonst, wenn nicht wir Fachunternehmer sollten uns mit unserer Expertise positionieren, was durch unsere Fachbetriebe technisch umgesetzt werden kann.“
Mit Blick auf bevorstehende Anstrengungen in der Klima- und Umweltpolitik gab Köllisch zu bedenken, dass man den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien nicht übers Knie brechen könne. Doch sehe man bei Erdgas L auf konkrete Weise, dass Energie endlich ist.

Hamburg kann Vorbild sein
Die Hansestadt arbeitet intensiv an einem Klimaplan, der den Stadtstaat so weit wie möglich unabhängig machen soll von der Nutzung fossiler Energien. Dies hat Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeversorgung oder im Verkehr, in Industrie, Handel, Verwaltung oder Privathaushalten. In einem breit angelegten Netzwerk will die Hafenstadt die urbane Energiewende in die Tat umsetzen und dabei Erfahrungen sammeln, von denen Bund, Länder, Städte, Unternehmen und Bürger profitieren können. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) misst den Hamburger Aktivitäten hohe Bedeutung bei, weil nach dena-Angabe 80 % der globalen Treibhausgase aus dem Bereich von Städten und Kommunen kommen. Dort entwickelte Lösungen könnten demnach für das in Deutschland und der EU diskutierte Ziel der Klimaneutralität enormen Vorbildcharakter haben.

SHK-Handwerk zeigt Initiative
Wie konkret sich dabei vor Ort das SHK-Handwerk engagiert, erläuterte Norbert Wulf vom Fachverband SHK Hamburg anhand eines Versorgungsprojektes. Vor ihrer Gründung steht die Energie-Genossenschaft Alsterwatt, die sich zum Ziel gesetzt hat, eine von Konzernen weitgehend unabhängige Produktion von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien bereitzustellen. Weil die Idee dazu im Technischen Ausschuss der SHK-Innung Hamburg geboren wurde, sind viele der 20 Gründungsmitglieder SHK-Mitgliedsbetriebe. Sie werden Dachflächen bzw. Kellerräume von Liegenschaften der Energie-Genossenschaft mieten und Solaranlagen, Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellengeräte installieren.
Durch die Mitgliedschaft wird es einfacher, den in eigenen Gebäuden nachhaltig hergestellten Strom direkt am Produktionsort verbrauchen zu lassen. Sogenannter Mieterstrom bietet ökologische Vorteile, denn Übertragungsverluste werden minimiert und Stromtrassen zur regionalen Versorgung weniger relevant.
Zudem ist Mieterstrom von Netzentgelten, Konzessionsabgaben und – sofern er aus Anlagen unter 2 MW Leistung stammt – von der Stromsteuer befreit.
Vorbildcharakter für die Aktivitäten von Alsterwatt habe die vor zwei Jahren gegründete Isarwatt eG, erläuterte Wulf. Sie sei in der Münchener Region tätig versorge mittlerweile 17 000 Wohnungen mit umweltfreundlichem und günstigem Mieterstrom.

Zeichen der Zeit erkannt
Norbert Wulf vom FV SHK Hamburg sieht die Aufbruchstimmung: „Viele Hamburger Mitgliedsbetriebe sind jetzt der Meinung, dass sie die Themen ‚Photovoltaik pachten‘ oder ‚BHKW setzen‘ aufgreifen müssen. Wir hatten im Fachverband auch schon vor einiger Zeit das Thema und die Umsetzung angeboten, doch da war die Nachfrage nicht da.“
In der sich anschließenden Diskussion zeigte sich in der Bufa kein Widerspruch zum Bestreben, den Anteil an regenerativen Energien möglichst zu steigern, dennoch wurden Bedenken laut. Vor allem was das Gasnetz in Kombination mit regenerativer Energie betreffe, sei Vorsicht geboten. Denn immer noch steht eine schwankende Gasqualität durch die Einspeisung von Biogas bei Experten der SHK-Berufsorganisation im Verdacht, zur Bildung von Kupfersulfid beizutragen. Die Folge ist eine Partikelbildung in kupfernen Gasleitungen, die Armaturen zusetzen und damit Betriebsausfälle verursachen kann.

Ursache und Wirkung im Gasnetz
Eine weitere Einflussnahme auf die einwandfreie Funktion der Gasnetze fürchten Mitglieder der Bufa dadurch, dass jetzt vermehrt Anteile aus regenerativ erzeugtem Wasserstoff ins öffentliche Gasnetz eingespeist werden sollen. Denn auch dies könnte wiederum Auswirkungen haben auf Werkstoffe, die in Gasleitungen verbaut sind. Die Bufa SHK wird die Entwicklungen weiter verfolgen. Mitgliedsbetriebe, die von entsprechenden Auffälligkeiten Kenntnis haben, sollten die technische Abteilung ihres Landesverbandes kontaktieren. TD

 


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