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Wolf: Wärmepumpen sind EEBus-Ready

„Link home“-Modul, die Kommunikation läuft hier über die „Smartset“-App. Bild: Wolf

 

Mainburg. Mit dem §14a EnWG gibt es seit Ende 2023 Regelungen für Eingriffe des Energieversorgers in den Strombezug dimmbarer Verbrauchsanlagen. Das kann auch eine Wärmepumpe sein. Erforderlich sind eine EEBus-Schnittstelle in der Wärmepumpe sowie eine entsprechende „intelligente“ Steuerung, die dem Energieversorger technisch Zugriff auf den elektrischen Leistungsbezug des Geräts gewährt.

Hersteller Wolf hat angekündigt, dass seine Wärmepumpen-Serien „CHA-“ sowie „FHA-Monoblock“ ab Herbst dieses Jahres EEBus-Ready sind. Das Firmware-Update für die Wärmepumpen kann bereits jetzt aufgespielt werden. Ab Herbst gehöre es zum Standard, betont Wolf. Darüber hinaus ist die Internetschnittstelle „Link home“ erforderlich, das Modul lässt sich nachrüsten. Die Einbindung in Energiemanagementsysteme erfolgt über „Smartset“, per App oder das Portal.

Der Hersteller weist auf die Vergütungsansprüche gemäß § 14a EnWG hin. Drei Module stehen zur Auswahl: eine pauschale Reduzierung des Netzentgelds von 90 bis 160 Euro im Jahr, eine Verringerung des Netzentgeltes im Strompreis, also ein prozentualer Rabatt auf den Verbrauch, wofür ein zweiter Zähler erforderlich ist. Drittens variable Netzentgelte im Strompreis (Basis-, Hoch- und Niedriglasttarif), die sich nach den Zeitzonen des Netzbetreibers richten. Hierfür ist ein Smart Meter erforderlich. Der Elektroinstallateur beauftragt das ausgewählte Modul beim zuständigen Netzanbieter und richtet es vor Ort ein.

 


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