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ZENTRALVERBAND

KURZ UND BÜNDIG

Voraussetzung z.B. für bestimmte Anträge bei der KfW: Damit Gebäudeenergieberater in die dena-Liste eingetragen werden können, wurden Fristen für Nachschulungen verlängert.

 

Energieberater

Verlängerte Fristen für Experten

Für Gebäudeenergieberater des Handwerks ist es wichtig, dass sie auf der Energie­effizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt werden. Sie hat die sogenannte BAFA-Lis­te abgelöst. Unter anderem ist die Expertenliste zukünftig Voraussetzung, damit in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) online Anträge per Identifikationsnummer gestellt werden können. Ursprünglich sollte die Regelung bereits Anfang Februar greifen, doch der ZVSHK konnte die Frist bis zum 1. Juni 2014 hinauszögern.
Verlängert wurde auch die Übergangsfrist für Experten mit einer anerkannten Weiterbildung nach den damaligen Richtlinien zur Vor-Ort-Beratung (BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) von 2006, 2008 und 2009, die sich für die KfW-Programme EBS listen lassen wollen (KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau). Sollte der zusätzliche Nachweis einer Fortbildung von 16 Unterrichtseinheiten aus den Bereichen energiesparendes Bauen und Sanieren ursprünglich schon Ende 2013 vorliegen, so ist dies jetzt noch bis 30.9.2014 möglich. Diese 16-Stunden-Fortbildung gilt auch für diejenigen, die sich als Experte für die Vor-Ort-Beratung eintragen lassen wollen und an einer Weiterbildung zur Vor-Ort-Beratung zwischen November 2001 und September 2006 teilgenommen haben.
Noch ein weiterer Zugang zur Dena-Expertenliste soll geschaffen werden: für SHK-Energieberater, die sich nach EnEV (Energieeinsparverordnung) §21 qualifiziert haben. Voraussetzung dafür ist eine Fortbildung/Nachschulung von 100 Stunden, die von den SHK-Landesfachverbänden in Kürze angeboten werden können.

 


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