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Zahlt der Kunde oder zahlt er nicht? - Durch Außenstände können Betriebe in Bedrängnis geraten, aber sich auch davor schützen

Eine Firma zu gründen und vor allem am Laufen zu halten, ist heutzutage die größte Herausforderung eines jeden Handwerkers/Unternehmers. Denn das Zahlungsverhalten der Kunden wird immer schlechter. Zum täglichen Geschäft gehört die Neukundengewinnung. Schließlich braucht ein Handwerksbetrieb nicht nur Stammkunden, sondern auch Aufträge neuer Kunden. Und immer wieder stellt sich die Frage – insbesondere bei Neukunden und schwierigen Altkunden – nach der Zahlungsbereitschaft.

 

Sorge 1: Kann bzw. will der Kunde zahlen?

Ein Praxisbeispiel: SHK-Unternehmer Hans Müller hat eine kleine, familiengeführte Firma mit zwei Angestellten, seine Frau erledigt die Büroarbeit. Die Auftragslage ist recht gut. Da winkt der neue Kunde Anton Schulz mit einem augenscheinlich lukrativen Auftrag. Man wird sich schnell einig. Handwerker Müller bestellt Material und seine Mitarbeiter beginnen mit den Arbeiten. Am Ende sind kleinere Nachbesserungen nötig und letztendlich ist der Kunde zufrieden. Das Warten auf den Geldeingang beginnt.
Derweil gehen neue Aufträge ein und Hans Müller nimmt seine Kreditlinie in Anspruch, kommt doch bald das Geld von Kunde Schulz, denkt er. Die erste Mahnung geht raus, doch Schulz zahlt nicht. Mit den nächsten kleineren Aufträgen versucht Hans Müller das Zahlungsloch zu stopfen, doch Kunde Schulz denkt noch immer nicht an eine Bezahlung.
Der nächste große Auftrag steht an. Müller braucht für Bestellungen von Material eine höhere Kreditlinie. Bei seiner Bank bekommt er den wohlmeinenden Rat, dass er doch erst einmal seine Außenstände einbringen sollte und daher der Kredit nicht gewährt werden könne. Hans Müller geht zu seinem Anwalt. Von ihm erfährt er, dass er für die Titulierung seiner Forderung gegenüber Kunde Anton Schulz noch einmal eine größere Summe für Anwaltskosten und Gerichtsgebühren etc. aufbringen muss. Geld, das er erst einmal nicht hat. Und Gewissheit, dass er am Ende selbst bei einem positiv ausgegangenen Verfahren das Geld von Kunde Schulz erhält, bekommt Müller auch nicht.
Die Kreditlinie drückt, die Bank macht Stress, die Angestellten wollen bezahlt werden. Dazu kommen das Finanzamt, die Krankenkasse und die persönlichen Bedürfnisse. Und plötzlich können die eigenen Lieferanten nicht mehr bezahlt werden. Der dazu vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie abgegebene Tipp, die Bonität der Kunden zu prüfen, geht ins Leere. Sichere, taggenaue Erkenntnisse kann keine Auskunftei, nicht die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) und keine Bank liefern.

Sorge 2: Reklamieren und Rechnungen kürzen

Es ist leider Alltag geworden, mit unsinnigen und nicht nachvollziehbaren Bemängelungen, den Handwerker um seinen Lohn bringen zu wollen. Bei den geringen Renditen in der Wirtschaft wandelt aber bereits ein Einbehalt von 5% der Auftragssumme häufig den Auftrag in ein Verlustgeschäft um. Hier ist natürlich nicht die berechtigte Mangelrüge des Kunden gemeint, sondern es geht hier ausschließlich um die Art Mangelrüge, die letztendlich nur dazu dienen soll, Teile des eigentlichen Rechnungsbetrages einzubehalten oder gar nichts zu zahlen.

Die Lage aus Sicht der Beteiligten

  • Der Jungunternehmer

Und wie groß ist das Problem erst für Jungunternehmer? Unterliegen sie doch zusätzlich zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit, anders als der erfahrene Unternehmer, dem Diktat ihrer Lieferanten. Verlangen diese 100% Vorkasse, kann der Jungunternehmer dem meist nichts entgegensetzen. Hat man die Hürde des Gründungskredits genommen und gewährt die Hausbank die nötigen Geldmittel, ist es umso wichtiger, nicht direkt Schiffbruch zu erleiden und durch unseriöse Geschäfts­praktiken bzw. geplatzte Forderungen folgenschwere Konsequenzen tragen zu müssen, bis hin zur eigenen Insolvenz.

  • Der Lieferant

Woher soll der Lieferant wissen, dass seinem Kunden das Wasser nicht bereits bis zum Hals steht? „Ich arbeite seit langer Zeit immer mit denselben Abnehmern und hatte noch nie Schwierigkeiten“, denkt sich der Lieferant beruhigt. Ist aber eine jahrelange, problemlose Geschäftsbeziehung ein Garant dafür, dass in der Zukunft keine finanziellen Probleme beim Geschäftspartner auftauchen?

  • Der Kunde

Jede Art der Vorauszahlung macht den Kunden (wie auch den Unternehmer) gegenüber seinem Lieferanten zum Kreditgeber mit bekannten Risiken. Reichen heute diverse Referenzen zufriedener Kunden auf der eigenen Homepage oder machen Enthüllungen über gekaufte Referenzen und/oder positive Bewertungen auch dieses Kriterium zunichte? Der moderne Kunde von heute möchte Sicherheit. Will ebenfalls sein Risiko bei einer Vorauszahlung ein finanzielles Fiasko mit dem Unternehmer zu erleben minimieren.
Damit besteht auch für den Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an Sicherheit. Kann der Unternehmer das dem Kunden bieten, besitzt er einen starken Vorteil im Wettbewerb mit seinen Konkurrenten.

Es gibt eine Lösung

Die Wünsche aller Beteiligten nach der größtmöglichen Sicherheit hat sich das Unternehmen „Das Treuhandkonto“ angenommen. Es bietet eine Möglichkeit, Außenstände sowie Forderungsausfälle zu vermeiden. Unter Zuhilfenahme eines treuhänderisch geführten Kontos bei einer deutschen Bank bietet „Das Treuhandkonto“ eine für alle Seiten vorteilhafte Abwicklung der Bezahlung.
So sieht das Procedere aus, wenn ein SHK-Unternehmer die Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte:
1. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die Abwicklung der Zahlung(en) über den Dienstleister „Das Treuhandkonto“.
2. Der Unternehmer registriert sich über die Internetseite www.das-treuhandkonto.de.
3. Im Kundenlogin legt er seinen ersten (oder einen weiteren Auftrag) an und sendet ihn ab.
4. Der Kunde (Auftraggeber) überweist den vereinbarten Betrag auf das extra eingerichtete Projektkonto bei „Das Treuhandkonto“.
5. Über den Eingang des Betrages werden beide Parteien informiert und der Unternehmer kann mit der verabredeten Leis­tung beginnen.
6. Nach Unterzeichnung des Lieferscheins oder Abnahmeprotokolls durch den Kunden und einer zweitägigen Widerspruchsmöglichkeit erfolgt die Auszahlung des Geldbetrages an den Unternehmer.
So verläuft die Abwicklung im Idealfall. Es kommt aber regelmäßig vor, dass ein Kunde (echte) Mängelansprüche geltend macht und bis zur Mängelbeseitigung nur einen Teilbetrag zahlen möchte. Er informiert schriftlich „Das Treuhandkonto“, welchen Betrag er zu zahlen bereit ist. Dieses Geld bekommt der Handwerker gutgeschrieben. Den dann noch offenen Restbetrag gibt der Kunde nach Beseitigung der Mängel frei.
Sofern ein Kunde partout nicht zahlen möchte – ob einen Teilbetrag oder den gesamten Rechnungsbetrag –, kann der Unternehmer versuchen, seine Forderung über den Rechtsweg geltend zu machen. Dies tut er jedoch ohne Risiko, da er im Falle eines Obsiegens sein Geld erhält, und nicht einen möglicherweise undurchsetzbaren Vollstreckungstitel in der Hand hat.
Der SHK-Unternehmer kann bei jedem Auftrag einzeln entscheiden, ob er ihn über „Das Treuhandkonto“ abwickelt oder in Eigenregie. Die Gebühr beträgt 1% vom Auftragswert, mindestens aber 1,- Euro netto. Um bei höheren Beträgen die Kosten nicht zu stark ansteigen zu lassen, existiert eine Maximalgebühr in Höhe von 500,- Euro netto. Die Gebühren lassen sich als Betriebskosten steuerlich absetzen. Weitere (versteckte) Kosten gibt es nicht.

Fazit

Es gibt eine Art Versicherung gegen Zahlungsausfälle. Wer den Service der Firma „Das Treuhandkonto“ in seine Marketingstrategie einbindet, kann der schwindenden Zahlungsmoral in Deutschland gelassen entgegensehen.


Die Vorteile für den SHK-Unternehmer

  • Rechnungsbegleichung vor Beginn der Leistung; keine Möglichkeit der Rückbuchung seitens des Auftraggebers
  • Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist ausgeschlossen
  • Vermeidung von Außenständen und damit Steigerung der Bonität
  • Verbesserung des Ratings bei Geld­instituten
  • Kein aufwendiges Forderungsmanagement und dadurch Bindung freier Mitarbeiterressourcen
  • Keine Forderungsverkäufe mit Verlusten
  • Vorhandenes Kapital dient Investitionsrücklagen
  • Keine Mitgliedschaft oder dauerhafte vertragliche Bindung, d.h. es besteht keine Verpflichtung, jeden Auftrag über „Das Treuhandkonto“ abzuwickeln

Autor: Volker Engel, Geschäftsführer „Das Treuhandkonto“
www.das-treuhandkonto.de

 


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