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ZENTRALVERBAND

KURZ UND BÜNDIG

Statt vergessenem Füllschlauch an der Trinkwasserarmatur: Ergänzungswasser für die Heizung läuft heute nach DIN EN 1717 über eine Armatur mit Systemtrennung. Bild: Syr

Fußball mit Eckring: Eines von über 40 Produkten, die sich als Weihnachtspräsente eignen oder während eines Firmen-Events zum Preis für glückliche Gewinner taugen.

 

Werbegeschenke

Eckring verbindet

Ein Fußball als Dankeschön für den Auftraggeber eines barrierefreien Bades? Das wäre wohl eher deplaziert. Doch das passende Werbegeschenk wird sich finden lassen. Der Ball ist nämlich nur ein Beispiel von über 40 Möglichkeiten, um dem Kunden Danke zu sagen, auf seinen Eckring-Betrieb aufmerksam zu machen oder am Tag der offenen Tür passende Präsente zur Hand zu haben. Von Entlüfterschlüssel über Saunatuch bis LED-Taschenlampe reicht die Bandbreite der Möglichkeiten. Die Präsente lassen es oftmals zu, dass nicht nur der Eckring vorhanden ist, sondern auch ein Firmeneindruck aufgebracht werden kann.
Kleine Geschenke – nachhaltige Wirkung: Das verspricht der 12-seitige Werbekatalog 2013, den der ZVSHK den Mitgliedsbetrieben der Verbandsorganisation im Frühjahr zugeschickt hat. Auch im Onlineshop von www.zvshk.de sind die Eckring-Produkte hinterlegt und lassen sich – rechtzeitig vor der Adventszeit – per Mausklick ordern.


Trinkwasserschutz

Füllarmatur für Heizwasser nachrüsten?

Ein alter Heizungsfüllanschluss (nach der heute nicht mehr gültigen DIN 1988-4) besteht meist aus einem Zapfventil mit eingebautem Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer. Dies reichte zur Absicherung bis zur Flüssigkeitskategorie 3 (z.B. Heizungswasser ohne Inhibitoren). Dagegen mussten Heizungsanlagen mit Inhibitoren im Füllwasser schon immer nach Flüssigkeitskategorie 4 (Rohrtrenner, Rohrunterbrecher) abgesichert werden. Weil auch der Füllschlauch nach dem Füllvorgang stets von der Trinkwasserinstallation entfernt werden muss, ist in Bestandsanlagen mit keiner Gefährdung zu rechnen – wenn diese Voraussetzungen strikt eingehalten werden.
Falls der Kundendiensttechniker jedoch bei Check oder Wartung feststellt, dass der Betreiber den Füllschlauch beispielsweise aus Bequemlichkeit nicht entfernt hat, ist es Zeit für einen Modernisierungsvorschlag. Hier ist in jedem Fall der Betreiber über die möglichen Risiken zu unterrichten. Die bessere und zeitgemäße Variante besteht aus Systemtrenner BA für Kategorie 4 und CA für Kategorie 3, wie es die aktuelle DIN EN 1717 für Neuanlagen vorsieht.
Oft stellt sich die Frage: Wie groß ist das Budget für Modernisierungen? Sollte der Kundendiensttechniker bei seinem Check feststellen, dass es noch einen Rohrbelüfter am Ende des Steigestranges gibt, dann geht von dieser alten Technik ein erheblich höheres Gefährdungspotenzial aus. Denn dort bestehen Refugien für Stagnation, die nach den Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI) unzulässig sind und ebenso rückgebaut werden sollten. Jeder Installateur tut gut daran, seine Kunden über nötige und sinnvolle Umbauten zu unterrichten und diese Beratung zu dokumentieren. Gleichzeitig ist die Dokumentation ein Beleg für den Sanitärbetrieb, dass er seiner Beratungspflicht nachgekommen ist.


Versicherungsschutz

Was deckt die Betriebshaftpflicht ab?

Die Geschäftsbereiche eines SHK-Betriebes haben sich in den letzten Jahren erheblich erweitert. Neben der Installationstechnik können etliche prüfende und beratende Tätigkeiten hinzugekommen sein. So wird der Handwerksbetrieb auch einige Haus- und Gebäude-Checks anbieten, wenn er dazu die entsprechende Qualifikation erworben hat: Gas ganz sicher, den Trinkwasser-Check bis hin zur Gefährdungsanalyse sowie den Heizungs-Check, um nur drei Beispiele zu nennen. Wenn solche prüfenden Tätigkeiten von der Betriebsbeschreibung für die Betriebshaftpflicht umfasst sind, besteht jedenfalls Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden.
Doch ist auch ein Vermögensschaden abgedeckt? Das kann eine Umsatzeinbuße sein oder eine Fehlinvestition aufgrund eines fehlerhaften Ergebnisses der Prüftätigkeit, wenn aufgrund dessen beispielsweise ein Hotel zeitweise geschlossen wird oder nicht erforderliche und damit untaugliche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Weil sowohl das Verständnis der Betriebsbeschreibung von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann und ein Vermögensschaden bei einigen Betriebshaftpflicht-Versicherern eingeschlossen ist, aber nicht bei allen, sollte der Handwerksunternehmer seine Versicherung prüfen und gegebenenfalls anpassen.

 


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