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Zentralverband – Haftungsprobleme durch Blei

Bundesfachgruppe SHK tagte Anfang April in St. Augustin

Arbeitsintensiv: Auf der Frühjahrstagung in Sankt Augustin beschäftigte sich die Bufa SHK mit insgesamt zwei Dutzend Themen rund um Sanitär, Heizung und Lüftung.

Wiedergewählt: Der Bufa-Vorsitzende Fritz Schellhorn (rechts) und sein Stellvertreter Jakob Köllisch wurden in ihren Ehrenämtern für weitere drei Jahre bestätigt.

Alles richtig gemacht – und doch falsch? Einzelne Komponenten in der Trinkwasserinstallation können winzige Bleimengen abgeben, die in der Summe den Grenzwert überschreiten.

Ofen-Check: Reicht die Luftzufuhr für die raumluftabhängige Feuerstätte? Die M-FeuVo berücksichtigt keine hermetisch abgedichteten Gebäude und bietet kein zeitgemäßes Sicherheitskonzept.

Heizungs-Check: Der ZVSHK konnte die politischen Entscheider überzeugen – diese Dienstleistung des SHK-Fachhandwerks soll mit dem Nationalen Energieplan (Nape) verknüpft werden.

 

Ein zu hoher Bleigehalt in einer neuwertigen Trinkwasserinstallation kann für den Sanitärbetrieb zum Problem werden, das sich nicht einfach lösen lässt. Doch es gab noch mehr wissenswerte Themen, mit denen sich die Bufa SHK auseinandersetzte.

Die Trinkwasserhygiene sorgt einmal mehr für Zündstoff. Schon im vergangenen Jahr tauschten sich die Technischen Referenten der SHK-Berufsorganisation darüber aus, wie die Mitgliedsbetriebe mit den inzwischen sehr niedrigen Grenzwerten für Blei im Trinkwasser klarkommen können. Doch offenbar gibt es derzeit mehr Ratlosigkeit als Hilfestellung.
Der konkrete Anlass: An die 30 Schadensmeldungen liegen bei einem Landesverband auf dem Tisch, weil Gesundheitsämter Kindergärten untersucht haben, die in den letzten zehn Jahren eine neue Trinkwasseranlage erhalten haben. Die Proben weisen teilweise erhebliche Überschreitungen der Blei-Grenzwerte auf. Selbst bei genauer Ursachenforschung stellt sich heraus, dass so leicht kein Schuldiger gefunden werden kann. Deshalb muss mal wieder der SHK-Handwerksbetrieb herhalten, dessen errichtetes Werk dann aufgrund der zu hohen Bleiwerte nicht mangelfrei ist.

Die Summe der Komponenten macht Probleme
Beim Ausbau zahlreicher Anlagenkomponenten in den bemängelten Trinkwasserinstallationen zeigt sich, dass mal eine Armatur, mal Leitungsverbinder oder andere Einbauteile durch minimale Abschwemmraten Blei ins Trinkwasser abgeben. Für sich genommen, bleibt das einzelne Bauteil noch unkritisch in Bezug auf den Bleigrenzwert – erst die Summe in Kombination mit Stagnation lässt die Trinkwasserinstallation auffällig werden. Für den Fachhandwerker ist das fatal: Wie soll der SHK-Betrieb in Zukunft zweifelsfrei eine mangelfreie Trinkwasseranlage bauen?

  • Ein Hersteller kann zu Recht bescheinigen, dass das einzelne Bauteil für Trinkwasser geeignet ist, weil die niedrige Abschwemmrate allein keinen Bleigrenzwert überschreitet.
  • Ein Großhändler ist auf Informationen von Herstellern angewiesen und wird darüber hinaus keine weiteren Zusagen für ein mangelfreies Werk geben.
  • Die Positiv-Liste des Umweltbundesamtes über geeignete Werkstoffe für die Trinkwasserinstallation ist inzwischen in einer EU-konformen Version erschienen, doch wird sie nach Einschätzung des ZVSHK das Restrisiko für den Fachbetrieb auch nicht ausschließen können. Denn aufgrund gängiger Messinglegierungen und Bearbeitungstechniken wird auch auf absehbare Zeit mit geringem Bleianteil gefertigt.

Wer hilft dem Fachbetrieb?
Liegt die Lösung darin, die Bleifreiheit aller Komponenten für die Trinkwasserinstallation zu fordern? Und bis dahin einen Werkstoff möglichst zu meiden, der nicht ohne Bleianteil auskommen kann? Der ZVSHK drängt darauf, dass die Mitgliedsbetriebe transparentere und rechtsverbindliche Informationen der Hersteller über die Eignung der Produkte bekommen. Deshalb führt die Berufsorganisation derzeit Gespräche mit Zulassungsstellen und Marktpartnern, damit bei Materialbestellung und Einbau Unsicherheiten schnellstmöglich beseitigt werden können.
Den betroffenen Fachbetrieben, die jetzt für die erhöhten Bleiwerte in den Kindergärten geradestehen müssen, sind Fristen gesetzt. Wenn nicht ein plausibler Sanierungsvorschlag – sprich der Rückbau bleihaltiger Bauteile – in die Tat umgesetzt werden kann, droht die komplette Erneuerung der Trinkwasserversorgung. Doch in einigen Fällen soll der gezielte Austausch bestimmter Bauteile bereits erste Erfolge gebracht haben.

Verbrennungsluft sicherstellen
Ein anderes Brennpunkt-Thema: Im Neubau oder sanierten Altbau soll die Gebäudehülle möglichst luftdicht ausgeführt sein, um Verluste an Wärmeenergie zu minimieren. Das steht einem natürlichen Luftwechsel über die Außenhülle entgegen. Doch die bestehenden technischen Regeln und Vorschriften gehen zum allergrößten Teil noch von Gebäuden mit einer kontinuierlichen Luftversorgung durch Bautoleranzen aus.
Dabei zeigt sich seit einigen Jahren, dass Probleme vor allem im Bereich der raumluftabhängigen Feuerstätten auftreten. Wie kann in Zukunft die Verbrennungsluft sichergestellt werden? Eine Arbeitsgruppe für die Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVo) ist um ein neues Sicherheitskonzept bemüht, denn derzeit soll die Verbrennungsluftversorgung noch über Undichtigkeiten an Fenstern und Türen gewährleistet werden – das aber ist in vielen Fällen nicht mehr gegeben.
Kann ein CO-Melder die Lösung bringen? In der Bufa ist man geteilter Meinung über die Verlässlichkeit eines solchen Bauteils – zumal handelsübliche Produkte derzeit nicht vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind. Eine Warnmeldung allein würde auch noch keine Frischluft zuführen.
Ziel der Beratungen in der Arbeitsgruppe ist ein Maßnahmenkatalog, mit dem sich möglichst alle denkbaren Szenarien abdecken lassen und der sich in die bestehenden Regelwerke der Feuerstätten integrieren lässt.
Von großer Bedeutung ist auch die Frage: Wer ist bei Neubau oder Sanierung für den Erhalt bzw. die Einrichtung einer ausreichenden Verbrennungsluftversorgung verantwortlich? Auch dies soll das neue Sicherheitskonzept klarstellen. Danach richtet sich, wer in Zukunft zu welchem Zeitpunkt entsprechende Überprüfungen und gegebenenfalls Maßnahmen durchführen soll.

Heizungs-Check 2.0
Vor etwa sieben Jahren startete die SHK-Organisation die Kampagne „Wir checken für Deutschland“. Im Mittelpunkt steht bis heute der Heizungs-Check, den die Mitgliedsbetriebe inzwischen tausendfach in den Heizungskellern in die Praxis umgesetzt haben. Und es sieht ganz danach aus, dass dem Heizungs-Check eine zweite Karriere bevorsteht. Denn der ZVSHK hat intensive Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern geführt und darauf gedrängt, dass der Check zur wichtigen Komponente für mehr Energieeffizienz in Wohngebäuden wird. Jetzt zeichnet sich der Erfolg ab: Der Heizungs-Check, die Dienstleistung des SHK-Fachhandwerks, soll mit dem Nationalen Energieplan (Nape) verknüpft werden. Geplant ist, dass ab 2016 ein eigenständiges Förderprogramm für den Check entsteht.
Damit der Heizungs-Check für die Zukunft gerüstet ist, überarbeitet der ZVSHK derzeit das Schulungskonzept, um den Landesverbänden für das nächste Jahr geeignete Schulungsunterlagen an die Hand geben zu können.

Aktuelles in Kürze

  • Die Software ZV-Plan bietet umfangreiche Berechnungstools für Heizungs- und Trinkwasseranlagen. Nahezu alle Landesverbände haben dazu bereits Schulungen angeboten oder werden dies in Kürze tun.
  • Zur Markteinführung des Systems Gaswärmepumpe wird die SHK-Verbandsorganisation im Laufe des Jahres mit Informationsveranstaltungen starten.
  • Schätzungsweise etwa 50 000 Lüftungsanlagen müssten gewartet werden, doch bekommen allenfalls bislang 2000 Anlagen einen Check. Kaum bekannt ist, dass die EnEV diese Arbeiten als nötig ansieht – aber den Vollzug nicht geregelt hat. Damit Fachbetriebe eine ­energetische Inspektion von Lüftungsanlagen durchführen können, will die SHK-Berufsorganisation ein Schulungskonzept entwickeln. TD

 


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