Wissen für den SHK-Praktiker
Potenzialausgleich bei Badewannen in Neubau und Bestand
Die Anbringung eines Potentialausgleiches für Räume mit Bade- und/oder Duschwannen – umgangssprachlich Erdung genannt – regelt die VDE 0100 Teil 701. In der Norm ist festgeschrieben, dass in Badezimmern nur „fremde“ leitfähige Teile in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich einbezogen werden müssen. Vielen Installateuren ist diese Begrifflichkeit fremd. Wir erläutern, was es damit auf sich hat und wann Wannen geerdet werden müssen.
Ein leitfähiges Teil ist eines, das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potenzial einführen kann. Das können beispielsweise ein elektrischer Heizkörper, ein Handtuchwärmer oder ein Wannenlifter sein.
Da Bade- und Duschwannen – auch wenn sie aus Metall bestehen, also leitfähig sind – selber kein elektrisches Potenzial einführen können, darf auf den Anschluss in den bauseitigen Potenzialausgleich verzichtet werden. Verboten ist es jedoch nicht, diesen Anschluss vorzunehmen, weshalb in der Praxis häufig weiterhin eine Erdung der Wanne oder Dusche erfolgt. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Neubauten.
Schutzbereiche beachten
Doch was ist bei einer Badsanierung zu beachten? Muss möglicherweise sogar die Elektroinstallation im Bad auf einen neuen Stand gebracht werden? Hier schreibt die VDE 0100 folgendes vor: Werden Bade- oder Duschwannen durch ein neues Modell mit gleichen Abmessungen ausgetauscht, also etwa 170 x 70 cm, so muss an der elektrischen Installation nichts geändert werden. Wird jedoch ein größeres Modell eingebaut, etwa 180 x 80 cm, so kann sich dadurch der vorgeschriebene Schutzabstand zu bestehenden elektrischen Ein- und Anbauteilen verringern. Eine Steckdose befindet sich dann vielleicht plötzlich im abgegrenzten Bereich. Hier muss dann unbedingt die Elektro installation entsprechend der geltenden Vorschriften und Schutzbereiche angepasst werden. Nur der Vollständigkeithalber sei angemerkt, dass ein neues Bad zwingend auch mit einem Fehlerstromschutzschalter (kurz FI) ausgestattet sein muss. Ist diese Schutzeinrichtung nicht vorhanden, so muss sie vom Elektrofachbetrieb nachgerüstet werden.
Potenzialausgleich bei Wannenaustausch
Für den Potenzialausgleich beim Austausch von Dusch- und Badewannen ist das Alter des bestehenden Bades entscheidend: Wurde dieses 2002 oder erst später erstellt, dann gilt die gleiche Regelung wie beim Neubau. Dann ist eine Erdung nicht erforderlich. Ist das Badezimmer jedoch älter, wurde es also vor 2002 erstellt, dann schreibt die VDE 0100 Teil 701 einen Potenzialausgleich für die neuen Sanitärteile vor. Sollte kein Erdungskabel vorhanden sein, muss dies neu installiert und die Bade- oder Duschwanne – sofern aus Metall – damit verbunden werden.
Um eine Erdung jederzeit einfach und schnell zu ermög lichen sind Bade- und Duschwannen mit einer entsprechenden Erdungslasche ausgestattet, an der das Kabel für den Potenzialausgleich angebracht werden kann. Rein formal darf eine Erdung nur von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Das ist in den Vorschriftenwerken des Verband deutscher Elektrotechnik unter VDE 0-100 als anerkannte Regel der Technik klar geregelt. In der Praxis werden Duschen und Wannen allerdings regelmäßig durch den Sanitärinstallateur geerdet.