Zehnder kündigt HÜV 2.0
St. Augustin. Die Zehnder Group Deutschland GmbH hat die Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) gekündigt, meldet der ZVSHK. Das Unternehmen hatte die Vereinbarung 2009 unterzeichnet. Die Kündigung erfolgte ohne Angabe von Gründen. Sie wird zum 31.Dezember 2024 wirksam. Sie gilt nicht für Zehnder-Produkte, die bis Ende dieses Jahres eingebaut werden, auch wenn Schäden oder Ansprüche erst später entstehen. Aber ab Januar nächsten Jahres entfällt der umfassende Schutz der HÜV für die Mitgliedsbetriebe.
Die Haftungsübernahmevereinbarung ist ein Vertrag zwischen einem Hersteller (Gewährleistungspartner) und dem ZVSHK zugunsten der SHK-Mitgliedsbetriebe. Sofern das Produkt des Herstellers beim Auftraggeber (Bauherrn) des Handwerkbetriebes einen Mangelfall auslöst, hat der Betrieb einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller des Produkts. Mit der Kündigung von Zehnder verlieren die Mitgliedsbetriebe der SHK-Verbandsorganisation gegenüber der Zehnder Group diesen Rechtsvorteil. Derzeit hat der ZVSHK mit über 80 Markt- und Branchenpartnern eine HÜV abgeschlossen.